Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der öffentlichen Sitzung am 17.10.2018 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard beschlossen.
Planziele des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard sind die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung von 5 bestehenden Gruppenhäusern zu Ferienhäusern. Zwei Gruppenhäuser müssen an die Straße versetzt und 1 Gruppenhaus soll als Nebengebäude genutzt werden. Dies soll durch die Festsetzung eines Sondergebietes, das der Erholung dient – Sondergebiet Ferienhäuser sowie die Sicherung der Erschließung über eine Zufahrt ausgehend von der Birkenallee planerisch vorbereitet werden.
Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss hat die Stadtvertretung beschlossen, den Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 „Jugendfreizeitzentrum Cammin“ aufzuheben.
Durch die vollständige Überlagerung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ mit dem Geltungsbereich des bestehenden Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 „Jugendfreizeitzentrum Cammin“ gelten nach Beendigung des Verfahrens zur Aufstellung dieser Satzung die Festsetzungen des B-Planes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ .
Der Beschluss vom 17.10.2018 wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Burg Stargard, den 18.10.2018
gez. Lorenz
Bürgermeister (Dienstsiegel)
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung erscheint am 17.11.2018 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.