• Bekanntgabe des Bodenordnungsplans
  • Ladung zum Anhörungstermin
  • Öffentliche Zustellung von Auszügen aus dem Bodenordnungsplan

Im Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde der Bodenordnungsplan gem. § 59 Abs. 1 LwAnpG i.V. m. § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgestellt.

Bekanntgabe des Bodenordnungsplans

Die Bekanntgabe des Bodenordnungsplans erfolgt für alle Teilnehmer, die noch keine Gelegenheit für eine individuelle Bekanntgabe und Erläuterung hatten,

am 08.01.2020 für die Ordnungsnummern (ONR) 2 – 160         und

am 09.01.2020 für die Ordnungsnummern (ONR) 161 – 222 sowie für die Nebenbeteiligten, jeweils in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr durch Auslegung im Gutshaus in Rehberg, Rotdornweg 18/20, 17348 Woldegk.

Teilnehmer sind alle Eigentümer von Grundstücken im Gebiet des Bodenordnungsverfahrens sowie die ihnen gleichgestellten Inhaber von Erbbaurechten bzw. Gebäudeeigentum.

Nebenbeteiligte sind insbesondere die Eigentümer der an das Verfahrensgebiet angrenzenden Flurstücke, weil durch den Bodenordnungsplan die Verfahrensgrenze gem. § 56 FlurbG festgelegt wird. Die Anhörung über den Bodenordnungsplan tritt an die Stelle des nach dem Katasterrecht gültigen Bekanntgabe- und Anhörungsverfahren (§ 31 Abs. 5 GeoVermG M-V).

Weitere Nebenbeteiligte gem. § 10 FlurbG sind u.a. Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Pächter sowie Inhaber von Rechten an zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken.

Für eine individuelle Erläuterung können gesonderte Termine vereinbart werden.

Die ONR 2, 5, 8, 9, 62, 141 und 144 werden ausdrücklich aufgefordert individuelle Termine zu vereinbaren.

Ladung zum Anhörungstermin

Gem. § 59 Abs. 2 FlurbG können Widersprüche gegen die Regelungen des Bodenordnungs-planes (u.a. auch gegen die Festlegung der Verfahrensgrenze) zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin erhoben werden.

Dieser Anhörungstermin gem. § 59 Abs. 2 FlurbG findet am 04.02.2020 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Raum 301, Neustrelitzer Straße 120, Block G, 17033 Neubrandenburg, um 10:00 Uhr statt

Beteiligte, die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.

Eine Teilnahme am Anhörungstermin ist nicht unbedingt erforderlich, insbesondere wenn kein Widerspruch erhoben werden soll.

Auf die Regelungen des § 134 Abs. 1 FlurbG wird verwiesen.

(„Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist …“)

Öffentliche Zustellung von Auszügen aus dem Bodenordnungsplan

Gem. § 59 Abs. 3 FlurbG ist jedem Teilnehmer ein Auszug aus dem Bodenordnungsplan zuzustellen.

Für folgende Eigentümer konnten eine Anschrift bzw. Rechtsnachfolger nicht ermittelt werden:

Eigentümer lt. Grundbuch Geburtsdatum Letzte bekannte Anschrift
Günter Drewes 07.05.1947 -verstorben-

Die diesem Eigentümer zuzustellenden Auszüge aus dem Bodenordnungsplan werden hiermit öffentlich zugestellt. Sie liegen im Dienstgebäude der Flurneuordnungsbehörde in Neubrandenburg, Zimmer 304 (Anschrift siehe oben) zur Abholung bereit.

Die Frist gem. § 59 Abs. 3 FlurbG beginnt gem. § 115 Abs. 1 FlurbG mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

(für Anfragen bzw. Terminvereinbarungen: 0395/ 38069-311 bzw. 310)

Neubrandenburg, den 21.10.2019

Im Auftrag

Schwenn