Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 01.06.2022 den Entwurf des Bauleitplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Vorprüfung und dem Bestands- und Konfliktplan sowie den wesentlich vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das B-Plangebiet befindet sich westlich der Verbindungsstraße Bargensdorf – Neubrandenburg. Es befindet sich auf einer Fläche nordwestlich der Ortslage Bargensdorf.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 5,5 ha liegt in der Gemarkung Bargensdorf, Flur 3, teilweise auf dem Flurstück 28/11 und auf dem Flurstück 28/6.

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt:

  • im Norden:    durch gewerblich genutzte Flächen eines Abbruchunternehmens
  • im Süden:      durch landwirtschaftliche und gewerbliche Flächen (Autoverwertung u.a.)
  • im Osten:       durch die Verbindungsstraße zwischen Bargensdorf und Neubrandenburg – Fünfeichen, Fünfeichener Weg
  • im Westen:    durch landwirtschaftliche Fläche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung und wird auch auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen  zur Verfügung gestellt.

Der Entwurf des B-Planes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht mit Anlagen, dem Artenschutzfachbeitrag, der FFH-Vorprüfung, den Arten umweltbezogener Informationen sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung/Bauleitplanung vom 12.01.2022
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 07.12.2021
  • Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V vom 18.11.2021
  • Bund Mecklenburg-Vorpommern e. V. vom 07.12.2021
  • NABU Mecklenburg-Vorpommern vom10.12.2021

liegt

vom 04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

Montag:                     8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:                   8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                  8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag:               8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Freitag:                      8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Diese Bekanntmachung wird auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de veröffentlicht und die Planungsunterlagen sind unter der Rubrik Wirtschaft/Auslegungsunterlagen eingestellt.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Kriterium Aussage Quellen
Geschützte Elemente Biotope Überlagerung Baumhecke im Bereich Erhaltungsfestsetzung

keine Betroffenheit

Umweltbericht
weitere Schutzgebiete einschl. Natura-Gebiete keine Betroffenheit Umweltbericht und FFH – Vorprüfung GGB DE 2446-301 „Wald- und Kleingewässerland-schaft bei Burg Stargard“
Kein Eingriff in Schutzgebiete zulassen Stellungnahme NABU 10.12.21
geschützte Einzelbäume nach § 18 NatSchAG M-V Baumfällantrag zu stellen Stellungnahme der uNB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.01.22
Fällung einer Pappel, eines Eschenahorn und von zwei Weiden mit je 35 cm Stammdurchmesser dafür gemäß Baumschutz-kompensationserlass Pflanzung von 4 Bäumen

Baumfällantrag vor Fällung

Umweltbericht
Geschützte Gehölze erhalten Stellungnahme BUND 07.12.21
Mensch Altlasten Teil des Plangebietes „Ehemalige Mülldeponie Bargensdorf“ (Altlast) Stellungnahme der Bodenbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.01.22
In der Gemarkung Bargensdorf, Flur 3, Flurstück 28/6 und 28/11 lagern ca. 5.000 t gemischte Bau- und Abbruchabfälle. Vor Errichtung des Solarparks ist es zwingend erforderlich die o.g. Abfälle ordnungsgemäß in dafür zugelassenen Anlagen zu entsorgen. Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 07.12.21
Immissionen Keine Umweltbericht
Blendwirkung Keine Umweltbericht
Erholung Keine besondere Funktion Umweltbericht
Unfallgefahr (Planung) Keine siehe Punkte 2.2.4; 2.2.7; 3.3 Umweltbericht
Abfallbehandlung (Planung) Keine besonderen Erfordernisse siehe Punkt 2.2.3 Umweltbericht
Munitionsbelastung Nicht auszuschließen Verweis auf Kampfmittelbelastungs-auskunft Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophen-schutz M-V vom 18.11.21
Flora Biotoptypen ausschließlich Sandacker betroffen Umweltbericht
Fauna Besonders geschützte bzw. gefährdete Arten vorhanden Umweltbericht
Forderung nach Artenschutzfachbeitrag Stellungnahme der uNB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.01.22
Bei Umsetzung aller naturschutzrechtlicher Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte lt. §44 BNatSchG Artenschutzfachbeitrag
Kein Eingriff in Dauergrünland zulassen Stellungnahme NABU 10.12.21
Boden Besondere Funktion keine Umweltbericht
Kein Eingriff in Moorböden zulassen Stellungnahme NABU 10.12.21
Wasser Besondere Funktion keine Umweltbericht
Keine Bedenken

Das auf den Flächen anfallende Niederschlagswasser soll versickert werden

Zum Einsatz kommende wassergefährdende Stoffe sind anzuzeigen

 

Stellungnahme der Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.01.22
Klima Besondere Funktion keine Umweltbericht
Landschaftsbild Besondere Funktion Keine

Sichtschutz in Richtung Straße durch Erhalt vorhandener Hecke

Umweltbericht
Kulturgüter Besondere Funktion Bodendenkmale in Bestands- und Konfliktplan eingetragen Umweltbericht
Bodendenkmale in Planzeichnung eingetragen

Hinweise der Behörde werden übernommen

Planzeichnung

Begründung

Bodendenkmale bekannt Stellungnahme der Denkmalbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.01.22
Fläche Es werden ca. 5,5 ha eingezäunt. Neue Zufahrten werden nicht geschaffen Umweltbericht
Eingriffsregelung Berechnung nach HzE

gem. Aussagen untere Bodenbehörde und StALU Einordnung der Solarflächen als Biotoptyp Deponie

Umweltbericht
Naturschutzrechtliche Maßnahmen Im und Außerhalb Plangebiet Umweltbericht
OBD (Brache) durch RHU (Staudenflur) ersetzen in Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung (EAB) Stellungnahme der uNB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.01.22
Forderung nach Konkretisierung der Maßnahmen Stellungnahme der uNB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.01.22

Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt.

Burg Stargard, den 08.06.2022

gez. Lorenz                                        (Dienstsiegel)

Bürgermeister