Die von der Stadtvertretung Burg Stargard in der Sitzung vom 01.06.2022 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 24 „Alte Gärtnerei“ der Stadt Burg Stargard bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit der Begründung wird hiermit entsprechend §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), einschließlich der Festsetzungen gemäß § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Satzung tritt mit Ablauf des 30.07.2022 in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit der Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadt Burg Stargard im Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard

während folgender Zeiten:

Montag             8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag          8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch          8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag      8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Freitag              8:30 bis 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3

Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß

  • 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungs-ansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Burg Stargard, den 02.06.2022

 

gez. Lorenz                                                      (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung erscheint am 30.07.2022 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet unter www.burg-stargard.de .