Vermessungsobjekt:

Gemeinde: Lindetal; Cölpin
Gemarkung:     Neu Käbelich; Alt Käbelich; Cölpin
Flur: diverse
Flurstück: diverse
Lagebezeichnung: An der B 104 von Cölpin bis Alt Käbelich

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststeilungs- und/oder Abmarkt’.mgs-verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß§ 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder  Abmarkung  niclit im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde Cölpin, Gemarkung Cölpin, Flur 8, Flurstück 49 Gemeinde Lindetal, Gemarkung Neu Käbelich, Flur 1, Flurstücke 83, 87

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Vermessungsbüro ÖbVI Rainer Lessner, Schwedenstraße 21, 17033 Neubrandenburg während der Geschäftszeiten: von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

in der Zeit vom 20.02.2023 bis zum 20.03.2023

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.