Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat durch Beschluss am 07.06.2023 den Vorentwurf bestehend aus Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung zur 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof -Teilbereich Sondergebiet HyGas Quastenberg- zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger (§4 Abs. 1 BauGB), zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) bestimmt.
Gleichzeitig kann der Vorentwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof bestehend aus der Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung über die Internetseite der Stadt Burg Stargard über folgenden Link eingesehen werden:
https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Der Vorentwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof bestehend aus der Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung liegt in der Zeit
vom 07.08.2023 bis 08.09.2023
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:
Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.
Burg Stargard, den 19.06.2023
gez. Lorenz
Bürgermeister (Dienstsiegel)
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung erscheint am 29.07.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.