Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat durch Beschluss am 07.06.2023 den Vorentwurf bestehend aus Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung zur 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof -Teilbereich Sondergebiet HyGas Quastenberg- zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger (§4 Abs. 1 BauGB), zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) bestimmt.

Gleichzeitig kann der Vorentwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof bestehend aus der Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung über die Internetseite der Stadt Burg Stargard über folgenden Link eingesehen werden:

https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

 

 

 

 

 

 

Der Vorentwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof bestehend aus der Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung liegt in der Zeit

vom 07.08.2023 bis 08.09.2023

 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

Montag:                     8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:                   8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                  8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag:               8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:                      8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

 

Burg Stargard, den 19.06.2023

 

gez. Lorenz

Bürgermeister                                              (Dienstsiegel)

 

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung erscheint am 29.07.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.