Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 07.06.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bauleitplanes Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“, OT Quastenberg der Stadt Burg Stargard, bestehend aus Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und Planzeichnung gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachgemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Durch den vorhabenbezogenen B-Plan soll die planerische Voraussetzung für die Errichtung und der Betrieb einer Gülleverwertungsanlage (SO GVA) zur Erzeugung von Gas auf dem Betriebsgelände der Biogas Quastenberg GmbH & Co. KG im OT Quastenberg geschaffen werden.
Das Plangebiet ist gelegen auf den Flurstücken 55/2, teilweise 58/3, 67/4, teilweise 67/5, teilweise 67/6, teilweise 68/2, teilweise 68/4, 68/5, teilweise 69/1, 69/6, 69/7, 69/9, 70, 73/3, 73/4, 73/5 und teilweise 73/6 der Flur 5, Gemarkung Quastenberg.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich der ca. 35.990 m² großen Fläche wie folgt:
im Norden: die südliche Grenze der Flurstücke 67/6, teilweise 67/7, teilweise 68/4, 69/8 und teilweise 69/10 (Gemeindeweg nach Quastenberg) Flur 5, Gemarkung Quastenberg
im Süden/Osten: durch die Landesstraße 33 / Flurstück 71, Flur 5, Gemarkung Quastenberg
im Westen: durch die landwirtschaftliche Betriebsfläche der Flurstücke teilweise 58/3, teilweise 67/5, teilweise 68/2, teilweise68/4, teilweise 69/1 und teilweise 73/6 Flur 5, Gemarkung Quastenberg
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung und wird auch auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“, OT Quastenberg der Stadt Burg Stargard bestehend aus Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und Planzeichnung liegen in der Zeit
vom 07.08.2023 bis 08.09.2023
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:
Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.
Burg Stargard, den 19.06.2023
gez. Lorenz (Dienstsiegel)
Bürgermeister