Die Gemeinde Holldorf, inkl. der Ortsteile Rowa und Ballwitz

sucht zum 01. Mai 2025

in Teilzeitbeschäftigung (20 Std/Woche)

einen Gemeindearbeiter (m/w/d).

Aufgabenschwerpunkte

  • Grünflächenpflege sowie Instandhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze, Winterdienst
  • Landschafts-, Baum- und Gehölzpflege im gesamten Gemeindegebiet
  • Unterhaltung gemeindeeigener Gebäude und Mobiliar

 Erwartet wird:

  • eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung vorzugsweise als als Straßenwärter/in oder Landschaftsgärtner/in
  • Organisationstalent, Entscheidungskraft, Durchsetzungsvermögen und soziale Kompetenz
  • handwerkliches Geschick
  • Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit, Flexibilität und ein überdurchschnittliches Engagement
  • kostenbewustes und selbstständiges Arbeiten
  • freundliches und zuvorkommendes Auftreten
  • bürgernahes Denken und Handeln
  • Bereitschaft zur Rufbereitschaft, Winter- und Wochenenddiensten
  • Besitz des Führerscheins der Klassen C, CE und des Kettensägescheins Module A,B und C

Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsnachweisen) reichen Sie bitte bis spätestens 28.02.2025 bei der

Gemeinde Holldorf
Amt Stargarder Land
Janett Segeth

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

Tel: 03960325310

 

oder per e-mail an j.segeth@stargarder-land.de ein.

 

Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden von der Gemeinde nicht übernommen.

 

Informationen zum Datenschutz

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt unter https://www.burg-stargard.de/buergerservice/formulare/ zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei Stellenbesetzungsverfahren. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Burg Stargard im Rahmen des Ausschreibungs-/Auswahlverfahrens und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unseres Merkblattes. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.