Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle bisherigen Grundsteuerbescheide kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben. Dies hat folgende Auswirkungen:

  1. Vorauszahlungen für 2025:

 

Da die bisherigen Bescheide ihre Gültigkeit verlieren, entfällt ab dem 01.01.2025 die Grundlage für Vorauszahlungen.

 

  1. Erteilung neuer Grundsteuerbescheide:

 

Für das Jahr 2025 müssen neue Grundsteuerbescheide durch die Stadt/Gemeinden ausgestellt werden.

 

  1. Änderungen für Grundstücke auf fremdem Grund und Boden:

 

Ab dem 01.01.2025 geht die Steuerpflicht für Grundstücke, die auf fremdem Grund und Boden liegen (z. B. Garagen, Kleingärten, Bungalows), vom Nutzer auf den Eigentümer über. Nutzer solcher Grundstücke sind daher ab diesem Datum nicht mehr steuerpflichtig.

 

  1. Aufkommensneutrale Hebesätze Grundsteuer A und B ab 2025:

 

Um die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, gelten vorbehaltlich der Beschlussfassungen in der Stadtvertretung und den Gemeindevertretungen ab dem 01.01.2025 folgende Hebesätze für die betroffenen Gemeinden:

 

Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B
Stadt Burg Stargard: 330 % 427 %
Gemeinde Cölpin: 310 % 396 %
Gemeinde Groß Nemerow: 330 % 427 %
Gemeinde Holldorf: 330 % 427 %
Gemeinde Lindetal: 405 % 405 %
Gemeinde Pragsdorf: 307 % 396 %

 

Diese Hebesätze wurden auf Grundlage der Reformvorgaben berechnet, um sicherzustellen, dass die Reform keine zusätzlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verursacht.

 

Wichtig: Bis zur Ausstellung der neuen Grundsteuerbescheide sollen keine Zahlungen erfolgen.

Hinweis: Fragen zur Berechnung der individuellen Messbeträge können nur durch das Finanzamt beantwortet werden.

 

Burg Stargard, 29.11.2024

 

gez. Lorenz

Bürgermeister der

Geschäftsführenden Gemeinde

Stadt Burg Stargard