Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat in der Sitzung vom 03.12.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Agri-PV-Freiflächenanlage Plath 2 An der Rinderkoppel“ sowie die Begründung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Agri-PV-Freiflächenanlage Plath 2 An der Rinderkoppel“, die Begründung, der Artenschutzfachbeitrag, das Blendgutachten, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Stellungnahmen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, der Landesforst M-V und der BUND M-V e.V. im Internet auf der Seite des Amtes Stargarder Land unter https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/ vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 veröffentlicht. Die zu veröffentlichenden
Unterlagen sind in der Zeit vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 über das Bau- und Planungsportal
M-V unter https://www.bauportal-mv.de/ zugänglich.
Zusätzlich liegen die zu veröffentlichenden Unterlagen in der Zeit
vom 27.01.2025 bis 28.02.2025
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten
Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Planbereich liegt südwestlich an der Grenze des Dorfes Plath.
Das ca. 36 ha große Gebiet umfasst die Gemarkung Plath, Flur 1, Flurstücke 81 (teilweise), 82/1, 84 (teilweise) und 86 (teilweise), und Flur 2, Flurstück 31/14 (teilweise).
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung
BESTANDSAUFNAHME
Schutzgut Mensch:
Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich ca. 65 m östlich des Plangebietes. Das Plangebiet war zum Zeitpunkt der Kartierung vorwiegend durch landwirtschaftliche Nutzungen, v.a. Ackerflächen und Weiden, geprägt. Auf der Ackerfläche im westlichen Teil des Plangebietes liegen drei Kleingewässer, welche die Strukturvielfalt der Landschaft erhöhen. Das Gelände wird westlich des Plangebietes von einer Hecke abgegrenzt. Unmittelbar südlich des Vorhabens liegt
der Plather See. Anthropogene Störungen ergeben sich aus der landwirtschaftlichen Bearbeitung der Fläche, dem Verkehrsaufkommen auf der nördlichen Kreisstraße und dem siedlungsbedingten Geräusch- und Geruchsimmissionen ausgehend von der Ortschaft Plath. Das Untersuchungsgebiet weist keine erhöhte Erholungsfunktion auf, weil die betreffenden Ackerflächen nicht öffentlich zugänglich sind.
Schutzgut Flora:
Das Untersuchungsgebiet setzt sich vorwiegend aus landwirtschaftlichen Nutzflächen zusammen, Im Osten dominiert Lehmacker und zeitweise als Rinderweide genutzter Acker. Im Norden dominiert ein Lehmacker. Auf der Ackerfläche liegen zwei nährstoffreiche Kleingewässer mit Kleinröhricht-Vegetation. Südlich der Ackerfläche grenzt als Grünland genutzte Acker. Im Norden des Grünlandes liegt ein weiteres temporäres, nährstoffreiches Kleingewässer mit Schilfröhricht und einem standorttypischen Gehölzsaum stehender Gewässer, welcher sich vorwiegend aus Weiden, Weißdorn, Schwarzem Holunder und Schlehdorn zusammensetzt. Im Nord- und Südwesten des Grünlandes ragen Strauchecken mit Überhältern in den Geltungsbereich hinein.
Schutzgut Fauna:
Gemäß Weißstorcherfassung befindet sich das Vorhaben im 2 km Radius der besetzten Horste
in Plath und Leppin.
Im Rahmen einer Kartierung des Zug- und Rastvogelgeschehens sollte geprüft werden, ob herausragend bedeutende Ansammlungen von Rast- und Zugvogelarten das Plangebiet nutzen. Dieser Fall trat zu keinem Zeitpunkt der Kartierung ein. Die Gehölzbestände innerhalb des Plangebietes weisen Brutpotenziale für Baum-, Gebüsch-, Nischen- und Höhlenbrüter auf. Bodenbrüter finden auf der Acker- und Weidefläche geeignete Brutbedingungen vor. Die Kartierung wies 33 Feldlerchenreviere auf den Acker- und Grünlandflächen, sowie 1 Brutpaar der Amsel am westlichen Biotop nach.
Im Bereich der Gehölzbestände im Süden und Osten besteht aber eine potenzielle Lebensraumeignung für baumbewohnende Fledermäuse. Reptilien wurden im Zuge der Erfassungen nicht festgestellt. Das Plangebiet beinhaltet mehrere Kleingewässer mit potenzieller Eignung als Laichhabitat für Amphibien. Die Ufersäume und Weideflächen stellen mögliche Landlebensräume dar. Im westlichen Kleingewässer wurden drei Mal der Kleine Wasserfrosch mit insgesamt 23 Individuen und
im Gewässer südlich des Plangebietes, also außerhalb, Laubfrosch und Rotbauchunke nachgewiesen.
Daher kann ein Vorkommen des Bibers und des Fischotters im Untersuchungsgebiet während nächtlicher Wanderungen auf der Suche nach Revieren und Nahrung nicht ausgeschlossen werden.
Schutzgut Wasser:
Das Plangebiet beinhaltet im Geltungsbereich sowie außerhalb des Geltungsbereiches mehrere temporäre und permanente Kleingewässer. Südwestlich ragt ein Fließgewässer mit teilweise verrohrten Abschnitten, welcher in den Plather See mündet und einen mäßigen bis unbefriedigenden ökologischen Zustand aufweist in den Geltungsbereich hinein.
Das Grundwasser wird von weichseleiszeitlichem Geschiebemergel überdeckt. Es ist eine über 10 m mächtige bindige Deckschicht vorhanden. Gemäß Umweltkartenportal M-V beträgt der Grundwasserflurabstand mehr als 10 m. Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet MV_WSG_2546_06 „Alt Käbelich“ liegt ca. 3 km nordöstlich.
Schutzgut Boden:
Im Untersuchungsgebiet liegt die Bodengesellschaft Lehm-/ Tieflehm- Pseudogley/ Para-braunerde-Pseudogley/ Gley- Pseudogley mit starkem Stauwasser- und/oder mäßigem Grundwassereinfluss vor. Die potenzielle Wassererosionsgefährdung wird gemäß Umweltkartenportal überwiegend als gering, teilweise als hoch eingestuft. Es ist von einer mittleren potenziellen Winderosionsgefährdung und einer mittleren Nitratauswaschungsgefährdung auszugehen. Die
Ackerwertzahlen innerhalb des Geltungsbereichs liegen zwischen 22 und 45. Gemäß Angaben des Kartenportals siehe vorsorgender Bodenschutz/ Bodenfunktionsbereiche unterliegt das Schutzgut Boden im Plangebiet einer erhöhten Schutzwürdigkeit.
Schutzgut Klima/Luft:
Die kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet sind hauptsächlich durch das Offenland und die Nähe zum Plather See geprägt. Dies bewirkt eine Luftaustauschfunktion. Die umliegenden Gehölze üben Sauerstoffproduktions-, Windschutz- und Staubbindungsfunktionen aus. Die Luftreinheit
ist vermutlich gering durch die landwirtschaftliche Nutzung sowie Immissionen seitens der Ortschaft und der Kreisstraße vorbelastet.
Schutzgut Landschaftsbild:
Das Plangebiet liegt in einer agrarisch genutzten Landschaft, welche durch Hecken, Gehölzgruppen und Kleingewässer gegliedert und strukturiert ist. Im Zusammenspiel mit dem bewegten Gelände verleiht dies der gesamten Fläche, insbesondere der südlichen, einen besonderen Charakter. Es bestehen wechselseitige Sichtachsen über die Ackerflächen und Weideflächen zur Kreisstraße im Süden, Südwesten und Norden, zur Ortschaft Plath und zum Plather See vom Zentrum der nördlichen Fläche. Der südliche Bereich gewährt Ausblicke auf den Plather See und ist von der Badestelle des Plather Sees aus sichtbar. Das Untersuchungsgebiet liegt z.T. in einem Kernbereich landschaftlicher Freiräume der Stufe 3. Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich zwei bekannte Bodendenkmale. In der Ortschaft Plath befindet sich eine Feldsteinkirche.
Natura 2000-Gebiete
Die geringen Wirkungen des Vorhabens erreichen die Natura 2000 Gebiete aufgrund der Entfernungen nicht.
Wechselbeziehungen
Wechselbeziehungen ergeben sich zwischen den Schutzgütern Flora und Fauna, und zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser, mikroklimatisch auch zwischen dem Schutzgut Pflanzen sowie dem Schutzgut Klima und Lufthygiene. Die unversiegelten Flächen mit Bewuchs schützen die Bodenoberfläche vor Erosion, binden das Oberflächenwasser, fördern somit die Grundwasserneubildung sowie die Bodenfunktion und profitieren gleichzeitig davon. Weiterhin wirken die „grünen Elemente“ durch Sauerstoff- und Staubbindungsfunktion klima-verbessernd und bieten Vogel- und anderen Tierarten einen Lebensraum.
PROGNOSE
Fläche
Innerhalb der 34,3 ha großen Planfläche werden 15% der Agri – PV – Fläche, also ca. 4,5 ha, der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und für die Gewinnung von Solarstrom verwendet. Alle übrigen Nutzungen bleiben erhalten.
Flora
Es werden geringe zusätzliche Überbauungen von Acker und temporärem Grünland zugelassen. Alle Gehölze, Wasserflächen, Biotope und sonstigen wertvollen Strukturen bleiben erhalten. Innerhalb der ca. 2 ha umfassenden Kompensationsflächen wird Extensivgrünland entwickelt. Die Anpflanzung von Sträuchern und Bäumen ist vorgesehen.
Fauna
Alle Gehölze, Wasserflächen, Biotope und sonstigen Lebensräume bleiben erhalten. Das Plangebiet dient 36 Feldlerchenpaaren und einem Amselpaar als Bruthabitat. Der westliche Gewässerbiotop ist Laichhabitat für den kleinen Wasserfrosch. Zwischen den Modulrändern wird mindestens ein Abstand von 6 m eingehalten. Bei Schrägstellung der Module kann sich dieser auf 11 m erweitern. Befahrungen und Bearbeitungen der Fläche finden erst ab 01. August statt. Damit
ist gewährleistet, dass Feldlerchen und andere Arten das Sondergebiet als aufgewertetes Brut- bzw. Nahrungshabitat weiterhin nutzen können. Wenn für die Dauer der Bauzeit um den westlichen Gewässerbiotop ein Amphibienfangzaun gestellt wird, wird auch der kleine Wasserfrosch nicht durch das Vorhaben gefährdet. Die Biotope 08501 und 08497 werden als Laichgewässer aufgewertet. Verbotstatbestände gem. §44 Abs1 BNatSchG wer-den durch das Vorhaben nicht berührt.
Boden/Wasser
Im Plangebiet werden geringe zusätzliche Versiegelungen zugelassen. Dieser Eingriff wird multifunktional durch die Maßnahmen im Plangebiet kompensiert. Anfallendes Oberflächen-wasser wird auf dem Grundstück zurückgehalten, genutzt oder versickert.
Biologische Vielfalt
Die biologische Vielfalt wird sich nicht verringern. Alle Lebensraumstrukturen bleiben erhalten. Das Sondergebiet ist, aufgrund der großen Modulreihenabstände, weiterhin als Habitat nutzbar. Die landwirtschaftliche Nutzung wird extensiviert. Innerhalb der Kompensationsflächen wird Extensivgrünland entwickelt. Gehölze werden gepflanzt. Dadurch vergrößert sich die floristische und faunistische Artenvielfalt. - Fachgutachten, die dem Umweltbericht zugrunde liegen
• Artenschutzfachbeitrag
Die Brutvögel wurden mit einer flächendeckenden Revierkartierung im Gebiet erfasst. Es wurden sowohl die im Untersuchungsgebiet rastenden als auch die überfliegenden Zugvögel kartiert. Die Amphibien wurden in den Gewässern mittels Rufauswertungen und Zählungen erfasst. Die Erfassung der Reptilien erfolgte durch schlaufenförmiges Ablaufen relevanter Strukturen Gegenstand der Artenschutzrechtlichen Prüfung ist die durch Aufnahme in den Anhang IV der FFH – Richtlinie streng geschützten Pflanzen und Tierarten sowie die europäischen Vogelarten. Es wurden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.
• Blendgutachten
Für das Vorhaben wurde von der SolPEG GmbH ein Blendgutachten erstellt, welches sich mit der potentiellen Blendung auf der Kreisstraße und bei der Wohnbebauung von Plath auseinandersetzt. Für den Bereich westlich der Anlage kann eine Blendung der Verkehrsteilnehmen schon wegen der vorhandenen Hecke ausgeschlossen werden. An den Messpunkten nördlich der Anlage und nordöstlich der Anlage auf den Kreisstraße MST45 sind keine Reflexionen durch die PV-Anlage nachweisbar. Eine Beeinträchtigung von Fahrzeugführern durch die PVAnlage kann ausgeschlossen werden. An den Messpunkten an den Gebäuden sind keine Reflexionen nachweisbar. Eine Beeinträchtigung der Anwohner durch die PV-Anlage bzw. eine „erhebliche Belästigung“ im Sinne der LAI Lichtleitlinie ist ausgeschlossen. - Stellungnahmen der Behörden und Naturschutzverbände
• Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 21.05.2024
Die untere Naturschutzbehörde fordert die Nachreichung des landwirtschaftlichen Nutzungskonzeptes. Es wird eine Aufwertung der geschützten Biotope gefordert.
Es wird eine bodenkundliche Baubegleitung gefordert. Es erfolgen Hinweise auf zwei Bodendenkmale im Plangeltungsbereich und Baudenkmale in der Umgebung.
• Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 24.05.2024
Es wird ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept gefordert.
Die Errichtung der PV-Anlage ist auf Moorboden vorgesehen. Es fehlt an der Ermittlung der Auswirkungen der Planung auf das Klima.
• Stellungnahme der Landesforst M-V vom 02.05.2024
Der gesetzliche Waldabstand ist frei von Bebauung zu halten.
• Stellungnahme des BUND M-V e.V. vom 29.05.2024
Der BUND lehnt die Planung ab. Es wird ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept gefordert und zahlreiche Vorschläge zum AFB und der Bilanzierung aufgeführt.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail: info@planungsbuero-trautmann.de übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des BPlanes nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/
Lindetal, den 07.01.2025
gez. R. Kroh
Bürgermeisterin
Anlage: Stellungnahmen