Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt in ihrer Sitzung vom 11.12.2024 folgende Richtliche zu Ehrungen und sonstigen Anlässen:

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die Ehrungen der Gemeinde Pragsdorf nach dieser Richtlinie sind freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch.

§ 2 Grundsätze für die Vornahme von Ehrungen

Die Ehrungen für Alters- und Ehejubiläen werden nur vorgenommen, wenn diejenigen, die geehrt werden sollen, ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pragsdorf haben und keine Übermittlungssperre bei der Meldestelle erklärt haben.

§ 3 Ehrungsformen

Folgende Ehrungen werden durchgeführt:

  1. Ehrungen beiAltersjubiläen
    Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Pragsdorf wird ab dem 70. Geburtstag, danach alle fünf Jahre, durch den Bürgermeister oder einen
    Gemeindevertreter persönlich gratuliert.
    Sie erhalten ein Präsent im Wert von 20,00 Euro.
  2. Ehrungen anlässlich von Ehejubiläen
    Bei Ehejubiläen ab der „Goldenen Hochzeit”, zum 60., 65. 70. und 75. Ehejubiläum gratuliert der Bürgermeister persönlich mit einem Präsent in Höhe von 30,00 Euro.
  3. Ehrungen bei Geschäftseröffnungen und -jubiläen
    Ab dem 25. Betriebs- und Geschäftsjubiläen, danach alle fünf Jahre, gratuliert der Bürgermeister persönlich mit einem Präsent in Höhe von 30,00 Euro.
  4. Ehrungen von Bürgerinnen und Bürger aufgrund besonderer Verdienste’
    Bürgerinnen und Bürger, die sich um das Wohl der Gemeinde Pragsdorf verdient gemacht haben, gratuliert der Bürgermeister persönlich mit einem Präsent in Höhe von 30,00 Euro.
  5. Ehrungen von Vereinsjubiläen
    Vereine können auf Antrag eine Ehrengabe erhalten.

§ 4 Sonstige Anlässe

Die Gemeinde Pragsdorf kann Ehrungen zu weiteren Anlässen vornehmen.
Der Bürgermeister befindet über Art, Umfang und Form einer Gratulation, Ehrung oder Anerkennung bis maximal 30,00 €.

Dazu gehören Gratulation/Ehrungen/Anerkennung

  • verdienstvoller Vereinsvorstände
  • anlässlich der Verleihung öffentlicher Auszeichnungen
  • im Rahmen bestehender Partnerschaften
  • Beileidsbekundungen
  • Geburt eines Kindes.

§ 5 Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt der Gemeinde Pragsdorf.

§ 6 Inkrafttreten

Die Richtlinie vom 11.04.2013 und die Erste Änderung vom 29.08.2022 der Richtlinie zu Ehrungen und sontigen Anlässen der Gemeinde Pragsdorf treten am 31.12.2024 außer Kraft.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Pragsdorf, 11.12.2024

 

gez. Ralf Opitz
Bürgermeister

Soweit in dieser Richtlinie Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen auch für
Frauen in weiblicher Sprachform.