Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 28.11.2024 den Jahresabschluss 2023 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 27.01.2025 bis 07.02.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 22.01.2025
gez. Jünger
Bürgermeister