Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 19.12.2024 die Aufstellung der 8. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Burg Stargard beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Teilflächennutzungsplanänderung beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 0,58 ha und ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst die Flurstücke 20/5, 20/7, teilweise 21/2 und 23/1 in der Flur 1 der Gemarkung Burg Stargard.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 8. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Burg Stargard mit Stand Oktober 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, während folgender Zeiten:
Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.
ausgelegt. (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/ sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb@mikavi-planung.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Stadt Burg Stargard, 09.01.2025
gez. Tilo Lorenz
Bürgermeister – Dienstsiegel –
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereichs