Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 19.12.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ mit dem Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung der Begründung mit dem Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und der Planzeichnung gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ ist gelegen auf den Flurstücken 55/2, teilweise 58/3, 67/4, teilweise 67/5, teilweise 67/6, teilweise 68/2, teilweise 68/4, 68/5, teilweise 69/1, 69/6, 69/7, 69/9, 70, 73/3, 73/4, 73/5 und teilweise 73/6 der Flur 5 der Gemarkung Quastenberg. Das Plangebiet hat eine Größe von 35.990 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

  • im Norden: die südliche Grenze der Flurstücke 67/6, teilweise 67/7, teilweise 68/4, 69/8 und teilweise 69/10 (Gemeindeweg nach Quastenberg) Flur 5, Gemarkung Quastenberg
  • im Süden/Osten: durch die Landesstraße 33 / Flurstück 71, Flur 5, Gemarkung Quastenberg
  • im Westen: durch die landwirtschaftliche Betriebsfläche der Flurstücke teilweise 58/3, teilweise 67/5, teilweise 68/2, teilweise 68/4, teilweise 69/1 und teilweise 73/6, Flur 5, Gemarkung Quastenberg


Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“

Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ bestehend aus

  • der Planzeichnung,
  • den textlichen Festsetzungen,
  • dem Vorhaben- und Erschließungsplan,
  • der Begründung,
  • dem Umweltbericht,
  • sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

 

– Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 04.09.2023 und vom 13.03.2024

– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) M-V vom 08.09.2023 und vom 16.02.2024

– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.2023 und vom 27.03.2024

– Wasser- und Bodenverband Obere Havel/ Obere Tollense vom 30.08.2023 und vom 20.02 2024

– eine Stellungnahme aus der Bürgerbeteiligung vom 20.08.2023 und vom 05.03.2024

liegt

vom 27.01.2025 bis 28.02.2025

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

  • Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:30 – 11:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus. (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@ing-oldenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Schutzgut Kriterium Aussage Quellen
Geschützte Elemente Biotope

nach § 20

NatSchAG M-V

naturnahe Feldhecke (Gis-Code: 0508-412B5136) wurde geprüft. Liegt außerhalb der Bauflächen und wird zur Erhaltung festgesetzt. Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Stellungnahme des BUND vom 08.09.23 und vom 16.02.24

Geschützte Bäume nach §§ 18/19 NatSchAG M-V Alleebäume am südlichen Plangebietsrand (außerhalb) Bestandsaufnahme Luftbilder mit Flurgrenzen Gaia M-V
weitere Schutzgebiete einschl. Natura-Gebiete keine Betroffenheit Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Mensch Altlasten Keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen bekannt; Plangebiet Verdachtsfläche aufgrund der Nutzung; Hinweise zum Bodenschutz Stellungnahme der uBB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23
Immissionen Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Orientierungswerte Umweltbericht
Unfallgefahr Gemäß derzeitigem Kenntnisstand, keine Betroffenheit siehe Punkte 2.2.4; 2.2.7; 3.3 Umweltbericht
Abfallbehandlung Die bei der geplanten Baumaßnahme anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (§ 7 KrWG) Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23
Flora Biotoptypen Geschützte Biotope werden nicht überbaut Umweltbericht
Fauna Streng geschützte bzw. gefährdete Arten keine Betroffenheit

Bei Umsetzung aller naturschutzrechtlicher Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte lt. §44 BNatSchG

Umweltbericht
Boden Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Grundsätzliche Anforderungen der Bodenschutzverordnung und die Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung sind einzuhalten Bodenschutzrechtliche Belange Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und vom 13.03.24
Wasser Besondere Funktion Keine (ein nährstoffbelastetes

Oberflächengewässer)

Umweltbericht
Gewässer II. Ordnung, N18/22 bzw. OTOL-2700 Rowabach, zur Einleitungen ist ein wasserrechtlicher Fachbeitrag erforderlich und mit Stellungnahme des STALU dem Bauantragsunterlagen beizufügen. Stellungnahme der
uWB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und vom 13.03.2024
Der bislang nicht ausreichend berücksichtigte 5m Freihaltestreifen ist eingeplant Stellungnahme Wasser- und Bodenverband Obere Havel/ Obere Tollense vom 30.08.23 und vom 20.02 2024
Das Niederschlagswasser von den Dachflächen ist vorzugsweise vor Ort zu versickern Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23
Trinkwasserschutzgebiet keine Betroffenheit Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Klima Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Landschaftsbild Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Kulturgüter Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Eingriffsregelung Berechnung nach HzE Umweltbericht
Naturschutzrechtliche Maßnahmen Im Plangebiet Hecke und extern Ökopunkte Umweltbericht
Standortnahe Realkom-pensation bevorzugt Naturschutzfachliche Maßnahmen im Durchführungsvertrag sind in der Begründung aufzuführen Stellungnahme der

UNB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und 13.03.2024

Fläche Vorhandene Nutzungen werden ergänzt Umweltbericht

 

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

 

Burg Stargard, den 09.01.2025

 

gez. Tilo Lorenz                                             (-Dienstsiegel-)

Bürgermeister