Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 19.12.2024 die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof mit dem Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht und der Planzeichnung gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard ist gelegen auf den Flurstücken 55/2, teilweise 58/3, 67/4, teilweise 67/5, teilweise 67/6, teilweise 68/2, teilweise 68/4, 68/5, teilweise 69/1, 69/6, 69/7, 69/9, 70, 73/3, 73/4, 73/5 und teilweise 73/6 der Flur 5 der Gemarkung Quastenberg. Das Plangebiet hat eine Größe von 35.990 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

  • im Norden: die südliche Grenze der Flurstücke 67/6, teilweise 67/7, teilweise 68/4, 69/8 und teilweise 69/10 (Gemeindeweg nach Quastenberg) Flur 5, Gemarkung Quastenberg
  • im Süden/Osten: durch die Landesstraße 33 / Flurstück 71, Flur 5, Gemarkung Quastenberg
  • im Westen: durch die landwirtschaftliche Betriebsfläche der Flurstücke teilweise 58/3, teilweise 67/5, teilweise 68/2, teilweise 68/4, teilweise 69/1 und teilweise 73/6, Flur 5, Gemarkung Quastenberg


Geltungsbereich der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes

Der Entwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes bestehend aus

  • der Planzeichnung,
  • der Begründung,
  • dem Umweltbericht,
  • sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

– Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 04.09.2023 und vom 13.03.2024

– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) M-V vom 08.09.2023 und vom 16.02.2024

– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte 05.09.2023 und vom 27.03.2024

– Wasser- und Bodenverband Obere Havel/ Obere Tollense vom 30.08.2023 und vom 20.02 2024

– eine Stellungnahme aus der Bürgerbeteiligung vom 20.08.2023 und vom 05.03.2024

liegt

vom 27.01.2025 bis 28.02.2025

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

  • Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:30 – 11:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus. (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@ing-oldenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Schutzgut Kriterium Aussage Quellen
Geschützte Elemente Biotope

nach § 20

NatSchAG M-V

naturnahe Feldhecke (Gis-Code: 0508-412B5136) keine Betroffenheit (Erhaltung) Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Stellungnahme des BUND vom 08.09.23

und vom 16.02.24

  Geschützte Bäume nach §§ 18/19 NatSchAG M-V Alleebäume am südlichen Plangebietsrand (außerhalb) Bestandsaufnahme Luftbilder mit Flurgrenzen Gaia M-V
  weitere Schutzgebiete einschl. Natura-Gebiete keine Betroffenheit Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Mensch Altlasten Keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen bekannt;

Plangebiet Verdachtsfläche aufgrund der Nutzung;

Hinweise zum Bodenschutz

Stellungnahme der uBB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23
  Immissionen Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Orientierungswerte Umweltbericht
  Unfallgefahr Gemäß derzeitigem Kenntnisstand, keine Betroffenheit siehe Punkte 2.2.4; 2.2.7; 3.3 Umweltbericht
  Abfallbehandlung Die bei der geplanten Baumaßnahme anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (§ 7 KrWG) Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen-burgische Seenplatte vom 05.09.23
Flora Biotoptypen Geschützte Biotope werden nicht überbaut Umweltbericht
Fauna Streng geschützte bzw. gefährdete Arten keine Betroffenheit

Bei Umsetzung aller naturschutzrechtlicher Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte lt. §44 BNatSchG

Umweltbericht
Boden Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
    Grundsätzliche Anforderungen der Bodenschutzverordnung und die Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung sind einzuhalten Bodenschutzrechtliche Belange Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und vom 13.03.24
Wasser Besondere Funktion Keine (ein nährstoffbelastetes

Oberflächengewässer)

Umweltbericht
    Gewässer II. Ordnung, N18/22 bzw. OTOL-2700 Rowabach, bei Einleitung wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, Stellungnahme der
uWB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und vom 13.03.2024
    Das Niederschlagswasser von den Dachflächen ist vorzugsweise vor Ort zu versickern Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen-burgische Seenplatte vom 05.09.23
  Trinkwasserschutzgebiet keine Betroffenheit Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Klima Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Landschaftsbild Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Kulturgüter Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Fläche   Vorhandene Nutzungen werden ergänzt Umweltbericht

 

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

 

Burg Stargard, den 09.01.2025

 

gez. Tilo Lorenz                                                         (-Dienstsiegel-)

Bürgermeister