Der Spendenbericht wurden am 26.03.2025 erstellt und der Kommunalaufsicht angezeigt.
Entsprechend § 44 Abs. 4 Satz 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Der Spendenbericht liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 15.04.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.6 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 01.04.2025
gez. Lorenz
Bürgermeister