Die Gemeindevertretung hat auf ihren Sitzungen am 10.03.2025 und 22.05.2025 den Jahresabschluss 2023 angenommen und der Bürgermeisterin vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 28.05.2025 bis 13.06.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 27.05.2025
gez. Kroh
Bürgermeisterin