Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 09.04.2025 für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf dem Flurstück 222/5, Flur 2, Gemarkung Cammin, den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Bauunternehmen Fischbach” gefasst. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,45 ha.
Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: ungenutztes Gelände und anschließende Wohnbebauung
im Süden: angrenzendes Wohngrundstück
im Osten: Bahnstrecke Burg Stargard – Blankensee
im Westen: Neue Feldstraße und anschließende Ackerfläche
Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Der rechtsgültige Vorhaben- und Erschließungsplan “Bauunternehmen Fischbach” (seit 08.11.1994 in Kraft) wurde bisher nicht umgesetzt und die Grundstückseigentümer haben bereits mehrfach gewechselt. Der jetzige Grundstückseigentümer kann den Vorhaben- und Erschließungsplan nicht umsetzen und möchte den aktuellen Vorhaben- und Erschließungsplan aufheben.
Der Beschluss vom 09.04.2025 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Burg Stargard, den 15.07.2025
- Dienstsiegel –
gez. Lorenz
Bürgermeister