Auf der Grundlage des§ 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2025 (GVOBI. M-V S. 130, 136) wird nach Beschluss der Stadtvertretung Burg Stargard vom 25. Juni 2025 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard (veröffentlicht am 25. März 2025) wird wie folgt geändert:
Der § 7 Ausschüsse -Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Gemäß§ 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-Vwird ein Rechnungsprüfungsausschuss aus 3 Mitgliedern mit
den Aufgabenbereichen Rechnungsprüfungswesen und Sonderprüfungsberichte gebildet. Dieser
setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Stadtvertretung und sachkundigen Einwohnern, wobei
eine mehrheitliche Besetzung mit sachkundigen Einwohnern möglich ist. Die Fraktionen und
Zählgemeinschaften benennen drei stellvertretende Mitglieder. Der Rechnungsprüfungsausschuss
tagt nicht öffentlich.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Burg Stargard, 25. Juli 2025
Dienstsiegel
gez. Tilo Lorenz
Bürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen wird. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 24. Juli 2025 keine Verstöße gegen Rechtsvorschriften geltend gemacht.
Veröffentlicht im Internet am: 25. Juli 2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 26. Juli 2025