Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.11.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf  
  einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.116.100 EUR
  einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.113.900 EUR
  ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 2.200 EUR
2. im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.021.500 EUR
  einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von 1.016.300 EUR
  einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 5.200 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 59.500 EUR
  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 41.700 EUR
  einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 17.800 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

auf                                                                                                                                                                                                    102.100 EUR

 

§ 5 Hebesätze

Mit Beschluss vom 09.12.2024 wurde die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der

Gemeinde Holldorf ab dem Jahr 2025 beschlossen. Diese werden hier nur nachrichtlich dargestellt.

 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer  
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen  
(Grundsteuer A) auf 330 v. H.
b)  für die Grundstücke  
(Grundsteuer B) auf 427 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 381 v. H.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,531 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 § 7  Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1.  Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüberhinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt  
  Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 408.580 EUR
2. Zum Finanzhaushalt  
  Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 476.009,45 EUR
3. Zum Eigenkapital  
  Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 1.532.558 EUR

 

Burg Stargard, 25.11.2025

 

gez. Borchardt

Bürgermeister

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.11.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit

vom 01.12.2025 bis 12.12.2025

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.

 

gez. Borchardt

Bürgermeister

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen