Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in öffentlicher Sitzung am 24.04.2024 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 29 „Carl-Stolte-Straße” beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 25.05.2024 in der Stargarder Zeitung (Ausgabe 05 im Jahr 2024) und im Bau- und Planungsportal M-V bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von 2,29 ha und umfasst
die Flurstücke 15/6 (tlw.), 10/44 (tlw.) und 10/45 der Flur 2 in der Gemarkung Quastenberg.
Planungsziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO und eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel” gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Hierzu hat die
Stadtvertretung den entsprechenden Vorentwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss am 17.12.2025 gefasst.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand September 2025,
wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 14.01.2026 bis einschließlich 14.02.2026
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodatenmv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard unter
https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Dienststunden möglich:
Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Burg Stargard elektronisch an t.granzow@stargarder-land.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme
ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Burg Stargard ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 14.01.2026 bis zum 14.02.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard (https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/) veröffentlicht.
Burg Stargard, den 05.01.2026
gez. Tilo Lorenz
Bürgermeister
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches
