Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord” der Stadt Burg Stargard in der Fassung vom September 2025 beschlossen. Die Begründung des Bebauungsplans wurde gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Der Satzungsbeschluss der Stadt Burg Stargard über den Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord” wird hiermit bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord” der Stadt Burg Stargard wird mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während der Öffnungszeiten:
| Dienstag | 8:30 -12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 -12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 – 11:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Der Bebauungsplan ist gemäß§ 10a Abs. 2 BauGB ebenfalls über die Homepage Stadt Burg Stargard unter dem Link: https://www.burg-stargard.de sowie auf dem zentralen Landesportal einsehbar. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord” der Stadt Burg Stargard Auskunft erteilt.
Hinweise gemäß§ 215 BauGB:
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bauleitplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Des Weiteren wird auf§ 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hingewiesen, wonach ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können (außer bei Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften). Innerhalb der Jahresfrist muss der Verstoß schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.
Burg Stargard, den 02.02.2026
Dienstsiegel
gez. Tilo Lorenz
Bürgermeister
Anlage
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches: B-Plan Nr. 27