Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) vom l6. Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193,204) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, diese durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben. Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde Burg Stargard, Gemarkung Teschendorf, Flur 4, Flurstück 15/1

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle Vermessungsbüro ÖbVI Rainer Lessner, Schwedenstraße 21, 17033 Neubrandenburg während der Geschäftszeiten: Mo-Fr 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Zeit vom 11.05.2026 bis zum 11.06.2026

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung
Widerspruch bei der oben genannten Vennessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die
Grenzfeststellung und Abmarkung als richtig bestätigt.