Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes Nr. 8 “SO-Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf” in der Ge-meinde Pragsdorf beschlossen.
Das Planziel ist die Festsetzung einer Freiflächenphotovoltaikanlage als nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung, entsprechend § 11 Abs. 2 BauNVO.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 umfasst dabei das Flur-stück 5, Flur 8 in der Gemarkung Pragsdorf.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-ge und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Um-fang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemei-nen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) soll durch Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt werden.
Der Beschluss vom 19.03.2026 wird hiermit gemäß § 2 BauGB in der zurzeit gülti-gen Fassung bekannt gemacht.

Pragsdorf, 30.04.2026

gez. R. Opitz
Bürgermeister (Dienstsiegel)

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „SO-Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf”: