Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf hat in der Sitzung vom 19.03.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.8 “SO Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf” der Gemeinde Pragsdorf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „SO Freiflächen-PV-Anlage Pragsdorf” der Gemeinde Pragsdorf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom
26. Mai 2026 bis 26.Juni 2026
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten
Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden:
https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
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Geltungsbereich:
Pragsdorf, den 19.05.2026
gez. R. Opitz
Bürgermeister
