Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle bisherigen Grundsteuerbescheide kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben. Dies hat folgende Auswirkungen:

  1. Vorauszahlungen für 2025:

 

Da die bisherigen Bescheide ihre Gültigkeit verlieren, entfällt ab dem 01.01.2025 die Grundlage für Vorauszahlungen.

 

  1. Erteilung neuer Grundsteuerbescheide:

 

Für das Jahr 2025 müssen neue Grundsteuerbescheide durch die Stadt/Gemeinden ausgestellt werden.

 

  1. Änderungen für Grundstücke auf fremdem Grund und Boden:

 

Ab dem 01.01.2025 geht die Steuerpflicht für Grundstücke, die auf fremdem Grund und Boden liegen (z. B. Garagen, Kleingärten, Bungalows), vom Nutzer auf den Eigentümer über. Nutzer solcher Grundstücke sind daher ab diesem Datum nicht mehr steuerpflichtig.

 

  1. Aufkommensneutrale Hebesätze Grundsteuer A und B ab 2025:

 

Um die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, gelten vorbehaltlich der Beschlussfassungen in der Stadtvertretung und den Gemeindevertretungen ab dem 01.01.2025 folgende Hebesätze für die betroffenen Gemeinden:

 

Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B
Stadt Burg Stargard: 330 % 427 %
Gemeinde Cölpin: 310 % 396 %
Gemeinde Groß Nemerow: 330 % 427 %
Gemeinde Holldorf: 330 % 427 %
Gemeinde Lindetal: 405 % 405 %
Gemeinde Pragsdorf: 307 % 396 %

 

Diese Hebesätze wurden auf Grundlage der Reformvorgaben berechnet, um sicherzustellen, dass die Reform keine zusätzlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verursacht.

 

Wichtig: Bis zur Ausstellung der neuen Grundsteuerbescheide sollen keine Zahlungen erfolgen.

Hinweis: Fragen zur Berechnung der individuellen Messbeträge können nur durch das Finanzamt beantwortet werden.

 

Burg Stargard, 29.11.2024

 

gez. Lorenz

Bürgermeister der

Geschäftsführenden Gemeinde

Stadt Burg Stargard

Achtung – geänderte Öffnungszeiten des Annahmehofes in Burg Stargard

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie über folgende Abweichungen der Öffnungszeiten des Annahmehofes in Burg Stargard informieren.
Im Zeitraum vom 09.12.2024 bis zum 12.01.2025 ist der Annahmehof bis auf die beiden unten aufgeführten Termine geschlossen.

Für den  07.12.2024 und  04.01.2025 wird der Annahmehof in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr geöffnet sein.
Ab dem 18.01. 2025 wird der Betrieb wie gewohnt fortgeführt und steht Ihnen bis Februar 2025 jeden Samstag zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Weber 039603 25336 zur Verfügung.

Grundsteinlegung des neuen „Bürgerhauses“ erfolgte am 05. November

Mit dem feierlichen Spatenstich am 22. Mai 2024 fiel der offizielle Startschuss für den Bau des neuen „Bürgerhauses“ in der Marktstraße 5 und 7. Seitdem fanden umfängliche Erdarbeiten auf beiden Grundstücken statt. Es wurden Fundamente und die Bodenplatten aus Beton gegossen, welche schon sehr gut die Größe des zukünftigen Neubaus in der Marktstraße 5 aufzeigen.

Am 5. November 2024 fand die feierliche Grundsteinlegung statt, zu der der Bürgermeister Herr Tilo Lorenz zahlreiche Gäste begrüßen konnte. Unter den Anwesenden waren Anwohner, Vertreter der Stadtvertretung und des Landkreises sowie am Bau Beteiligte. In einem symbolischen Akt wurde eine Zeitkapsel eingelassen. Diese enthält unter anderem wichtige Beschlüsse der Stadtvertretung, die den Bau des Bürgerhauses ermöglichten, sowie Baupläne, Ansichten und Grundrisse. Zusätzlich wurde aktuelles Münzgeld und Dokumente mit historischen Fotos zu den Grundstücken Marktstraße 5 und 7 beigelegt.

Ein besonderer Programmpunkt war der Beitrag von Herrn Saß zur Geschichte der beiden Grundstücke, dem die Gäste mit großem Interesse folgten. Anekdoten aus der Vergangenheit sorgten für zustimmendes Nicken und so manches Lächeln bei den Zuhörern.

Nun geht es mit dem Hochbau des Neubaus und der Sanierung des bestehenden Altbaus weiter. In den kommenden Monaten wird dann über die Bodenplatte hinaus zu sehen sein, in welcher Größe das zukünftige „Bürgerhaus“ seinen Platz in der Marktstraße einnehmen wird.

Kreisstraße zwischen Teschendorf und Loitz wieder frei

Verkehrsfreigabe für die Kreisstraße MSE 106 Teschendorf – Loitz einschließlich der Ortslage Teschendorf im Zuge der Kreisstraße

Am 26.September 2024 wurden die Bauarbeiten im Zuge der Kreisstraße MSE 106 von Teschendorf nach Loitz, einschließlich der Ortsdurchfahrt Teschendorf, offiziell abgeschlossen. Das Foto zeigt die symbolische Verkehrsfreigabe durch Herrn Torsten Fritz, Dezernatsleiter II des Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Herrn Tilo Lorenz, Bürgermeister Stadt Burg Stargard und Frau Anke Schmidt von den Neubrandenburger Stadtwerken.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zusammen mit der Stadt Burg Stargard und den Neubrandenburger Stadtwerken zum Ausbau der Kreisstraße MSE 106 auf einer Länge von ca. 2.470 m sowie den Ausbau der Loitzer Straße in der Ortslage Teschendorf. Der Landkreis trägt die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn sowie der zugehörigen Bauteile. Die Stadt übernimmt die Kosten für den Ausbau der Gehwege und für die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung. Die Neubrandenburger Stadtwerke erneuerten die Trinkwasserversorgung einschließlich der hierfür notwendigen Hausanschlussleitungen.

Des Weiteren wurde eine neue Anlage zur Regenwasserentsorgung hergestellt. Durch den Ausbau wurde eine angemessene Verkehrsqualität für den Kraftfahrzeugverkehr sowie eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht.

Die Kreisstraße erschließt in dieser strukturschwachen Region neben anliegenden Wohnsiedlungen, touristische Erholungsziele, mehrere Einzelunternehmen, Gewerbebetriebe sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die Verbesserung der Infrastruktur ist für die Lebens- und Wohnbedingungen im ländlichen Raum sowie für die Touristen in dieser Region von großer Bedeutung.

Die Baukosten einschließlich aller Baunebenkosten betragen ca. 2.000.000,- Euro.

Achtung! Vollsperrung zwischen den Bargensdorf und Burg Stargard vom 29.07.-02.08.24

Im Zuge der Instandhaltungsmaßnahmen an Bundes-und Landesstraßen erfolgt eine Deckensanierung auf der L 33 zwischen den Ortschaften Bargensdorf und  Burg Stargard. Die Baumaßnahme wird im Zeitraum vom 29.07.2024 bis voraussichtlich 02.08.2024 unter Vollsperrung durchgeführt! Auf Grund einer Versackung im Bereich der erneuerten Gasleitungstrasse wird die Fahrbahn in Teilbereichen grundhaft erneuert.

Eine Umleitung wird über Burg Stargard – Rowa – Bargensdorf ausgeschildert!

Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet für die Verkehrseinschränkungen um das Verständnis der Verkehrsteilnehmer, der Anwohner sowie der betroffenen Gewerbetreibenden.

Unterbrechung der Trinkwasserversorgung 17.06.2024 bis 28.06.2024

Die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, als örtlicher Versorger, möchte weiterhin einer stabilen Trinkwasserversorgung, unter Maßgabe der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), gerecht werden.

Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, in der Zeit vom 17.06.2024 bis 28.06.2024 nach einem vom DVGW zugelassenen Verfahren, die Trinkwasserleitungen über Hydranten zu spülen.

Das dabei anfallende Spülwasser wird in die vorhandenen Regeneinläufe eingelassen.

Die Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH (neu.wab), als Betreiber des Kanalnetzes, wurden über diese Maßnahme bereits informiert.

Aufgrund der dafür notwendigen weiträumigen Unterbrechung der Trinkwasserversorgung wurde diese Maßnahme jeweils für die Nächte von Montag bis Freitag, 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, geplant.

Betroffenes Gebiet:

  • Burg Stargard

Verkehrszählungen vom 16. April bis 22. April

Im Zeitraum 16. April bis 22. April 2024 werden an 40 Zählstellen entlang der B 96 zwischen der Landesgrenze Brandenburg und Neubrandenburg Verkehrszählungen mit Videotechnik und Bluetooth-Technik durchgeführt. Hintergrund ist die Erarbeitung einer Verkehrsplanung für das Vorhaben “Ausbau der B 96 zwischen der Landesgrenze Brandenburg und Neubrandenburg”. Gezählt werden die Mengen und die Fahrbeziehungen im Fahrzeugverkehr. Insbesondere die Videotechnik wird dabei so installiert und konfiguriert, dass weder Personen noch Fahrzeugkennzeichen identifiziert werden können. Zum Informationsblatt gemäß Datenschutzgrundverordnung >>hier.

Ausbau Loitzer Straße

Der 1. Bauabschnitt der Loitzer Straße ist fertiggestellt und ist ab dem 08.04.2024 für den Verkehr, auch wenn eingeschränkt, wieder freigegeben. Ab dem 09.04.2024 wird mit dem Ausbau des 2. Bauabschnittes begonnen. Dieser beginnt am Ortsausgang Teschendorf und endet am Kreuzungsbereich Teschendorf Siedlung (grüne Halle). Der Bauabschnitt  hat eine Länge von ca. 1,5 km. Bis Mitte Juni wird dieser fertiggestellt sein. Bei Fragen hierzu können Sie sich an das Bau- und Ordnungsamt der Stadt Burg Stargard wenden.

Gartenabfälle verbrennen bleibt grundsätzlich verboten

Die Tage werden wärmer und es beginnt die Zeit der Gartenpflege. Abgeschnittene Äste oder zusammengekehrtes Laub werden dann vielerorts auf einem Haufen gesammelt und verbrannt. Darf man das an der Seenplatte eigentlich? Vom Grundsatz her: Nein! Beim Verbrennen von Gartenabfällen handelt es sich um eine unzulässige Form der Abfallentsorgung, genau wie beim Verbrennen von Brettern, Balken, Sperrmüll, Reifen oder anderen Abfällen. Allerdings dürfen laut der Pflanzenabfallverordnung des Landes MV pflanzliche Abfälle, die auf privat genutzten Gartengrundstücken anfallen, in absoluten Ausnahmefällen in den Monaten März und Oktober an Werktagen während zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Zum Beispiel, wenn eine anderweitige Entsorgung wie z. B. Verrotten durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem eigenen Grundstück oder die Nutzung der vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorgehaltenen Wertstoffhöfe nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Da jedoch allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises die Möglichkeit offensteht, ihre Gartenabfälle auf einen der 14 Wertstoffhöfe abzugeben, wird diese Voraussetzung in aller Regel eigentlich nicht erfüllt.

In der Stadt Neubrandenburg, den Städten Neustrelitz und Penzlin, im Ortsteil Feldberg, in der Gemeinde Neverin mit dem Ortsteil Glocksin und in der Gemeinde Klink gilt diese Ausnahme allerdings nicht. Die in diesen Gemeinden geltende Allgemeinverfügung verbietet das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im ganzen Jahr. Was also tun mit den Gartenabfällen? Kompostieren! Laub, Äste, Zweige, Rasenschnitt, aber auch organische Küchenabfälle können mit wenig Aufwand und etwas Geduld auf dem eigenen Grundstück kompostiert und so in wertvollen Humus bzw. Mutterboden umgewandelt werden. Das schont die Umwelt, freut den Gärtner und spart Geld. Äste und Zweige sollten vor der Kompostierung möglichst zerkleinert werden, um eine schnellere Verrottung zu ermöglichen. Die zerkleinerten Äste sind auch ideal zur Vermischung mit frischen Grasschnitt geeignet, um diesen aufzulockern und Fäulnis zu vermeiden.

Offene Feuer wie z. B. Feuerschalen und Lagerfeuer unterliegen zwar nicht dem Abfallrecht, trotzdem sind auch hier die abfallrechtlichen Regelungen zu beachten. Das bedeutet: Nur trockenes, unbehandeltes Schnitt- und Brennholz darf verbrannt werden. Gartenabfälle, Bau- und Baurestabfälle, Sperrmüll, Fenster, Kunststoffe, Verpackungsmaterial oder andere Abfälle gehören nicht ins Lagerfeuer oder die Feuerschale! Auch dürfen diese nicht mit Flüssigbrennstoffen entzündet werden. In jedem Fall gilt beim Feuer machen: Brandschutzbestimmungen der jeweiligen Gemeinden beachten! Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten und Rauchbelästigungen sind zu vermeiden.

Annett Thurm
Tel. +49 395-570 87 5027
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Pressestelle
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg

E-Mail: annett.thurm@lk-seenplatte.de
Homepage: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

Neubrandenburg, 11.03.2024

Einladung zur Gewässerschau 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ lädt Sie hiermit zu der Gewässerschau der Schaukommission 4 im Schaubezirk 4 (umfasst die Gemeinden Groß Miltzow, Kublank, Neetzka, Schönbeck, Schönhausen, Voigtsdorf, Cölpin, Pragsdorf, Lindetal und die Stadt Woldegk), ein.

Termin: 11.04.2024 um 09:30 Uhr

Ort:
Gemeindezentrum
Alte Schule Schönbeck
Ratteyer Damm 2
17349 Schönbeck

Gegenstand der Gewässerschau ist:

  • Erläuterungen zur abgeschlossenen Unterhaltung und zu den durchgeführten Reparaturen im Jahr 2023/24
  • kurze Übersicht zu den geplanten Arbeiten 2024/25
  • Hinweise zu Problemen in der Unterhaltung aus Sicht des Wasser- und Bodenverbandes
  • die Erläuterungen werden für jedes Mitglied einzeln gegeben.

Im Anschluss erfolgt die Grabenschau an ausgewählten Gewässern und Problemstellen.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag

Irene Kalinin

Wasser- und Bodenverband „Landgraben“
Salower Str. 39                                                                     Telefon (039601) 21405                    
17098 Friedland                     ­­­­­­­­­­­_______       _______ E-Mail: wbv-friedland@wbv-mv.de