Zweifeldsporthalle in Burg Stargard wieder für den Sport freigegeben

Nachdem in den letzten Wochen die stärksten Schäden an den Holzstehern der Zweifeldsporthalle behoben worden sind, konnte diese mit heutigem Tag, 16.03.2023, für den Schul- und Vereinssport wieder freigegeben werden.
Bei einem Vororttermin mit der bauausführenden Fachfirma und einem Statiker wurden die bisher vorgenommenen und die für die Statik des Gebäudes wesentlichen Arbeiten begutachtet. Eine Abnahme der bisherigen Leistungen erfolgte ebenfalls.
Da der Zustand der übrigen Holzsteher nach derzeitigem Kenntnisstand als für die Statik unbedenklich eingestuft wurde, konnte die Zweifeldsporthalle zur Benutzung wieder freigegeben werden.
Die Firma Zimmerei Zühlsdorf wird in den kommenden Wochen weiterhin Vorort sein und nötige Restarbeiten an den Hallenbindern der Südseite der Zweifeldsporthalle ausbessern. Weiterhin ist vorgesehen, ab dem 27.03. mittels einer Hebebühne die Holzsteher im oberen Bereich umlaufend um die Halle zu begutachten und mögliche Schäden nach Erfordernis zu beseitigen.

Sperrung der Verbindungsstraße Blankensee-Godenswege – Achtung Änderung der Daten!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 24.03.2023 08.00 Uhr bis voraussichtlich 26.03.2023 16.00 Uhr wird es auf Grund von umfassenden Baumpflegemaßnahmen zu einer Vollsperrung auf der Verbindungsstraße zwischen Godenswege und Blankensee kommen. Als Umfahrung können Sie die nachfolgende Verbindung nutzen:

Umleitung über Holldorf – Ballwitz – Groß Nemerow (MSE82) – B96 – L34

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Karlo Weber

Sachbearbeiter Bau- und Ordnungsamt

Amt Stargarder Land

Bau- und Ordnungsamt

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

Telefon: 039603-25333

Fax: 039603-25342

E-Mail: k.weber@stargarder-land.de

Information zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

wir möchten Sie, wie auch in den Jahren zuvor, über das alljährliche Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Zeitraum vom 01.03. – 31.03. und 01.10. – 31.10. informieren.

Grundsätzlich ist laut der Pflanzenabfalllandesverordnung M-V das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn

  • eine Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist
  • die Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Immer wieder wurden die Regelungen der Landesverordnung, die das Verbrennen bereits als Ausnahmefall beinhaltete, von Grundstücksnutzern ignoriert oder zu großzügig ausgelegt. So hat die Stadt Burg Stargard in diesem Jahr mit dem Regionalverband der Gartenfreunde Mecklenburg/Strelitz-Neubrandenburg e.V. und einigen der örtlichen Gartenvereine freiwillige Vereinbarungen geschlossen, die die Feuer im März und Oktober eindämmen und regeln sollen. Dazu zählen die nachfolgenden Gartenvereine:

  • Kleingartenverein Töpferberg Burg-Stargard e.V.
  • Kleingartenfreunde Burg Stargard – Töpferberg 66 – e.V.
  • Kleingartenverein „Papageienberg” e.V.
  • Kleingartenverein – Papiermühlenweg e.V.
  • Kleingartenverein „Windmühlenberg“ e.V.

Hinweise:

  • sofern die o.g. Ausnahmen erfüllt sind, können kompostierbare pflanzliche Abfälle jährlich von März bis zum 31. März und vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober werktags während 2 Stunden in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr verbrannt werden. Werktage sind keine Sonn- bzw. gesetzlichen Feiertage.
  • Pflanzliche Abfälle sind z.B. Baum- und Strauchschnitt, die bei privater Grundstücksnutzung anfallen. Diese Abfälle sind lediglich mechanisch behandelt und ansonsten naturbelassen.
  • Werden abzubrennende pflanzliche Abfälle länger als 5 Tage auf einem Platz gelagert, müssen diese vor dem Verbrennen umgelagert werden.20

Zusätzlicher Hinweis: Es besteht die Möglichkeit in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 31.03.2023 anfallendes Schnittgut von Gehölzen aus Hausgärten, wie Bspw. von Obstbäumen, beim Annahmehof in Burg Stargard, Papiermühlenweg 7e, 17094 Burg Stargard zu den üblichen Öffnungszeiten abzugeben. Das Schnittgut muss eine Mindestlänge von 0,5 m und einen maximalen Durchmesser von 0,15 m aufweisen. Es wird kein Schnittgut von gewerblichen Unternehmen angenommen.

 Die Rechtsgrundlage ist die Pflanzenabfalllandesverordnung M-V – PflanzAbfL VO M-V vom 18. Juni 2001 (GVOBI. M-V 2001, S. 281).

Ihr Ordnungsamt

Mitteilung über Vermessungsarbeiten

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK), hat über das Kataster- und Vermessungsamt für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

  • Herrn Dipl.-Ing. (FH) André Borutta, Demminer Straße 65, 17034 Neubrandenburg

einen Vertrag zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen. Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Weiterhin ist es erforderlich, Sachdaten, wie die Dachform, die Anzahl der Geschosse unterhalb des Dachstuhls und die maximale Objekthöhe (Firsthöhe) der bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude für die Fortführung von 3D-Gebäudemodellen zu erfassen.

Die Einmessung und die Erfassung der Sachdaten der Gebäude sind für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei.

Es wird gebeten, dem ÖbVI und deren Mitarbeitern, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit § 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen.

Die örtlichen Arbeiten werden vom 01. Februar bis 30. November 2023 in folgender Gemarkung durchgeführt:

Burg Stargard (Flur 1, 3, 4, 5, 6, 7).

*) Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist.

Veränderte Öffnungszeiten in den Finanzämtern des Landes

Noch etwa sechs Wochen stehen den Grundstückseigentümerin-nen und –eigentümern zur Verfügung, um die erforderlichen Grundsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt einzu-reichen. „Ich möchte alle Betroffenen dazu ermuntern, baldmög-lichst mit der Bearbeitung der Anträge zu beginnen und dies nicht auf die lange Bank zu schieben,“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell ca. 313.000 Erklärungen elektronisch vor (Stand: 15.12.2022). Daraus ergibt sich eine Eingangsquote von etwa 37 %, wobei hier die in den Finanzämtern vorliegenden, noch nicht digitalisier-ten Papiererklärungen noch nicht einberechnet sind.
Auch in den letzten beiden Wochen des Jahres stehen die Fi-nanzämter des Landes für Fragen rund um die Grundsteuer zur Verfügung. In der 51. und 52. Kalenderwoche ist die landesweite Grundsteuer-Hotline unter 0385 588 11345 werktags von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und frei-tags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.
Die Grundsteuersprechstunden in den Servicestellen der Finanz-ämter finden in der 52. Kalenderwoche ausschließlich am 28. und 29. Dezember 2022 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und an den Hauptstandorten statt. Eine vorherige Terminverein-barung ist nicht notwendig. Darüber hinaus können unter www.steuerportal-mv.de Termine beim Finanzamt vereinbart werden.
Ab dem 2. Januar 2023 wird die Grundsteuer-Hotline wieder wie gewohnt montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr er-reichbar sein. Die Grundsteuersprechstunden in den Servicestel-len der Finanzämter können ab dem 2. Januar 2023 wieder mon-tags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags zu-sätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr besucht werden.
Die Erreichbarkeiten der Finanzämter sind auch unter www.mv-grundsteuer.de dargestellt. Hier sind zudem rund um die Uhr hilf-reiche Informationen, wie detaillierte Klickanleitungen, Merkblät-ter und Videohilfen, zu finden. Bodenrichtwerte, Ertragsmesszah-len und verschiedene Katasterdaten können auf dem Datenpor-tal zur Grundsteuerreform unter www.geodaten-mv.de/grund-steuerdaten/ kostenfrei abgefragt werden.