Interessenbekundungsverfahren zur Veräußerung von Grundstücken im B-Plan-Gebiet „Alte Gärtnerei Nr. 24“ in Quastenberg

Die Stadt Burg Stargard beabsichtigt, 5 Baugrundstücke im Baugebiet „Alte Gärtnerei“ in Quastenberg zu veräußern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hierzu findet ein Interessenbekundungsverfahren mit Angebotsabgabe (Bieterverfahren entsprechend Durchführungserlass zu § 56 KV M-V) statt. Interessenten werden gebeten, ihr Kaufpreisangebot unter Angabe des favorisierten Flurstücks bis zum 04.10.2022 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundungsverfahren Alte Gärtnerei“ bei der Stadt Burg Stargard, Abteilung Liegenschaften, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, einzureichen.

Das Mindestgebot für die 3 möglichen Parzellen entlang der Hauptverkehrsstraße beträgt 60 € je m² und beinhaltet auch die Kosten für die Erschließung der am Grundstück vorhandenen, jeweils anliegenden Verkehrsanlagen, Beiträge für Schmutz- und Regenwasser sowie die dafür nötigen Anschlüsse und Übergabeschächte.

Das Mindestgebot für die 2 möglichen Parzellen entlang der Anliegerstraße (sog. „Lafa-Straße“) wird auf 50 € je m² festgesetzt. Darin enthalten sind die Kosten für die anliegenden Verkehrsanlagen sowie des Beitrages für die Herstellung der Schmutzwasseranlagen. Nicht enthalten sind die Kosten für den Grundstücksanschluss für Schmutzwasser. Für die Regenentwässerung sind auf dem Grundstück eigene Auffang- bzw. Verwertungsmöglichkeiten zu schaffen.

Sämtliche Kosten für anderweitige Anschlüsse (Strom, Gas, Wasser, Breitband etc.) sind bei dem jeweiligen Versorgungsträger anzufragen bzw. bei Inanspruchnahme zu entrichten. Gleiches gilt bei Kosten für die Errichtung von Zufahrten sowie der Pflege, Rückschnitt bzw. Beseitigung von Bäumen und Hecken entsprechend den Festsetzungen des B-Planes.

Die Kosten der Vermessung, Grunderwerbsteuer, Eintragungs- und Notarkosten sind durch den oder die Erwerber zu tragen.

Grundlage für eine Zuschlagserteilung sind die Einhaltung der baurechtlichen Regelungen des Baubauungsplanes sowie die zweckentsprechende Bebauung innerhalb von 3 Jahren. Hierzu werden die Bewerber gebeten, die beabsichtigte Nutzung kurz zu erläutern sowie die Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen zu erklären.

Nähere Informationen zu den baurechtlichen Rahmenbedingungen können über das Bauamt, Ansprechpartner: M. Dörbandt, E-Mail: m.doerbandt@stargarder-land.de, Telefon: 039603 25335, eingeholt werden.

Die Entscheidung über die Annahme des Gebotes bzw. den Zuschlag wird nach Auswertung des Verfahrens durch den Hauptausschuss der Stadt Burg Stargard getroffen!

Eine Veräußerung kommt nicht in Betracht, wenn bei einem Bieter Weitervermarktungsabsichten bestehen bzw. Spekulationsgeschäfte vermutet werden müssen.

Kaufinteressenten sind verpflichtet, sich selbst über die Beschaffenheit und Gegebenheiten der Grundstücke zu informieren.

Weitere Informationen zu den Grundstücken sowie Termine für örtliche Begehungen können eingeholt werden bei Frau M. Arnarson, E-Mail: m.arnarson@stargarder-land, Telefon: 039603 25328.

Burg Stargard, den 24.08.2022

gez. Lorenz

Bürgermeister

Zensus-Befragung in Präsenz und ab sofort auch telefonisch

Seit Mai 2022 erfolgt bundesweit die Volkszählung. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es drei Erhebungsstellen je eine in Demmin, Neustrelitz und Waren. Das Ziel der Haushaltsbefragung sind Zahlen und Fakten für politische Entscheidungen in der Planung des öffentlichen Lebens. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
werden die Angaben von circa 45.000 Personen erfragt.

Die Bürgerinnen und Bürger werden mittels Zufallsverfahren ausgewählt und erhalten per Post eine Terminankündigung für die Befragung. Grundlage für die Auswahl der Befragten sind die Melderegister in Deutschland. Bisher wurden die Befragungen stets persönlich vor Ort durchgeführt. Aufgrund einer bundesweiten Änderung kann die Erhebungsbeauftragte beziehungsweise der Erhebungsbeauftragte ab sofort die Befragung auch telefonisch durchführen. In der Terminankündigung ist festgelegt, ob die Befragung im Haushalt der Person oder telefonisch  durchgeführt wird. Bei einer telefonischen Befragung ruft die Bürgerin oder der Bürger zum festgelegten Termin die Befragerin oder den Befrager an. Das Zensus-Team wird zwecks Befragung die Bürgerin oder den Bürger nicht anrufen, da die Telefonnummern der Haushalte dem Zensus-Team nicht bekannt sind. Die Bürgerin und der Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, den
telefonischen Termin oder die persönliche vor Ort Befragung in Absprache mit der Erhebungsbeauftragten oder dem Erhebungsbeauftragten zu verlegen, wenn der vorgeschlagene Termin
nicht wahrgenommen werden kann. Laut § 23 Zensusgesetz 2022 sind die Bürgerinnen und Bürger auskunftspflichtig. Die Befragung dauert erfahrungsgemäß nur fünf bis zehn Minuten.

Von den bereits besuchten Haushalten werden circa vier Prozent bei einer Wiederholungsbefragung erneut von Erhebungsbeauftragten aufgesucht und befragt. Dies dient der  Qualitätssicherung der zuvor erfassten Daten. Die zweite bundesweite Änderung ist der Erhebungszeitraum. Dieser wurde von Mitte August auf Ende September verlängert. Wer als Interviewerin und Interviewer beim Zensus-Team mitmachen möchte, kann sich daher noch kurzfristig melden. Die Erhebungsbeauftragten erhalten für ihre Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 1.500 Euro. Diese richtet sich nach der Anzahl der befragten Personen.

Bei Interesse bitte schnellstmöglich melden bei:
• Erhebungsstelle Neustrelitz:
E-Mail: ehst-neustrelitz@zensus-ost.de
Tel.: 03981 4530 995

• Erhebungsstelle Waren
E-Mail: ehst-waren@zensus-ost.de
Tel.: 03991 1878 160

• Erhebungsstelle Demmin
E-Mail: ehst-demmin@zensus-ost.de
Tel.: 03998 2598 822

Weite Teile von Burg Stargard Fördergebiet in Sachen Breitbandausbau

Die Stadt Burg Stargard mit den dazugehörigen Ortsteilen liegt für den Breitbandausbau im Fördergebiet MSE 24_25.

Im Einzugsbereich der Stadt Burg Stargard sind die Gebiete zum großen Teil erschlossen, sodass lediglich die Hausanschlüsse beantragt und hergestellt werden müssen. Zu den derzeitigen förderfähigen Gebieten/Haushalten gehören bspw. die Blumenstraße, Teile des Fichtenweges, der Bauhof, Teile der Neuen Straße, Teile des Papiermühlenweges sowie Teile von Quastenberg um nur einige zu nennen. Die Realisierung der Breitbandanschlüsse ist bis zum 31.03.2023 geplant.

Versorgung Neu-Medianet Stand Frühjahr 2022

 

 

 

 

 

 

Die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Aufgabe des Breitbandausbaus gemeindeübergreifend aufgrund ihrer Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion wahr. Nach bisheriger Bundesförderrichtlinie („Weiße Flecken Programm“) sind alle Haushalte und Unternehmen förderfähig, die einen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit unter 30 Mbit/s haben. Um die förderfähigen Adressen festzulegen, wird im Vorfeld zu einem Ausschreibungsverfahren ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hier werden die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abgefragt und so sichergestellt, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führt.

Die von der Europäischen Kommission im Dezember 2020 genehmigte nationale Rahmenregelung zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ gestattet einen Wegfall der Aufgreifschwelle per neuer Bundesrichtlinie ab dem 01.01.2023. Damit sind dann alle Haushalte und Unternehmen förderfähig, die einen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit unter 1.000 Mbit/s haben. Sobald der Bund die entsprechende Richtlinie erlassen hat, startet der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit den Ausschreibungsverfahren.

Einsichtnahme zu förderfähigen Gebieten/Haushalten können Sie unter folgenden Link vornehmen. Hier können Sie auch aktuelle Presseinformationen zum Breitbandausbau im Landkreis MSE abrufen.

https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/?object=tx%7c2761.2&ModID=10&FID=2761.25.1

Weitere Detailinformationen wie avancierte Fertigstellungstermine der einzelnen Haushalte können Sie unter dem nachfolgenden Link erfahren (Verfügbarkeitscheck).

https://www.glas-nost.de/

Ansprechpartner für den Breitbandausbau bei der Stadt Burg Stargard ist Herr Karlo Weber, Tel. 039603 25333

Bau- und Ordnungsamt

Information zu Badeverbot des Plather Sees in 17349 Lindetal

Sehr geehrte Damen und Herren,

für offizielle Badestellen des Landes Mecklenburg Vorpommern müssen nach der Europäischen Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung regelmäßige Kontrollen während einer Badesaison durchgeführt werden. Dabei werden pro Badesaison mindestens 5 Gewässerproben entnommen und untersucht. Für die Qualitätseinstufung eines Gewässers werden immer die letzten 4 Jahre und die entsprechenden Messergebnisse herangezogen. Sind auch nur vereinzelt Messungen mit Überschreitungen festgestellt worden, wirkt sich dies negativ für Bewertung der Badewasserqualität aus.  

Für den Bewertungszeitraum von 2018-2021 wurden die o.g. Gewässerproben entnommen. Dabei sind vereinzelt Grenzwertüberschreitungen (E.Coli, Enterokokken) festgestellt worden. Folglich wurde die Einstufung der Badewasserqualität durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V mit der Einstufung „mangelhaft“ vorgenommen. Die Einstufung mit der Bewertung „mangelhaft“ hat zur Folge, dass ein Badeverbot für das Badegewässer Plather See in 17349 Lindetal auszusprechen ist.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Weber, Amt Stargarder Land – 039603 25333 – zur Verfügung.

Freigabe der Mühlenstraße soll Ende Mai 2022 erfolgen

Im Rahmen der Bauberatung am 09.05.2022 wurde seitens der Baufirma verkündet, dass am 31.05.2022 die Mühlenstraße für den Verkehr wieder freigegeben wird. Ursprünglich wurde der 13.05.2022 als Freigabetermin benannt, welcher jedoch auf Grund von zusätzlichen Arbeiten nicht gehalten werden kann. Durch die Stadt wurde angeregt, die Straße zu mindestens teilweise für den Fahrzeugverkehr zu öffnen, da die Fahrbahn ja nun schon seit Anfang Mai hergestellt ist. Dieser Vorschlag wurde jedoch seitens des Straßenbauamtes als Auftraggeber und auch seitens bauausführender Firma abgelehnt, da dies auf Grund der noch offenen Arbeiten an den Gehwegen zu erheblichen Einschränkungen in der Bautätigkeit und damit einhergehend zu weiteren Verzögerungen kommen könnte.

Arbeitseinsatz auf dem Friedhof in Burg Stargard

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie es viele mitbekommen haben, wurde der Friedhof bei den starken Stürmen in diesem Jahr in Mitleidenschaft gezogen. Hierbei und bei den Aufräumarbeiten durch den Bauhof wurden die Wege und Flächen des Friedhofs durch die Fahrspuren und schweren Bäume beschädigt. Frau Tank, unsere Mitarbeiterin auf dem Friedhof ist nun täglich dabei die Spuren nach und nach zu beseitigen. In der ersten Maiwoche werden noch die vielen Stubben der gefällten Bäume entfernt. Hierbei entstehen Löcher, die mit Erde gefüllt werden müssen. Da dies alles aber nur in mühseliger Handarbeit möglich ist, braucht sie dringend Hilfe. Aus diesem Grund möchte die Stadt Burg Stargard einen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger starten den Friedhof wieder in Ordnung zu bringen, damit er für alle Besucher wieder ordentlich ist und keine Gefahr für Verletzungen besteht.

 

 

Der Arbeitseinsatz soll am Samstag, 07. Mai 2022, ab 9:00 Uhr stattfinden.

 

 

Geplant ist es, die bis dahin 4 angelieferten Container voller Oberboden auf dem Friedhof zu verteilen (macht der Bauhof), dann soll alles glatt geharkt werden und abschließend Rasen gesät werden. Da der Friedhof bzw. Bauhof nicht ausreichende Gerätschaft hat, wäre es schön, wenn folgende Geräte selbst mitgebracht werden:

  • Harken
  • Schubkarren
  • Schippen

Wir hoffen auf viele helfende Hände. Getränke und ein kleiner Snack werden zur Stärkung bereit sehen. Um den Einsatz besser koordinieren zu können, wäre eine Anmeldung der Teilnahme vorab bei folgender Kontaktperson hilfreich:

 

Friedhofsverwaltung

Monique Diekow

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

Tel.: 039603 25339

E-Mail: m.diekow@stargarder-land.de

Grundstücksausschreibung

Die Gemeinde Cölpin schreibt die nachstehenden Grundstücke ab dem 01.04.2022 zum Höchstgebot aus. Interessenten werden gebeten, ihr Angebot bis zum 30.04.2022 in einen verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Grundstücksausschreibung Cölpin Los Nr. ….“ beim Amt Stargarder Land einzureichen.

Los 1:

Gemarkung: Cölpin

Flur: 7

Flurstück: 140/1

Lage/Adresse: An Leppiner Straße

Nutzung: Erholungsfläche

Größe: 1.187 m²

Mindestgebot: 28,00 € / m²

Es liegt ein positiver Vorbescheid für die Möglichkeit der Bebauung von der unteren Bauaufsichtsbehörde vom 11.01.2022 vor. Das Grundstück ist bebaut mit einer Laube, einem Gewächshaus und einem Teich, die beim Kauf übernommen werden. Die Gemeinde übernimmt keine Abrisskosten.

 

Los 2:

Gemarkung: Cölpin

Flur: 7

Flurstück: 131

Lage/Adresse: Ziegeleiweg 5

Nutzung: Grünanalage, Garten

Größe: 1.348 m²

 Mindestgebot: 28 €/m²

Es liegt ein positiver Vorbescheid für die Möglichkeit der Bebauung von der unteren Bauaufsichtsbehörde vom 26.11.2019 vor. Das Grundstück ist aufgrund eines Abwasserkanals nicht vollständig nutzbar. Der Bau einer Auffahrt zum Grundstück inklusive Verrohrung ist erforderlich.

Los 3:

Gemarkung: Cölpin

Flur: 7

Flurstück: 133

Lage/Adresse: Am Ziegeleiweg

Nutzung: Grünanlage, Garten 

Größe: 2.380 m²

Mindestgebot: 1,00 € / m²

Das Flurstück liegt an einem Teich. Es besteht kein Baurecht.

Ausschreibender:

Gemeinde Cölpin

über Amt Stargarder Land

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

Ansprechpartner: Frau Arnarson

Tel. 039603/ 25 3 28

Einladung zur Gewässerschau 2022 für Cölpin, Lindetal, Pragsdorf

Der Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes “Landgraben” lädt zur Gewässerschau der Schaukommission 4 im Schaubezirk 4 (umfasst die Gemeinden Groß Miltzow, Kublank, Neetzka, Schönbeck, Schönhausen, Voigtsdorf, Cölpin, Pragsdorf, Lindetal und die Stadt Woldegk) ein.

Termin: 13.04.2022, 09:30 Uhr

Ort: Gemeindezentrum Schönbeck, Ratteyer Damm 1, 17349 Schönbeck

Gegenstand der Gewässerschau ist:

  • Erläuterungen zu abgeschlossenen Unterhaltungen und Reparaturen im Jahr 202172022
  • Übersicht zu den geplanten Arbeiten im Jahr 2022/2023
  • Hinweise zu Problemen in der Unterhaltung aus Sicht des Wasser- und Bodenverbandes#

Die Erläuterungen werden für jedes Mitglied einzeln gegeben.

Sperrung der Zweifeldhalle

am 12.04.2022 bleibt die Zweifeldhalle aufgrund der Baumaßnahme „Reparatur defekter Leuchtmittel“ ganztägig geschlossen. Eine Nutzung ist nicht möglich, da die Arbeiten aufwendige Schutzmaßnahmen des Hallenbodens beinhalten. Ab 13.04.2022 sollte dann die normale Nutzung wieder möglich sein.

Wir bitten um Ihr Verständnis.