Bauanlaufberatung zur Digitalisierung an Grund- und Regionaler Schule

Mit der Digitalisierung beider Schulen geht es nun in die finale Phase. Am gestrigen Montag fanden hierzu die Bauanlaufberatungen mit Mitarbeitern der Verwaltung,  dem Planungsbüro sowie den ausführenden Elektrofirmen statt. Die Verkabelung beider Schulen erfolgt voraussichtlich ab Anfang kommenden Jahres und soll auf Grund des laufenden Schulbetriebs vorwiegend am Nachmittag bzw. frühen Abend sowie in den Ferienzeiten stattfinden. Parallel hierzu wird durch die Stadt die Ausschreibung der technischen Geräte, u.a. der digitalen Tafeln, vorgenommen. Insgesamt wird derzeit mit Kosten für die Stadt Burg Stargard in Höhe von ca. 650 T€ gerechnet, wovon etwa 300 T€ aus den Mitteln des „Digitalpaktes“ zu Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

Bürgermeister Tilo Lorenz, der auch an der Beratung in der Regionalen Schule teilnahm, zeigt sich erleichtert darüber, dass es nun endlich losgehen kann: „Allein der bürokratische Aufwand ist schon enorm, um überhaupt mit der tatsächlichen Umsetzung beginnen zu können. Jetzt bin ich aber froh, dass wir zwei regionale Elektrounternehmer binden konnten, die dann ab Januar loslegen werden.“

 Denn dass man nun endlich beginnen kann, hatte einen langen Vorlauf:

Nachdem sich beide Schulen ein sogenanntes Medienbildungskonzept geben mussten, in dem beschrieben wird, wie die Digitalisierungsstrategie der Kultusministerkonferenz umgesetzt werden soll, wurde durch die Stadt im zweiten Schritt ein Medienentwicklungskonzept beschlossen. Mit diesem wurde dann festgelegt, was hinsichtlich technischer Ausstattung sowie baulicher Maßnahmen nötig ist und in welchem Zeitraum alles umgesetzt werden soll. Beides musste sein, um die Förderbedingungen aus dem Digitalpakt zu erfüllen. Parallel dazu wurde die Planung der baulichen Maßnahmen vorangetrieben, so dass nach Fördermittelzusage des Landesförderinstitutes die Ausschreibung der Arbeiten vorgenommen werden konnte. Hier brauchte es dann auch wieder 3 Anläufe, bis es letztendlich zur Zuschlagserteilung kommen konnte.

Grundstücksausschreibung

Die Stadt Burg Stargard schreibt ab dem 01.11.2021 nachstehendes Baugrundstück wiederholt zum Höchstgebot aus:

Gemarkung   Flur   Flurstück   Lage/Adresse   Nutzung                   Größe

Quastenberg     1           20/69             Am Brink 28        Wohnbebauung         1.495 m²

Mindestgebot: 65,00 € / m²

Interessenten werden gebeten ihr Angebot bis zum 30.11.2021 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Grundstücksausschreibung Am Brink 28“ bei der Stadt Burg Stargard, Liegenschaften, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, einzureichen.

 

Ausschreibender

Stadt Burg Stargard

Ansprechpartner: Frau Arnarson

Tel. 039603/ 25 3 28

 

 

Baugenehmigung für Bürgerhaus

Die nächste Hürde zur Sanierung des denkmalgeschützten Eckgebäudes Marktstraße 7 einschließlich der Neubebauung der Freifläche daneben ist jetzt endlich genommen worden. Mit der Baugenehmigung des Landkreises, die die Stadt in der letzten Woche erhalten hat, können nun zumindest schon die ersten Ordnungsmaßnahmen, wie der Abriss des Anbaus an der Marktstraße 7 sowie die archäologischen Untersuchungen des Baufeldes begonnen werden. Für diese Arbeiten wurden seitens der Verwaltung bereits die Ausschreibungen vorgenommen, so dass die Bauanlaufberatung für diesen Teil des Projektes Ende Oktober 2021 stattfinden kann.

Allerdings warten aufgrund der Förderbedingungen noch ein paar weitere Hürden, bis es zu einem richtigen Baustart kommen kann. Wie Bürgermeister Tilo Lorenz informierte, werden nunmehr Planung, Baugenehmigung sowie die aktuelle Kostenberechnung durch den Fördermittelgeber geprüft, bis letztendlich der abschließende Förderbescheid ausgestellt wird. Ein Prozess der leider sehr bürokratisch ist und vor allen Dingen viel Zeit kostet. Dieses Verfahren wird nun jedoch auch parallel zu den demnächst beginnenden Abrissarbeiten und archäologischen Untersuchungen eingeleitet, so dass dann hoffentlich in absehbarer Zeit mit den Ausschreibungen für die Hauptarbeiten begonnen werden kann.

Mit der Sanierung des denkmalgeschützten Eckgebäudes am Markt sowie der Bebauung der Freifläche Marktstraße 5 wird das Ziel verfolgt, einen langjährigen „Missstand“ im Stadtzentrum zu beheben und die Innenstadt durch das Bürgerhaus künftig wieder stärker zu beleben.

 

Neugestaltung der Spiel- und Verweilfläche an der Carl-Stolte-Straße

Wer in den letzten Tagen an der Carl-Stolte-Straße entlang gegangen bzw. gefahren ist, konnte auf der ehemaligen Fläche des Bolzplatzes entweder eifrige Bautätigkeit und auch schon das ein oder andere neue Spielgerät feststellen. Hier soll nämlich ein ansehnlicher Platz zum Spielen und Verweilen entstehen, der nicht nur Kinder- und Jugendliche aus den anliegenden Wohngebieten einladen soll. Es ist vorgesehen, die gesamte Fläche zu beräumen und den Bolzplatz durch neue Spiel- und (Outdoor-)Sportgeräte sowie Sitzmöglichkeiten für eine Altersgruppe von etwa 8 bis 18 Jahren zu ersetzen. Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs durchgeführt und sollen voraussichtlich bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Neben einem „Multitor“, einer Hangel- und Kletterkombination soll unter anderem auch ein Treffpunkt mit Sitzgelegenheiten entstehen.

Wichtiger Schritt auf dem Weg zum neuen Kindergarten

Am 14.10.2021 wurde die nächste Hürde auf dem Weg zu einem neuen Kindergarten in Burg Stargard genommen. Nachdem in den vergangenen Monaten erst noch ein eingetragenes Wegerecht einer nicht mehr existierenden Firma aus DDR-Zeiten gelöscht werden musste, konnten Bürgermeister Tilo Lorenz sowie die Geschäftsführer des Trägerwerks soziale Dienste Herr Ulbricht sowie Herr Stirner nun den Erbbaupachtvertrag für das Grundstück im Papiermühlenweg unterzeichnen und notariell beurkunden lassen.

Das Trägerwerk soziale Dienste plant aktuell die neue Kindertagesstätte und soll diese später auch als Träger betreiben. Seit Jahren fungiert das TWSD bereits als Träger der Kita „Märchenwald“ sowie auch für den Hort in Burg Stargard.

Ein paar weitere Schritte zu einem möglichen Baubeginn müssen allerdings noch bewältigt werden. Derzeit müssen im Bauantragsverfahren noch einzelne Unterlagen eingereicht werden, die dann durch die verschiedenen Behörden geprüft werden müssen. Parallel hierzu laufen zwischen dem Träger sowie auch dem Jugend- und Gesundheitsamt des Landkreises Abstimmungen zu Raumaufteilung sowie -gestaltung, um einen optimalen und vor allem sicheren Betrieb für unsere Kinder zu ermöglichen.

Wie weiter mit dem Jugendclub in Burg Stargard?

Wie in den vergangenen Wochen bereits über die regionale Presse vermeldet wurde, wird der Träger des Jugendclubs in Burg Stargard, die IPSE GmbH aus Neustrelitz, zum Ende des Jahres aufgelöst. Zwischenzeitlich wurde sogar ein Insolvenzverfahren eingeleitet.

Hierzu äußert sich Bürgermeister Tilo Lorenz wie folgt:

„Nachdem uns die IPSE vor einiger Zeit bereits mitteilte, dass sie den Betrieb des Jugendclubs voraussichtlich nicht über das Jahr 2021 hinaus weiterführen werde, haben wir natürlich umgehend Maßnahmen zur Suche eines neuen Betreibers eingeleitet. Derzeit läuft hierzu ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren, über das mögliche Träger dieser wichtigen Einrichtung gesucht werden. Bis Mitte Oktober lief die Bewerbungsfrist. Sobald die Auswertung des Verfahrens abgeschlossen ist, ist vorgesehen, in Abstimmung mit den Stadtvertretern den künftigen Träger festzulegen.
Mir ist es dabei besonders wichtig, dass dieser ein Konzept aufzeigt, welches tatsächlich dazu führt, dass unsere Kinder und Jugendlichen den Jugendclub aufsuchen und auch gerne dort sind. Genauso wichtig ist natürlich auch die Zusammenarbeit mit den beiden Schulen und dem vor Ort ansässigen SV Burg Stargard 09. Hier kann man sicherlich noch einiges in der Zusammenarbeit verbessern, so dass der Jugendclub dann auch wieder ein beliebter Treffpunkt für unsere Kinder und Jugendlichen werden kann.“

Ab wann der Jugendclub wieder regulär öffnen kann, wird voraussichtlich jedoch erst bis Jahresende feststehen, da es nach der Entscheidung für den künftigen Träger darum geht, die Einrichtung auch mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin zu besetzen.

Verkehrseinschränkungen in Riepke

vom 18.10.2021 bis voraussichtlich 29.10.2021 beginnen in der Ortslage Riepke Arbeiten zur Erweiterung der Glasfasertrasse. (Breitbandausbau)

Aus diesem Grund kann es zu Einschränkungen in der Befahrbarkeit einzelner Straßen kommen.

 Betroffen sind die Strassen:

Oberer Weg

Am Erlenbruch

Verbindungsweg Riepker Str. – Am Erlenbruch

Unser beauftragter Bauunternehmer ist angehalten, die einzelnen Anwohner auch separat per Anschreiben zu informieren, wann die Befahrbarkeit ihrer Grundstücke eingeschränkt ist.

 Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich gern an uns.

 

Fa. Kolodzik Anlagenbau GmbH

Gemeindewiesenweg 22

17309 Pasewalk

Tel.: 03973/20850

 

Frischer Wind im Marie-Hager-Haus

Seit vergangener Woche werden Besucher des Marie-Hager-Hauses und Bibliotheksnutzer durch ein neues Gesicht in Burg Stargards kleinem Kulturzentrum begrüßt. Mit Stefan Richert, 37, aus Neubrandenburg, konnte die lange Zeit vakante Stelle des Hauses nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren wieder neu besetzt werden.
Gleich am ersten Arbeitstag gab es dann auch eine kleine Dienstberatung mit Kollegen und auch Bürgermeister Tilo Lorenz. „Für uns war es wichtig, dass wir die seit gut einem Jahr bestehenden personellen Probleme nun endlich lösen konnten. Mit Stefan Richert konnten wir ein jungen, motivierten und kreativen Mitarbeiter gewinnen, mit dem im Marie-Hager-Haus mit Bibliothek sicher wieder frischer Wind einziehen wird. Nach langen Phasen, wo wir unser Haus auch pandemiebedingt nicht öffnen konnten, möchten wir für Kunst- und Literaturfreunde und natürlich auch für unsere Jüngsten nun wieder attraktive Angebote und Veranstaltungen ermöglichen.“ so Tilo Lorenz.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 16.09.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee mit dem Entwurf der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee“ liegt im Süden des Ortsteils Cammin der Stadt Burg Stargard westlich des Camminer Sees. Es umfasst Teile des Flurstückes 76 und Teile des Wegeflurstückes 88 der Flur 2 der Gemarkung Cammin. Das Plangebiet hat eine Größe von 5.396 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

  • im Norden: Die nördliche Grenze verläuft im Abstand von 10,70 m parallel zur südlichen Bauflucht des angrenzenden Wohnhauses über das Flurstück 76 der Flur 2 der Gemarkung Cammin,
  • im Westen: die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 165/1 und 165/3 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – Straßenbegleitgrün und die Ackergrenze,
  • im Osten: die westliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – die Waldgrenze,
  • im Süden: die nördliche Grenze des Flurstückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – die Waldgrenze.

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser “Birkenallee Cammin“

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ bestehend aus

  • der Planzeichnung- Teil A,
  • den textlichen Festsetzungen- Teil B,
  • den örtlichen Bauvorschriften,
  • der Begründung,
  • dem Umweltbericht,
  • dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
  • sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
    • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom 06.02.2020
    • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 02.03.2020
    • zwei Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung vom 30.03.2020 und 10.04.2020

liegt

vom 04.10.2021 bis 08.11.2021

in der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

  • Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de unter der Rubrik Wirtschaft/Auslegungsunterlagen eingestellt.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbericht

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch

Erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere auf die menschliche Gesundheit sind nicht zu erwarten.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere

Mit der Durchführung der Planungsinhalte ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen und Tiere verbunden.

Die Standortbedingungen werden aufgrund der starken anthropogenen Vorbelastung nicht wesentlich verändern, so dass sich bei der Durchführung der Planung kein anderes Artenspektrum einstellen wird als bei einer Nichtdurchführung.

Durch eine rund 1.000 m² große Maßnahmefläche innerhalb des Plangebietes wird die Entwicklung der Artenvielfalt erhöht.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche

Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche durch zusätzliche Versiegelungen und auf Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gegeben.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

Durch das Vorhaben wird Boden beansprucht, der bereits Bauland ist. Die zu erwartenden Eingriffe auf das Schutzgut Boden sind nach gegenwärtigen anthropogenen Vorbelastungen insgesamt als gering einzustufen.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

Es werden Informationen zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser gegeben.

Von den Planungsinhalten gehen keine gravierenden zusätzlichen Versiegelungen aus, die das Schutzgut Wasser gefährden. Die Umsetzung der Planungsinhalte verursacht geringe zusätzliche Versiegelungen und damit keine erhebliche Verminderung der Grundwasserneubildung.

Die entstehenden Abwässer werden zentral über ein Pumpwerk, das auf dem nordöstlichen Teil des Flurstückes 76 außerhalb des Plangebiets steht, in Richtung Kläranlage Neubrandenburg entsorgt. Das anfallende Regenwasser wird zur Versickerung und Verdunstung auf den Grundstücken freigegeben oder schadlos aufgefangen. Beeinträchtigungen durch erhebliche Veränderungen des Wasserhaushaltes (Änderung des Grundwasserstandes) durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft

Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gegeben.

Der mit der Umsetzung des Planes  zu erwartende Eingriff in die Landschaft und in das Landschaftsbild ist von geringer Bedeutung.

Eine optische Störwirkung zum Landschaftsbild, zur angrenzenden Waldfläche und dem benachbartem Camminer See entsteht nicht, da mit der Planung eine bestehende straßenbegleitende Bebauung gesichert wird und nur eine geringfügig bauliche Erweiterung planerisch vorbereitet wird.

Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft /Klima

Es werden Informationen zur Verringerung der Kaltluftproduktion durch Versiegelung und zum Art von Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt des lokalen Klimas gegeben. Es bestehen keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft/Klima.

Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter

Das Vorhaben stellt keinen Eingriff in Boden- und Baudenkmälern dar.

Es werden Informationen zur Vorgehensweise bei Funden von bislang unbekannter Kultur- und Sachgüter gegeben.

Umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

  • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom 06.02.2020

Die Deutsche Bahn AG weist auf die Nähe der Bahnanlagen der DB zu benachbarter Bebauung hin. Durch den Bahnbetrieb entstehen Emissionen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen sind zu prüfen.

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte -Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 02.03.2020

In der Stellungnahme des Landkreises wird auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Eingriffsausgleichsbilanzierung und den Umgang mit  möglichen Vorkommen von Fledermäusen und wildlebenden Vogelarten hingewiesen.

Weitere Hinweise betreffen:

den Umgang mit Abwasser, den Schutz des Bodens und des Grundwassers (Hinweis, dass sich das Vorhaben in einem Gebiet mit artesischem Grundwasser befindet).

Stellungnahmen der Bürger mit folgenden umweltbezogenen Themen:

  • Berücksichtigung des Gewässerschutzes des Camminer Sees bei der geplanten Bebauung
  • Entstehung von erheblicher Lärmbelästigung auf die benachbarte Bebauung durch Verkehrslärm
  • Artenschutzbelange durch Hinweise auf das Vorkommen von geschützten Arten

Burg Stargard, den 14.09.2021                                                                                                                                                                                          (-Siegel-)

gez. Tilo Lorenz
Bürgermeister

Ausbau der Straße “Grüner Weg” in Rowa

Endlich ist es soweit!

Nach Fördermittelzusagen wird die Gemeinde Holldorf nun endlich die Straße „Grüner Weg“ sanieren und ausbauen. Der Bauzeitraum ist von Mitte August bis Mitte Oktober angesetzt.

Das Vorhaben wird unter Vollsperrung realisiert.

Aus diesem Grunde kommt es während der gesamten Bauzeit zu Behinderungen bzw. Einschränkungen beim Erreichen der Wohngrundstücke mit einem Pkw. Eine fußläufige Erreichbarkeit wird gewährleistet. In Abstimmung mit dem Bürgermeister können während der gesamten Bauzeit die öffentlichen Parkflächen an der ehemaligen Pilzzucht/ Gemeindehaus genutzt werden.

Der Straßenabschnitt wird als Wohnweg eingestuft und ist zurzeit unbefestigt. Im Zuge des Straßenbaus sollen die funktionalen Mängel behoben werden, um eine spürbare Verbesserung für Straßennutzer und Anwohner zu erreichen. Der „Grüne Weg“ soll zu einer Pflasterstraße mit einer Fahrbreite von 3,50 m ausgebaut werden. Ebenso entsteht eine angebaute 2 m breite Ausweiche. Im oberen Bereich wird eine neue Entwässerungsleitung mitverlegt. Der untere Straßenbereich entwässert in eine angrenzende Versickerungsmulde.

Geltungsbereich des Bauvorhabens:

 

 

 

 

 

 

 

 

-gez. Dörbandt-

SB Bau- und Ordungsamt