erneute Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ in der Gemeinde Lindetal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat in der Sitzung vom 30.08.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ sowie die Begründung liegen, aufgrund eines Formfehlers in der ursprünglichen Bekanntmachung, erneut in der Zeit vom

7. November 2022 bis 21. Dezember 2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag          8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag        8:30 – 12:00 Uhr        und     13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch        8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag   8:30 – 12:00 Uhr       und     13:00 – 16:00 Uhr

Freitag           8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Planbereich liegt östlich der Kreisstraße MSE104 am südöstlichen Siedlungsrand von Ballin.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

BESTANDSAUFNAHME

Schutzgut Mensch:

Das Plangebiet unterliegt den Immissionen der umliegenden Nutzungen und hat als landwirtschaftliche Gewerbefläche keine Bedeutung für die Erholung

Schutzgut Flora:

Das Gelände wird bestimmt von einer ausgedehnten Rotschwingel- Landreitgrasflur, die von Betonwegen durchzogen wird. Entlang der westlichen Straße stehen Gehölze welches von ausgewachsenen Robinien und Pappeln geprägt ist. Entlang der Betonwege und im Norden erstrecken sich Schutthaufen aus dem 2020 erfolgten Gebäudeabriss.

Schutzgut Fauna:

Die Ergebnisse der Brutvogel- und Fledermauskartierungen stehen noch aus. Es ist möglich, dass sich in den Grünland- und Brachebereichen Bodenbrüter aufhalten oder Groß- und Greifvogelarten auf Nahrungssuche angetroffen werden. Weiterhin können die Robinien und Pappeln Brutvogelarten und höhlenbewohnenden Arten Quartiere bieten. In der Umgebung des Plangebietes sind viele potenzielle Laichmöglichkeiten für Amphibien vorhanden. Es wird eingeschätzt, dass die Vorhabenfläche aufgrund der vorausgegangenen Verdichtungen und Fremdstoffeintragungen in den ohnehin schon stark bindigen Boden infolge von Abrissarbeiten vor 30 Jahren und im Jahr 2021 keine Funktion als Lebensraum für Zauneidechsen und als Überwinterungshabitat für Amphibien übernehmen kann.

Schutzgut Wasser:

Das Plangebiet beinhaltet keine Oberflächengewässer und liegt nicht in einem Trinkwasser-schutzgebiet. Das Grundwasser steht bei mehr als 10 m unter Flur an und ist aufgrund des bindigen Deckungssubstrates vor eindringenden Schadstoffen geschützt.

Schutzgut Boden:

Der natürliche Baugrund des Untersuchungsgebietes besteht aus sickerwasserbestimmten Lehmen/Tieflehmen. Das Plangebiet ist aufgrund menschlicher Nutzung durch Fremdstoff-einträge und Geländemodellierungen vorbelastet.

Schutzgut Klima/Luft:

Die kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet sind durch den Gehölzbestand im Westen sowie in der Umgebung und die Nähe zur Siedlung sowie zum Landwirtschaftsbetrieb geprägt. Die Gehölze üben eine wirksame Sauerstoffproduktions-, Windschutz- und Staubbindungsfunktion aus. Die Luftreinheit ist aufgrund umliegender Nutzungen vermutlich leicht eingeschränkt.

Schutzgut Landschaftsbild:

Das Gelände ist entsprechend seiner Entstehung eben bis flachkuppig. Die Fläche liegt nicht in einem Kernbereich landschaftlicher Freiräume. Die umgebende Bebauung, die Gehölz- und Waldflächen im Umfeld prägen das Landschaftsbild und lassen kaum Blickbeziehungen in die Landschaft und Ortschaft zu.

Natura 2000-Gebiete

Das nächstgelegene Natura–Gebiet SPA DE 2547-471 “Feldberger Seenlandschaft und Teile des Woldegker Hügellands”, liegt ca. 480 m südlich. Die geringen Auswirkungen der Planung können das Vogelschutzgebiet, auch aufgrund der umgebenden Waldflächen, nicht erreichen.

PROGNOSE

Fläche

Eine anthropogen vorbelastete, 5,56 ha große Fläche im Außenbereich, auf dem Gelände eines Landwirtschaftsbetriebes, wird einer neuen Nutzung zugeführt. Neue Erschließungswege sind nicht vorgesehen.

Flora

Die geplante Anlage überdeckt 49% des geplanten Sondergebietes welches wiederum 100% des gesamten Plangebietes ausmacht. Die Robinien und Pappeln im Westen werden beseitigt. Auf ca. 6.000 m² Waldabstandsfläche wird artenarmes Grünland zu Magerrasen entwickelt. Auch die Grünland- und Bracheflächen zwischen und unter den Modulen werden durch Entwicklung extensiven Grünlandes aufgewertet. Fällungen und Biotopüberdeckungen wer-den multifunktional kompensiert.

Fauna

Die Beseitigung der Robinien und Pappeln betrifft Brutvogelarten und ggf. höhlenbewohnende Arten wie Höhlenbrüter und Fledermäuse. Amphibien und Zauneidechsen finden auf der Vorhabenfläche nur verdichtetes und nicht grabbares mit Fremdstoffen durchsetztes Substrat und somit kein geeignetes Habitat vor. Von einem Vorkommen der beiden Artengruppen im Plangebiet wird nicht ausgegangen. Der Fischotter kann die Waldränder entlang der Plangebietsgrenze weiterhin nutzen. Die Funktion als Lebensraum für Kleinsäuger und Insekten bleibt nach Realisierung der Anlage ebenfalls erhalten.

Boden/Wasser

Die Schutthaufen werden beseitigt. Die Stützen der Module werden in den Untergrund ge-rammt. Neue Versiegelungen entstehen für den Trafo. Als Zufahrten werden die vorhandenen Wege sowie die Modulzwischen- und Randflächen genutzt. Beim Betrieb der Anlage fallen keine Verunreinigungen an. Beeinträchtigungen von Boden und Wasser können vernachlässigt werden.

Biologische Vielfalt

Die biologische Vielfalt wird sich durch die großflächige Entwicklung von Extensivgrünland und von Extensivacker erhöhen.

  1. Fachgutachten, die dem Umweltbericht zugrunde liegen
  • Geotechnischer Bericht

Auf unbebauten und unbefestigten Flächen sind Auffüllungen festgestellt worden, bei denen es sich um aufgefüllte Böden zur Geländeregulierung sowie um umgelagerte Böden aus früheren Baumaßnahmen handelt. Die Aufschüttungen sind mit Bauschutt (Ziegel- und Betonresten) durchsetzt. Auch im Bereich der abgebrochenen Ställe wurden bei Schürfungen Bauschuttreste – Ziegel- und Betonreste sowie lokal Schaumstoffreste – gefunden.

  • Artenschutzfachbeitrag

Faunistische Erfassungen der Brutvögel und Fledermäuse durch Schuchardt Umweltplanung GmbH von Juni 2021 bis Mai 2022. „Die stichprobenartige Bestandssuche/-erfassung erfolgte durch eine jeweilige artspezifische systematische flächige Begehung des Geländes. Es wurden im Rahmen der angewandten Methodik Sichtkontrolle/-beobachtung, Gebäude- und Baumkontrolle ebenfalls mit Detektorbegehungen ergänzt sowie das Endoskop eingesetzt. Gegenstand der Artenschutzrechtlichen Prüfung ist die durch Aufnahme in den Anhang IV der FFH – Richtlinie streng geschützten Pflanzen und Tierarten sowie die europäischen Vogelarten. Die Gehölze und Grünflächen des Untersuchungsraumes sind Brut-sowie Nahrungshabitat für Vogelarten. Es wurden Vermeidungs-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen festgesetzt.

  1. Stellungnahmen der Behörden

Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 09.02.2022

Die erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen sind zu konkretisieren.

Die Kompensationsmaßnahmen sind zu konkretisieren.

Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist zu überarbeiten. Die Kompensationsmaßnahmen sind zu konkretisieren.

Es ist ein Artenschutzfachbeitrag zu erstellen.

Gleichzeitig kann der Entwurf der Satzung einschließlich der auszulegenden Umweltinformationen über den Link eingesehen werden:

https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

 

Lindetal, den 06.10.2022

gez. R. Kroh

Bürgermeisterin                                                                                 (Dienstsiegel)

Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg

Das Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gern. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit§ 63 Abs. 3 Landwirtschaftsan­ passungsgesetz (LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:

  1. Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist
  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren zu berücksichtigen

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit erledigt. Gemäߧ 149 Abs. 4 FlurbG wird die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst.

Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft wurden von der Stadt Woldegk übernommen.

Die Stadt Woldegk hat die in § 150 FlurbG aufgeführten Verfahrensunterlagen erhalten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung Wi­ derspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift ein­ gelegt werden.

Neubrandenburg, den 07.10.2022

Im Auftrag

-gez.- Schmidt

Öffentliche Bekanntmachung – Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee

Es findet die Sitzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee am Donnerstag, 27.10.2022 um 18:00 Uhr, im Bürgerhaus, 17094 Groß Nemerow, Stargarder Straße 34 statt.

Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung, der Anwesenheit sowie der Beschlussfähigkeit
2 Einwohnerfragestunde
3 Änderungsanträge und Billigung der Tagesordnung
4 Billigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung vom 28.10.2021
5 Bericht des Verbandsvorstehers
6 Beschlussvorlagen
6.1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseiti-gung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee – Abwassergebührensatzung – ABZV/22/001
6.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Ab-wasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen – ABZV/22/002
6.3 Wirtschaftsplan 2023 – ABZV/22/003
6.4 Aufhebung Beschluss ABZV/21/004 – Satzung Abwasserabgabe für Kleineinleiter – ABZV/22/004
7 Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil
8 Sonstiges
9 Schließung der Sitzung

gez. Wilfried Stegemann
Vorsitz

Öffentliche Bekanntmachung – Übergang des Sitzes in der Stadtvertretung

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V gebe ich hiermit folgenden Übergang des Sitzes in der Stadtvertretung Burg Stargard bekannt:

Mit Wirkung vom 30.09.2022 hat der Stadtvertreter des Wahlvorschlags der CDU

Thomas Kasan

schriftlich erklärt, auf sein Mandat zu verzichten.

Nach Abschluss des Nachrückverfahrens erfolgt die Besetzung durch die

Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU wie folgt:

Sebastian Herrmann

Burg Stargard, 14.10. 2022

 

gez. Christian Walter

Gemeindewahlbehörde

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ in der Gemeinde Lindetal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat in der Sitzung vom 30.08.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ in der Gemeinde Lindetal, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Geotechnischen Bericht zur Standortsicherung gemäß § 2 Satz 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ in der Gemeinde Lindetal, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Geotechnischen Bericht zur Standortsicherung liegen in der Zeit vom

04. Oktober 2022 bis 04. November 2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über den Link eingesehen werden: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lindetal, den 12.09.2022

gez. R. Kroh
Bürgermeisterin

 

Öffentliche Auslegung des Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin hat in der Sitzung vom 01.09.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ in der Gemeinde Cölpin, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung gemäß § 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen in der Zeit vom

04. Oktober 2022 bis 04. November 2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden:
https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cölpin, den 13.09.2022

gez. J. Jünger
Bürgermeister

Ausführungsanordnung

1. Im Freiwilligen Landtausch Burg Stargard V wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG).
2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 01.07.2022, 00:00 Uhr festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Landabfindung hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden (§ 49 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]), an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen
Grundstücke über.
3. Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes gehen zugleich der Besitz und die Nutzung der Tauschgrundstücke über.
4. Haben Festsetzungen des Tauschplans Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse können Anträge auf

a) Verzinsung einer Ausgleichszahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat(§ 69 FlurbG),
b) Veränderung des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und
c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch den Freiwilligen Landtausch (§ 70 Absatz 2 FlurbG)

nur binnen einer Frist von drei Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.

Gründe:
Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Tauschplan. Seine Ausführung war gemäß § 103f Absatz 3 Satz 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes anzuordnen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Sitz Neubrandenburg, erhoben werden.

Neubrandenburg, den 09.09.2022
Im Auftrag

– Siegel-

Wudtke

Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein Nemerow der Gemeinde Groß Nemerow gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die von der Gemeindevertretung Groß Nemerow in der Sitzung vom 18.08.2022 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein Nemerow der Gemeinde Groß Nemerow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit der Begründung wird hiermit entsprechend §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), einschließlich der Festsetzungen gemäß § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Satzung tritt mit Ablauf des 27.08.2022 in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit der Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Stargarder Land im Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard

während folgender Zeiten:

Montag             8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag          8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch          8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag      8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Freitag              8:30 bis 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Groß Nemerow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungs-ansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Groß Nemerow, den 19.08.2022

 

gez. Stegemann                                                           (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung erscheint am 27.08.2022 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet unter www.burg-stargard.de

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „2. Sondergebiet – Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ der Gemeinde Pragsdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf hat in der Sitzung vom 21.07.2022 den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „2. Sondergebiet – Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ der Gemeinde Pragsdorf, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung (Stand 15.06.2022) gebilligt und gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 liegt in der Gemarkung Georgendorf, Flur 2 und umfasst Teilflächen der Flurstücke 6, 8 und 9/3, die unmittelbar hinter der kleinen Ortslage liegen. Das Plangebiet ist ca. 7,4 ha groß.

Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „2. Sondergebiet – Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ der Gemeinde Pragsdorf bestehend aus der Planzeichnung Teil A und B sowie der Begründung (Stand 15.06.2022) liegen in der Zeit vom

05. September bis einschließlich 07. Oktober 2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag, 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag, 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag, 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag, 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.
Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen
Hinweise zum Datenschutz finden sie ebenfalls auf unsrer Homepage: http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

Pragsdorf, 28.07.2022

Dienstsiegel

gez. R. Opitz
Bürgermeister

Geltungsbereich des vB-Planes Nr. 6 „2. Sondergebiet – Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ der Gemeinde Pragsdorf:

Interessenbekundungsverfahren zur Veräußerung von Grundstücken im B-Plan-Gebiet „Alte Gärtnerei Nr. 24“ in Quastenberg

Die Stadt Burg Stargard beabsichtigt, 5 Baugrundstücke im Baugebiet „Alte Gärtnerei“ in Quastenberg zu veräußern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hierzu findet ein Interessenbekundungsverfahren mit Angebotsabgabe (Bieterverfahren entsprechend Durchführungserlass zu § 56 KV M-V) statt. Interessenten werden gebeten, ihr Kaufpreisangebot unter Angabe des favorisierten Flurstücks bis zum 04.10.2022 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundungsverfahren Alte Gärtnerei“ bei der Stadt Burg Stargard, Abteilung Liegenschaften, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, einzureichen.

Das Mindestgebot für die 3 möglichen Parzellen entlang der Hauptverkehrsstraße beträgt 60 € je m² und beinhaltet auch die Kosten für die Erschließung der am Grundstück vorhandenen, jeweils anliegenden Verkehrsanlagen, Beiträge für Schmutz- und Regenwasser sowie die dafür nötigen Anschlüsse und Übergabeschächte.

Das Mindestgebot für die 2 möglichen Parzellen entlang der Anliegerstraße (sog. „Lafa-Straße“) wird auf 50 € je m² festgesetzt. Darin enthalten sind die Kosten für die anliegenden Verkehrsanlagen sowie des Beitrages für die Herstellung der Schmutzwasseranlagen. Nicht enthalten sind die Kosten für den Grundstücksanschluss für Schmutzwasser. Für die Regenentwässerung sind auf dem Grundstück eigene Auffang- bzw. Verwertungsmöglichkeiten zu schaffen.

Sämtliche Kosten für anderweitige Anschlüsse (Strom, Gas, Wasser, Breitband etc.) sind bei dem jeweiligen Versorgungsträger anzufragen bzw. bei Inanspruchnahme zu entrichten. Gleiches gilt bei Kosten für die Errichtung von Zufahrten sowie der Pflege, Rückschnitt bzw. Beseitigung von Bäumen und Hecken entsprechend den Festsetzungen des B-Planes.

Die Kosten der Vermessung, Grunderwerbsteuer, Eintragungs- und Notarkosten sind durch den oder die Erwerber zu tragen.

Grundlage für eine Zuschlagserteilung sind die Einhaltung der baurechtlichen Regelungen des Baubauungsplanes sowie die zweckentsprechende Bebauung innerhalb von 3 Jahren. Hierzu werden die Bewerber gebeten, die beabsichtigte Nutzung kurz zu erläutern sowie die Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen zu erklären.

Nähere Informationen zu den baurechtlichen Rahmenbedingungen können über das Bauamt, Ansprechpartner: M. Dörbandt, E-Mail: m.doerbandt@stargarder-land.de, Telefon: 039603 25335, eingeholt werden.

Die Entscheidung über die Annahme des Gebotes bzw. den Zuschlag wird nach Auswertung des Verfahrens durch den Hauptausschuss der Stadt Burg Stargard getroffen!

Eine Veräußerung kommt nicht in Betracht, wenn bei einem Bieter Weitervermarktungsabsichten bestehen bzw. Spekulationsgeschäfte vermutet werden müssen.

Kaufinteressenten sind verpflichtet, sich selbst über die Beschaffenheit und Gegebenheiten der Grundstücke zu informieren.

Weitere Informationen zu den Grundstücken sowie Termine für örtliche Begehungen können eingeholt werden bei Frau M. Arnarson, E-Mail: m.arnarson@stargarder-land, Telefon: 039603 25328.

Burg Stargard, den 24.08.2022

gez. Lorenz

Bürgermeister