Aktuelles über die Entwicklung der Corona-Pandemie im Stargarder Land

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

seit einigen Monaten nun schon, hat uns das Corona-Virus fest im Griff und bestimmt unser alltägliches Leben maßgeblich mit. Zwar war es in der Sommerzeit so, dass sich die Infektionszahlen auf sehr geringem Stand bewegten, in den letzten Tagen und Wochen mussten wir allerdings feststellen, dass die Fallzahlen wieder deutlich zunehmen und die „Einschläge“ tatsächlich näher kommen.

Die nachgewiesenen Infektionen innerhalb von Verwaltungen, bei Mitarbeitern von Krankenhäusern oder aktuell auch in einem Kindergarten in unserer Stadt, sollten uns zumindest wieder etwas wachrütteln.

Aktuell wurden auf Anordnung des Gesundheitsamtes zwei Gruppen vorsorglich aus der Kita „abgesondert“, die nun jeweils getestet werden. Damit wird natürlich das Ziel verfolgt, dass sich das Virus nicht noch weiter ausbreitet und dann ggf. die gesamte Kita geschlossen werden müsste. Denn ganz abgesehen davon, dass mit dieser Erkrankung ohnehin nicht zu spaßen ist, stellen die Folgen, dass etwa durch nicht eingehaltene Abstands- und Hygieneregeln eventuell wieder ganze Betriebe oder Schulen geschlossen werden müssen, gravierende Einschnitte für jeden Einzelnen und unsere Gesellschaft insgesamt dar.

Umso mehr kommt es natürlich auch auf jeden Einzelnen an, für sich und natürlich auch für sein Umfeld verantwortungsvoll zu agieren. Eigentlich sind nur die AHA-Regeln bestmöglich einzuhalten. Das ist sicherlich manchmal lästig, es könnte aber auch schlimmer sein, wie es Beispiele aus anderen Ländern zeigen.

Für uns alle sollten die nun auftretenden Fälle jedenfalls Anlass sein, die jeweils angeordneten Maßnahmen weiterhin zu beachten, auch wenn das Ein- oder Andere mitunter etwas fragwürdig erscheint. Dies zu tun, darum möchte ich Sie an dieser Stelle nochmal eindringlich bitten!

Natürlich weiß ich, dass es schwer fällt, mit seinen Mitmenschen nicht so umgehen zu können, wie man es sonst gewohnt war. Andererseits kann man – glaubt man den Informationen über die Entwicklung passender Impfstoffe – zumindest vorsichtig optimistisch sein, dass hoffentlich bald ein wirksames Mittel gegen das Coronavirus zur Verfügung steht. Es wird wahrscheinlich nur leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Bis dahin wünsche ich uns allen noch etwas Geduld und vor allen Dingen natürlich, dass Sie alle gesund bleiben.

 

Ihr

Tilo Lorenz

Bürgermeister

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ Klein Nemerow in der Gemeinde Groß Nemerow im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow hat in der Sitzung vom 15.10.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg” Klein Nemerow in der Gemeinde Groß Nemerow bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie der FFH-Vorprüfung gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 10 „Am Friedhofsweg” Klein Nemerow in der Gemeinde Groß Nemerow bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie der FFH-Vorprüfung liegen in der Zeit vom

09. November bis einschließlich 11. Dezember 2020

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden:

https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/

Groß Nemerow, den 15.10.2020

gez. W. Stegemann

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserbeseitungszweckverbandes Tollensesee – Sitzung

Wir weisen darauf hin, die hygienischen Bedingungen zu beachten und zwischen den Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten!

Es findet die Sitzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee am Donnerstag, 29.10.2020 um 18:30 Uhr, im Bürgerhaus, 17094 Groß Nemerow, Stargarder Straße 34 statt.

Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit sowie der Beschlussfähigkeit
  2. Einwohnerfragestunde
  3. Änderungsanträge und Billigung der Tagesordnung
  4. Billigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung vom 27.11.2019
  5. Bericht des Verbandsvorstehers
  6. Beschlussvorlagen6.1. Satzung  des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee (Verbandssatzung) – ABZV/20/001

    6.2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee – Abwassergebührensatzung – ABZV/20/002

    6.3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen – ABZV/20/003

    6.4. Wirtschaftsplan 2021 – ABZV/20/004

  7. Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil

8. Sonstiges

9. Schließung der Sitzung

 

gez. Wilfried Stegemann

Vorsitz

Jahresabschluss der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2018

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 04.12.2019 den Jahresabschluss 2018 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­ Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungs­prüfungsamtes liegen zur Einsichtnahme vom 30.09.2020 bis 13.10.2020 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg   Stargard, 29.09.2020

– Dienstsiegel –

gez. Lorenz
Bürgermeister

Einladung Vollversammlung Jagdgenossenschaft Neu Käbelich

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Neu Käbelich lädt hiermit deren  Mitglieder  zur Vollversammlung ein.

Versammlungsort:         Gemeindezentrum Cölpin „Uns Dörphus“

Versammlungsdatum:  03.10.2018 um 10.00 Uhr

Nach § 5;  Abs.3 und 4 kann sich ein Jagdgenosse durch eine natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehepartner, Lebensgefährten oder Verwandten 1. Grades per Vollmacht vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenossen kann sich ebenfalls per Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmacht ist vor Beginn der Versammlung vorzulegen. Die Versammlung ist nicht öffentlich . Hauptthema ist die Neuwahl des Vorstandes. Mitglieder des Vorstandes müssen nicht zwingend Jagdgenosse sein. Auskünfte zum Jagdpachtkataster können nach vorheriger Anmeldung beim Vorsteher der Jagdgenossenschaft durch die Mitglieder eingeholt werden (Tel. 0173 3010595). Fragen zum Kassenbuch werden in der Versammlung unter Punkt 5 erörtert.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit (Ladung, Anwesenheit)
  3. Anträge zur Tagesordnung
  4. Bericht des Vorstehers/Billigung Niederschrift Vollversammlung 18.03.2018
  5. Kassenbericht und Revision
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Neuwahl des Vorstandes

Ende der Versammlung

Volker Baginski

Jagdvorsteher

Wechsel in der Stadtvertretung Burg Stargard

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V gebe ich hiermit bekannt, dass Frau Christel Schumann ihr Mandat als Stadtvertreterin mit Wirkung vom 01.09.2020 zur Verfügung gestellt hat.

Der

Sitz in der Stadtvertretung Burg Stargard

geht auf die nächst folgende Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei DIE LINKE

Herrn Wolfhard Pilke

über.

Burg Stargard, 31. 8. 2020

Marion Franke

Gemeindewahlbehörde

Aufstellungsbeschluss: B-Plan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ der Gemeinde Groß Nemerow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow hat gemäß § 2 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 18.06.2020 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ der Gemeinde Groß Nemerow im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.

Planungsziele der Satzung über den B-Plan Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ ist die Schaffung von Baurecht für ein Eigenheimstandort auf dem Flurstück 39/7, der Flur 1 in der Gemarkung Klein Nemerow sowie die Ordnung der Bebauung der Wochenendhausgrundstücke auf den Flurstücken 39/3, 39/4 und 39/5, der Flur 1 in der Gemarkung Klein Nemerow.

Der Beschluss vom 18.06.2020 wird hiermit gemäß § 13a des Baugesetzbu-ches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, BGBl, 1 S. 3634, in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Groß Nemerow, den 07.07.2020

Dienstsiegel

gez. Stegemann

Bürgermeister

Übersichtsplan

Beschluss der Textsatzung über die 7. Änderung des B-Plan Nr. 2 “Sannbruch” der Stadt Burg Stargard

Die von der Stadtvertretung Burg Stargard in der Sitzung am 17.06.2020 beschlossene

Textsatzung über die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Sannbruch“
der Stadt Burg Stargard

wird hiermit entsprechend § 10 i.V. mit 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) bekannt gemacht.

Die Satzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung am 25.07.2020 in Kraft.

Jedermann kann die 7. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung dazu ab diesem Tag in der

Stadt Burg Stargard
Bau- und Ordnungsamt
Mühlenstraße 30
17094 Burg Stargard
während folgender Zeiten:

Montag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard geltend gemacht worden ist.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard geltend gemacht worden ist.
Beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Burg Stargard geltend gemacht worden ist.

Burg Stargard, den 17.06.2020

(Dienstsiegel)

gez. Lorenz

Bürgermeister

Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung erscheint am 25.07.2020 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.