Fischereischein, Beantragung und Ausstellung

Sie möchten angeln? Dazu benötigen Sie einen gültigen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Allgemeine Informationen:

Zur Beantragung eines Fischereischeines des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • abgelegte Fischereischeinprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
  • Fischereischein eines anderen Bundeslandes
  • Berufsausbildung zum Fischwirt oder eine gleichgestellte Ausbildung
  • abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachschulausbildung

Besonderheiten:

  • Mindestalter für den Erwerb des Fischereischeines des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist 14 Jahre.
  • Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Fischereischein wird Bürgern erteilt, die im „Bezirk“ der örtlichen Ordnungsbehörde ihren Hauptwohnsitz haben oder wo der Fischfang überwiegend ausgeübt wird (mit Hauptwohnung in einem anderen Bundesland).
  • Es dürfen keine Gründe vorliegen, die zur Versagung führen: – z. B.: strafbare Handlungen: fischereirechtlich, tierschutzrechtlich innerhalb der letzten 5 Jahre – z. B.: begangene Ordnungswidrigkeiten: fischereirechtlich, tierschutzrechtlich innerhalb der letzten 3 Jahre.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfungszeugnis
  • Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)

Rechtsgrundlagen:

Gebühren:

  • Fischereischein: 8,00 € – fällig bei Antragstellung
  • Fischereiabgabemarke: 10,00 € – jährlich

Antragsstellung:

Zur Antragsstellung benutzen Sie bitte das folgende Formular (Antrag Fischereischein) und senden es mit den erforderlichen Unterlagen an das Amt Stargarder Land, Einwohnermeldeamt. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Oder Sie kommen zu den entsprechenden Öffnungszeiten persönlich vorbei.