Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europa-
und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 gesucht

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament statt. Gleichzeitig finden die nächsten landesweiten Kommunalwahlen statt. Insbesondere bedeutet dies für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger:

  • Wahl des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte
  • Wahl der Stadtvertretung Burg Stargard
  • Wahl der Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden
  • Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden

Für die Urnen- und Briefwahlvorstände werden, neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Burg Stargard, freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus der Stadt Burg Stargard und allen amtsangehörigen Gemeinden benötigt.

Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftige Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann!

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände zu gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, geht dieser Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl beteiligen möchten.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören u.a.:

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sowie die Erstellung einer Wahlniederschrift.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.

Für gewöhnlich tritt der Wahlvorstand am Wahlsonntag spätestens um 07:30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten. Zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.

Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder des Wahlvorstands ein Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich dahingehend nach den jeweiligen Beschlüssen der Gemeinden. Wünsche in Bezug auf den Einsatzort sowie die Funktion werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Die Bereitschaftserklärung steht auf der Homepage des Amtes Stargarder Land für Sie zur Verfügung. Dieses senden Sie bitte gern ausgefüllt an:

a.dielenberg@stargarder-land.de

Interessenten können sich auch gern mit dem Büro der Gemeindewahlleitung des Amtes Stargarder Land (Frau Anja Dielenberg per E-Mail a.dielenberg@stargarder-land.de oder per Telefon 039603/25313) bis zum 31. März 2024 in Verbindung setzen.

Hiermit wird gleichzeitig den vor Ort vertretenen Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit gegeben, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände bis zum 31. März 2024 zu unterbreiten.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gern Verfügung!

C.Walter
Gemeindewahlleiter

>> Formular: Meldung zum Einsatz als Wahlhelferin oder als Wahlhelfer