Endgültiges Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2022

Gem. §§ 33 Abs. 4, 68 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) wird das vom Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 14. Juni 2022 festgestellte Wahlergebnis für die Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard öffentlich bekannt gemacht. Auf den § 35 LKWG M-V wird hingewiesen. Hiernach können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes, die Rechtsaufsichtsbehörde sowie alle nicht wahlberechtigten Bewerber innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleitung Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben.

Endgültiges Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard

Zahl der Wahlberechtigten:        4.460
Zahl der Wähler:        2.089
Zahl der gültigen Stimmen:     2.080
Zahl der ungültigen Stimmen:            9

 

Bewerber Partei, Kurzbezeichnung gültige Stimmen Prozent
Lorenz, Tilo CDU 1.144 55,00 %
Sievert, Katja Stargard 2030 936 45,00 %

Gewählter Bewerber ist damit Herr Tilo Lorenz (CDU).

Burg Stargard, 14. Juni 2022

 

Christian Walter

Gemeindewahlleiter

Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 Stadt Burg Stargard

Ergebnis:

  Stimmen in %
Lorenz, Tilo (CDU) 1.144 55,00 %
Sievert, Katja (Stargard 2030) 936 45,00 %

 

  gesamt davon Briefwähler
Wahlberechtigte 4.460
Wähler 2.089 608
Wahlbeteiligung 46,84 %

 

 

 

 

 

 

Wahlbezirke gesamt:

 

    gesamt 1 2 3 4 5 6 901
A Wahlberechtigte 4.460 722 853 1.135 1.103 244 403
B Wähler insgesamt 2.089 226 260 381 412 75 127 608
C ungültige Stimmen 9 1 0 1 2 0 0 5
D gültige Stimmen 2.080 225 260 380 410 75 127 603
                   
D1 Lorenz, Tilo (CDU) 1.144 113 123 242 215 39 64 348
D2 Sievert, Katja (Stargard 2030) 936 112 137 138 195 36 63 255

 

Wahlbezirk 1    –           Gesundheitshaus Lebensfreude, Walkmüllerweg 6-7

Wahlbezirk 2    –           Hotel zur Burg, Am Markt 10

Wahlbezirk 3    –           Regionale Schule, Klüschenbergstraße 13

Wahlbezirk 4    –           Feuerwehrgerätehaus, Marner Straße 106

Wahlbezirk 5    –           Cammin, Am Bahnhof 1

Wahlbezirk 6    –           Teschendorf, Schmiedeweg 6

Briefwahlbezirk 901

 

Bürgermeisterwahl 2022 Burg Stargard – 12. Juni 2022 – vorläufiges Endergebnis

vorläufiges Endergebnis
Wahlgebiet: Burg Stargard
Einwohnerzahl: 5.403
davon wahlberechtigt: 4.460
Wähler/innen in den Wahllokalen: 1.481
Wahlbeteiligung in den Wahllokalen: 33,21%
Wähler/innen  per  Briefwahl: 608
Briefwahlbeteiligung: 13,63%
gültige Stimmen gesamt: 2.080
ungültige Stimmen gesamt: 9
Wähler/innen gesamt: 2.089
Wahlbeteiligung gesamt: 46,84%
Wahlvorschlag Stimmenzahl prozentual
Lorenz, Tilo CDU 1.144 55,00%
Sievert, Katja Stargard 2030 936 45,00%

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 12. Juni 2022 – 19.05 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung des Termins zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard

Der Gemeindewahlausschuss tritt am Dienstag, den 14. Juni 2022 im Rathaus (Versammlungsraum), Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, um 15:00 Uhr in öffentlicher Sitzung zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard zusammen.

Tagesordnung

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Ausschussmitglieder, der Teilnehmerzahl und Beschlussfähigkeit sowie der öffentlichen Bekanntgabe von Ort, Zeit, Gegenstand und Tagesordnung der Sitzung
  2. Bericht der Wahlleitung über die Vorprüfung zur Ermittlung und Feststellung des vorläufigen Gesamtergebnisses
  3. Ermittlung des endgültigen Gesamtergebnisses der Wahl durch den Gemeindewahlausschuss
  4. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschusses und dessen Bekanntgabe

Für den Fall, dass am 12. Juni 2022 kein/e Kandidat/in die absolute Mehrheit gem. § 67 Abs. 2 Satz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) erreicht hat und daher am 26. Juni 2022 eine Stichwahl durchgeführt werden muss, findet zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl ein weiterer Sitzungstermin am Dienstag, den 28. Juni 2022 um 15.00 Uhr im Rathaus (Versammlungsraum), Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard unter Abhaltung der gleichen Tagesordnungspunkte 1. – 4. statt.

Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Burg Stargard über die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl:

Gem. §§ 33 Abs. 4, 68 LKWG M-V wird das vom Gemeindewahlausschuss am 14. Juni 2022 in öffentlicher Sitzung festgestellte endgültige Wahlergebnis für die Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 nach der Sitzung öffentlich bekannt gemacht durch Aushang im Eingangsbereich des Rathauses, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard. Zusätzlich erscheint es in der Juni-Ausgabe der „Stargarder Zeitung“.

Für den Fall, dass am 12. Juni 2022 kein/e Kandidat/in die absolute Mehrheit gem. § 67 Abs. 2 Satz 1 LKWG M-V erreicht hat und daher am 26. Juni 2022 eine Stichwahl durchgeführt werden muss, wird das vom Gemeindewahlausschuss am 28. Juni 2022 in öffentlicher Sitzung festgestellte endgültige Wahlergebnis für die Bürgermeisterwahl nach der Sitzung öffentlich bekannt gemacht durch Aushang im Eingangsbereich des Rathauses Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard. Zusätzlich erscheint es in der Juli-Ausgabe der „Stargarder Zeitung“.

Burg Stargard, 12. Mai 2022

 

Christian Walter

Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Burg Stargard zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der Bürgermeisterwahl

Am 12. Juni 2022 findet in der Stadt Burg Stargard die Bürgermeisterwahl statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 26. Juni 2022 statt.

Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten gebeten, aktiv von der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Zwar stehen Wahllokale, in denen Sie wie üblich direkt wählen können, auch am Wahltag       (12. Juni 2022/26. Juni 2022) zur Verfügung, doch bewirkt jede Briefwahl, dass sich weniger Menschen vor oder im Wahllokal aufhalten. Bestenfalls lassen Sie sich die Unterlagen zusenden und nehmen die Stimmenkennzeichnung zu Hause vor. Beides kann aber auch im Briefwahllokal erfolgen. Im Briefwahllokal beachten Sie bitte die Hygienevorschriften. Das Briefwahllokal befindet sich in der Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard (Rathaus) und ist vom 23. Mai 2022 – 10. Juni 2022, für den Fall einer Stichwahl vom 20. Juni 2022 – 24. Juni 2022 zu den folgenden Zeiten geöffnet:

Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr,

Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr,

Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.

 

Donnerstag 26. Mai 2022 (Christi Himmelfahrt) geschlossen

Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen spätestens bis zum 21. Mai 2022 zu. Die genauen Modalitäten zur Briefwahl ergeben sich aus der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard, zu finden in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung“ sowie unter www.burg-stargard.de.

Anleitung zur Stimmenkennzeichnung bei Briefwahl:

  1. Sie erhalten einen grauen Stimmzettel, einen grauen Stimmzettelumschlag, einen gelben Wahlschein sowie einen gelben Wahlbriefumschlag ausgehändigt bzw.   zugesendet.
  2. Nehmen Sie zuerst die Kennzeichnung auf dem grauen Stimmzettel vor. Sie haben eine Stimme.
  3. Legen Sie den grauen Stimmzettel nach Kennzeichnung in den grauen Stimmzettelumschlag und kleben den Umschlag zu.
  4. Unterschreiben Sie danach den gelben Wahlschein persönlich und mit Datumsangabe. Ohne Unterschrift kann der Wahlbrief zur Auszählung nicht zugelassen werden!
  5. Legen Sie nun den unterschriebenen gelben Wahlschein sowie den verschlossenen grauen Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag und kleben den Umschlag zu.
  6. Jetzt können Sie den Wahlbrief in einen Postkasten der Deutschen Post einwerfen, in den Briefkasten des Rathauses, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard einwerfen oder            im Briefwahllokal abgeben. Der Versand ist portofrei.

Wahrung des Wahlgeheimnisses:

Haben Sie keine Bedenken, wenn Sie den unterschriebenen gelben Wahlschein zusammen mit Ihrem Stimmzettel versenden. Es ist nicht erkennbar, wen Sie gewählt haben, denn am Wahltag (12. Juni 2022) werden die gelben Wahlbriefe zunächst von einem Briefwahlvorstand bis 18:00 Uhr geöffnet. Dieser prüft anhand der Unterschrift auf dem gelben Wahlschein, ob die Berechtigung zum Wählen vorliegt und gibt den ungeöffneten grauen Stimmzettelumschlag in eine verschlossene/versiegelte Wahlurne. Die gelben Wahlscheine werden dann weiträumig getrennt von der Wahlurne verwahrt. Erst ab 18:00 Uhr wird die bis dahin verschlossene Wahlurne, die die noch verschlossenen grauen Stimmzettelumschläge enthält, geöffnet. Die Umschläge werden sodann geöffnet, die Stimmzettel entnommen und die Stimmen ausgezählt. Ein Zusammenhang mit Ihrem Namen und Ihrer abgegebenen Stimme ist somit nicht erkennbar.

Nähere Erläuterungen erhalten Sie auch direkt durch die Gemeindewahlleitung. Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen

Herr Christian Walter (Tel.: 039603 25313) und

Frau Sylvia Voß (Tel.: 039603 25312)

gern zur Verfügung.

 

Burg Stargard, 14. April 2022

 

Christian Walter

Gemeindewahlleiter

Öffentliche Wahlbekanntmachung der Stadt Burg Stargard für den Fall einer Stichwahl zur Bürgermeisterwahl 2022

  1. Am 26. Juni 2022 findet in der Stadt Burg Stargard von 08:00 – 18:00 Uhr die Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für den Fall statt, dass am 12. Juni 2022 kein Kandidat die absolute Mehrheit gem. § 67 Absatz 2 Satz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V erreicht hat. Für diese Wahlbekanntmachung zur eventuell erforderlichen Stichwahl gelten die in der öffentlichen Wahlbekanntmachung der Stadt Burg Stargard zur Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 vom 14. April 2022 (enthalten in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung, sowie unter www.burg-stargard.de“) genannten Hinweise, ausgenommen mit nachfolgenden Änderungen:
  2. Der Briefwahlvorstand für die Stichwahl tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 26. Juni 2022 um 15:00 Uhr in der Mühlenstraße 30 (Rathaus) in 17094 Burg Stargard           zusammen.
  3. Die Wahlbenachrichtigung soll anders als bei der Hauptwahl bei der Stichwahl abgegeben werden.
  4. Der Stimmzettel für die Stichwahl enthält die beiden im Wahlgebiet für die Stichwahl zugelassenen Personen unter Angabe ihres Namens sowie des Namens und der Kurzbezeichnung der Parteien oder Wählergruppe oder der Bezeichnung  „Einzelbewerber/in“. Neben dem Namen jedes Bewerbers befindet sich jeweils ein Kreis für die Kennzeichnung.
  5. Für die Stichwahl werden für Wahlberechtigte, die für die Hauptwahl einen Wahlschein erhalten haben, von Amts wegen von der Gemeindewahlbehörde erneut Wahlscheine ausgestellt. Zugleich erhalten sie von Amts wegen für die Stichwahl den grauen   Stimmzettel, den grauen Stimmzettelumschlag, den gelben Wahlschein sowie den gelben Wahlbriefumschlag zugesandt. Sonstige Wahlberechtigte erhalten einen gelben Wahlschein auf Antrag. Hier wird auf die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard hingewiesen, zu finden in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung sowie unter www.burg-stargard.de“. Wahlscheine können bis zum 24. Juni 2022, 12:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich (auch elektronischer Brief, Telefax) oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Im Falle des § 19 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V kann der Antrag noch am Wahltag (26. Juni 2022) bis 15:00 Uhr gestellt werden.
    Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass Ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 25. Juni 2022, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diesen Fall ist das Briefwahllokal zur Ausstellung eines neuen Wahlscheines am Tag vor der Wahl von 09:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
  6. Das Briefwahllokal ist für den Fall einer Stichwahl in der Zeit vom 20. Juni 2022 – 24. Juni 2022 in der Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard (Rathaus) eingerichtet und hat       folgende Öffnungszeiten:
    Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr,

Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr,

Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.

  1. Diese Wahlbekanntmachung für die mögliche Stichwahl wird nach der Feststellung des Wahlergebnisses der Hauptwahl durch den Gemeindewahlausschuss nochmals öffentlich bekannt gemacht durch Aushang im Eingangsbereich des Rathauses,        Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard. Zusätzlich ist diese zu finden im          Eingangsbereich der eingerichteten Wahllokale in den Wahlbezirken am Wahltag.

Burg Stargard, 14. April 2022

Christian Walter

Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard

  1. Das Wählerverzeichnis zur oben aufgeführten Wahl für die Stadt Burg Stargard wird in der Zeit vom 23. Mai 2022 bis 27. Mai 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der          Stadtverwaltung: Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard in der Einwohnermeldestelle mit vorheriger Terminabsprache für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.          Beachten Sie bitte, dass die Meldestelle am 26. Mai 2022 (Christi Himmelfahrt) geschlossen hat. Jede wahlberechtigte Person kann an Werktagen die Richtigkeit oder  Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung   besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Absatz 5 des Landesmeldegesetzes eingetragen ist. Das  Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 23. Mai 2022 bis spätestens 27. Mai 2022 12:00 Uhr den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich unter Angabe der Gründe stellen. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben. Der Antrag ist zu richten an die Stadt Burg Stargard, Gemeindewahlbehörde, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard. Er kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlbehörde an Werktagen – Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard – während der allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben oder mündlich zur Niederschrift gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass      die Stadtverwaltung am 26. Mai 2022 (Christi Himmelfahrt) geschlossen hat.
  3. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 21. Mai 2022 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
  4. Wahlscheine werden bei Erfüllung der wahlrechtlichen Voraussetzungen für die Bürgermeisterwahl erteilt. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Bürgermeisterwahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Wahlscheine zur Wahl erhalten wahlberechtigte Personen auf Antrag.

5.1.   Eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person erhält auf Antrag einen gelben Wahlschein. Zugleich erhält sie die erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl – einen grauen amtlichen Stimmzettel für die Wahl, einen grauen amtlichen Stimmzettelumschlag und einen gelben amtlichen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlbehörde.

5.2.  Eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn sie nachweist, dass sie aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund

a) die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 16 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung bis zum 27. Mai 2022 versäumt hat,

b) ihr Recht auf Teilnahme an den Wahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 16 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung entstanden ist.

6.1.  Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen   sind, bis zum 10. Juni 2022, 12:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich (auch elektronischer Brief, Telefax) oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Auch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2. Buchstaben a) und b) angegebenen Gründen Wahlscheine noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragen. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass Ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss den unterschriebenen      Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht der vertretenen Person vorlegen (§ 19 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung).

6.2.   Die Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur bei Vorlage des unterschriebenen Wahlscheinantrages oder einer schriftlichen Vollmacht der vertretenen Person zulässig (§ 20 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung). Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss die wählende Person den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem dazugehörenden unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.

  1. Ein Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Ein Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
  2. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten gebeten, aktiv von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Zwar stehen Wahllokale auch am Wahltag zur Verfügung, doch bewirkt jede Briefwahl, in welcher die Stimmenkennzeichnung zu Hause erfolgt, dass weniger Menschen sich vor oder im Wahllokal aufhalten. Nähere Erläuterungen zur Briefwahl finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Burg Stargard zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022, zu finden in der April-Ausgabe der  „Stargarder Zeitung“ sowie unter www.burg-stargard.de.

Burg Stargard, 14. April 2022

Christian Walter

Gemeindewahlleiter

Öffentliche Wahlbekanntmachung der Stadt Burg Stargard zur Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022

  1. Am 12. Juni 2022 findet in der Stadt Burg Stargard die Bürgermeisterwahl statt. Gewählt wird in der Stadt Burg Stargard der/die Bürgermeister/in. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  2. Die Stadt mit seinen Ortsteilen ist in 6 Wahlbezirke eingeteilt (siehe Anlage 1). Die Wahlbezirke gehören zum Wahlbereich der Stadt Burg Stargard. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Mai 2022 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten aufgefordert, die Hinweise der Gemeindewahlbehörde zu den Bürgermeisterwahlen in der Stadt Burg Stargard am 12. Juni 2022 gemäß Anlage 2 dieser öffentlichen Bekanntmachung zu beachten.
  3. Der Briefwahlvorstand tritt am 12. Juni 2022 um 15:00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses in der Mühlenstraße 30 (Rathaus) in 17094 Burg Stargard zusammen.
  4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Den Wahlberechtigten wird empfohlen, zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen, da sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen haben. Die Wahlbenachrichtigung verbleibt beim Wahlberechtigten. Sie ist für den Fall einer Stichwahl am 26. Juni 2022 erneut dem Wahlvorstand vorzuzeigen. Jede wahlberechtigte Person erhält für die Wahl, für die sie wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel. Dieser Stimmzettel kann von der wahlberechtigten Person in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Zur Stimmabgabe bei der Wahl ist die Verwendung von Stimmzettelschablonen für Sehbehinderte nicht gegeben. Gemäß § 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung können Sehbehinderte eine andere Person, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen, bestimmen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des  Wahlberechtigten zu beschränken. Hilfspersonen, die auch Mitglied des Wahlvorstandes sein können, sind nach § 2 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung zur Geheimhaltung verpflichtet.

Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Gewählt wird mit einem grauen Stimmzettel. Jedem Wahlberechtigten wird im  Wahlraum ein Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe vom Namen und Kurzbezeichnung der Parteien bzw. Wählergruppen oder die Bezeichnung „Einzelbewerber/in“ sowie den Namen jeder Bewerbung. Rechts neben dem Namen einer jeden Bewerbung befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung. Der Wahlberechtigte gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel mit mehreren Bewerbungen durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerbung die    Stimme gelten soll. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Wahlberechtigten in die Wahlurne zu legen.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk für die Wahl sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  1. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten gebeten, aktiv von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Jede  Briefwahl, in welcher die Stimmenkennzeichnung zu Hause erfolgt, bewirkt, dass weniger Menschen sich vor oder im Wahllokal aufhalten. Nähere Erläuterungen zur Briefwahl finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Burg Stargard zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022, zu finden in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung“ sowie unter www.burg-stargard.de.

Das Briefwahllokal ist in der Zeit vom 23. Mai 2022 – 10. Juni 2022 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard (Meldestelle) eingerichtet und hat folgende Öffnungszeiten:

            Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr,

            Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr,

            Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.

Am 26. Mai 2022 hat das Briefwahllokal geschlossen.

Für den Fall, dass eine wahlberechtigte Person noch am Tag vor der Wahl (11. Juni 2022) glaubhaft versichert, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, ist das Briefwahllokal zur Ausstellung eines neuen Wahlscheines von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Wahlberechtigte mit Wahlschein und Briefwahlunterlagen haben nachfolgende Besonderheiten zu beachten.

Sie können an der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in dem Wahlgebiet, für   das der Wahlschein gilt,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er    dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der      angegebenen Stelle abgegeben werden.

  1. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe   bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Burg Stargard, 14. April 2022

 

Christian Walter

Gemeindewahlleiter

Anlage 1 zur öffentlichen Wahlbekanntmachung der Stadt Burg Stargard zur Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022

 

Stadt/

Gemeinde

Wahl-Bezirk Nr. Bezeichnung des Wahlbezirkes Bezeichnung des Wahlraumes barrierefrei ja/nein
Burg Stargard 1 Stimmbezirk 1 Gesundheitshaus Lebensfreude, Walkmüllerweg 6-7 ja
  2 Stimmbezirk 2 Hotel zur Burg,

Am Markt 10

nein
  3 Stimmbezirk 3 Regionale Schule,

Klüschenbergstraße 13

nein
  4 Stimmbezirk 4 Feuerwehrgerätehaus,

Marner Straße 106

nein
  5 Stimmbezirk 5 Cammin,

Am Bahnhof 1

nein
  6 Stimmbezirk 6 Teschendorf,

Schmiedeweg 6

nein

 

Anlage 2 zur öffentlichen Wahlbekanntmachung der Stadt Burg Stargard zur Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022

Hinweise der Gemeindewahlbehörde zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Burg Stargard am      12. Juni 2022

Corona-Virus Verhaltensregeln für Wähler

 Ausgangslage:

Wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus) wird trotz der Möglichkeit seine Stimme in einem Wahllokal abzugeben, darum gebeten, möglichst von einer Briefwahl Gebrauch zu machen. Nähere Erläuterungen zur Briefwahl finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Burg Stargard zu den Öffnungszeiten des Briefwahllokals anlässlich der Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022, zu finden in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung“ sowie unter www.burg-stargard.de.

Für die Wahl in einem Wahllokal, auch im Briefwahllokal, wird Wählern/innen und Wahlhelfern/innen der bestmögliche Schutz geboten. Folgende Regeln sind einzuhalten!

Abstand:

Wähler/innen und Wahlhelfer/innen sollen im und vor dem Wahllokal den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes einhalten!

Mund-Nasen-Schutz (MNS):

Wähler/innen und Wahlhelfer/innen müssen im und beim Anstehen vor dem Wahllokal eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske gemäß EN 14683) oder eine Atemschutzmaske (z.B. FFP2-Maske) tragen! Wähler/innen mit ärztlichem Attest, welches sie vom Tragen eines MNS befreit, müssen das Attest mitbringen und dem Wahlvorstand auf Verlangen vorlegen. In diesem Fall wird jedoch zum Schutz anderer empfohlen, die Stimme mittels Briefwahl abzugeben.

Organisation des Zutritts zum Wahlraum:

Es gilt unter Umständen eine Begrenzung der im Wahlraum maximal zugelassenen Personen. Wähler/innen müssen unter Umständen draußen an der frischen Luft warten. Nehmen Sie längere Wartezeiten in Kauf. Es ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts einzuhalten. Sollte Andrang herrschen, haben Sie bitte Geduld. Es stehen keine öffentlichen Toiletten in den Wahllokalen zur Verfügung.

Erkältungssymptome:

Wähler/innen mit Erkältungssymptomen (insbes. neu auftretender Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Fieber und Geruchs- und Geschmacksverlust) sollen dem Wahllokal fernbleiben und ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben. Im Fall einer plötzlichen Infektion kann noch am 10. Juni 2022 bis 12:00 Uhr und am Wahltag bis 15:00 Uhr die Briefwahl beantragt werden.

Wahlrecht und Quarantäne:

Sich in häuslicher Quarantäne befindende Wahlberechtigte können nicht ins Wahllokal kommen. Hier ist eine schriftliche Antragstellung für die Briefwahl bis zum 10. Juni 2022, 12:00 Uhr möglich.

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz MV sowie § 27 LKWO MV über die vom Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 6. April 2022 zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard

Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschlagsträger und Bewerber

 Wahlvorschlag Nr.       Name des Wahlvorschlagsträgers      Kurzbezeichnung        Geburtsjahr

1                                  Christlich Demokratische Union          CDU

Deutschlands

lfd. Nr.                           Name, Vorname, Beruf/Tätigkeit

1                                  Lorenz, Tilo                                                                             1981

Verwaltungsbetriebswirt

 

Wahlvorschlag Nr.       Name des Wahlvorschlagsträgers      Kurzbezeichnung        Geburtsjahr

2                                  Wählergruppe                                    Stargard 2030

Stargard 2030

lfd. Nr.                           Name, Vorname, Beruf/Tätigkeit

2                                  Sievert, Katja                                                                          1975

Diplom-Pädagogin

 

Die Bewerberin zu lfd. Nr. 2 erklärte, im Falle des Wahlerfolges wegen Unvereinbarkeit von Amt und Mandat auf ihr Mandat als Mitglied in der Stadtvertretung Burg Stargard zu verzichten.

Auf Grund des Alters entfällt die Erklärung über Tätigkeiten für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik für die Bewerberin/den Bewerber zu lfd. Nr. 1 und 2.

Burg Stargard, 7. April 2022

 

Christian Walter

Gemeindewahlleiter

 

Öffentliche Bekanntmachung des Termins zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Entscheidung zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Stadt Burg Stargard 2022

Öffentliche Bekanntmachung des Termins zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Entscheidung zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Stadt Burg Stargard 2022

 

Der Gemeindewahlausschuss entscheidet am Mittwoch, dem 6. April 2022 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, in 17094 Burg Stargard (Versammlungsraum) um 14:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard. Eventuell notwendig werdende kurzfristige Änderungen zum Ort wegen des Infektionsgeschehens im Hinblick auf das Coronavirus SARS-CoV-2 können in diesen Fall dem Aushang am Rathauseingang entnommen werden.

 

Tagesordnung

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Ausschussmitglieder, Vertrauenspersonen und Kandidaten/innen, der Teilnehmerzahl und Beschlussfähigkeit          sowie der öffentlichen Bekanntgabe von Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung
  2. Bericht der Wahlleitung über das Ergebnis der Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge
  3. Prüfung der Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss
  4. Möglichkeit der Stellungnahme der Vertrauenspersonen und Kandidaten/innen
  5. Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl und deren Bekanntgabe

 

Burg Stargard, 18. März 2022

gez. Christian Walter

Gemeindewahlleiter

Mitteilung über die Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Über die Namen des Wahlleiters und seiner Stellvertreterin sowie die Namen der Mitglieder des Wahlausschusses zur Bürgermeisterwahl 2022 der Stadt Burg Stargard ergeht folgende Mitteilung:

Wahlleitung sowie Stellvertretung zur Bürgermeisterwahl 2022

Wahlleiter: Christian Walter                stellvertretende Wahlleiterin: Sylvia Voß

Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses zur Bürgermeisterwahl 2022

Vorsitzender: Christian Walter            Stellvertreterin: Sylvia Voß

Beisitzer:       Marianne Eichler

Margot Leitert

Hartmut Blümke

Jörg-Reiner Ziebarth

Gemeindewahlbehörde, 11. März 2022