Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf hat gemäß § 2 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 die Aufstellung der 10. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1 „Rowa West” der Gemeinde Holldorf im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.

Im Zuge der Satzung über die 10. Änderung soll eine Nachverdichtung der Wohnbebauung in Rowa erfolgen. Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden, da die Größe der Grundflächen gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach

§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 von dem Umweltbericht nach § 2a von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4, abgesehen, da durch den B-Plan keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Planziel der Satzung über die 10. Änderung ist es, den öffentlichen Weg „Kurze Straße” als solchen auszuweisen und gleichzeitig private sowie auch eine öffentliche Grünfläche als neue Wohnbauflächen einzubeziehen. Somit wird Baurecht für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen.

Der Beschluss vom 14.12.2020 wird hiermit gemäß § 13a des Baugesetzbuches BauGB in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Holldorf, den 11.01.2021

(Dienstsiegel)

gez. M. Borchardt

Bürgermeister

Geltungsbereich