Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.10.2025 und nach Vorlage bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“  folgende Haushaltssatzung erlassen:

 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 69.800 €
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 77.400 €
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -7.600 €
2. im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 69.800 €
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von 77.400 €
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -7.600 €
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.506.000 €
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 2.500.000 €
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 6.000 €

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                                                                        

 

§ 4 Kassenkredite

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 § 5 Nachtragshaushalt

Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Kommunalverfassung M-V ist zu erlassen, soweit sich im Ergebnishaushalt das Jahresergebnis des laufenden Haushaltsjahres oder im Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen um mehr als 5 % der Gesamtaufwendungen bzw. -auszahlungen verschlechtert. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen, soweit die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr um nicht mehr als 5 % steigen.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 85.642 €
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 369.912 €
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 120.640 €

 

 

Burg Stargard, 30.10.2025  
Siegel
gez. Lorenz
Bürgermeister

  

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.10.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit

vom 10.11.2025 bis 21.11.2025

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.

 

gez. Lorenz

Bürgermeister

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Jahresabschluss der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2024

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 29.10.2025 den Jahresabschluss 2024 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 10.11.2025 bis 21.11.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 30.10.2025

gez. Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2023

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 29.10.2025 den Jahresabschluss 2023 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 10.11.2025 bis 21.11.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 30.10.2025

 

gez. Lorenz

Bürgermeister

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfs des vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Plath 1“ in der Gemeinde Lindetal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat in der Sitzung vom 30.09.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Plath 1“ sowie die Begründung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffent-lichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Plath 1“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Fest-setzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung einschließlich des Umweltberichts mit Anhängen sowie die wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen in der Zeit

vom 03.11.2025 bis 05.12.2025

im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard, https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/ausle-gungsunterlagen und über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die zu veröffentlichenden Unterlagen in diesem Zeitraum im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichts-karte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 61,0 ha und umfasst die Flurstücke 32, 34, 35/1 und 36 der Flur 1 in der Gemarkung Plath.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom während der fortlaufenden landwirtschaftlichen Nutzung sichern.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  2.  Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  3. Umweltbericht
  4. Bewirtschaftungskonzept
  5. Biotoptypenkartierung
  6. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  7. Brutvogelkartierung
  8. Fledermauskartierung
  9. Reptilien- und Amphibienkartierung

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • Im Plangebiet handelt es sich um sandige, ackerbaulich genutzte Böden mit mäßiger bis geringer Bodenfruchtbarkeit.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

  • Die Fläche des Plangebietes umfasst rund 61 Hektar in der Gemarkung Plath und wird derzeit, als ackerbaulich genutzte Agrarfläche bewirtschaftet.
  • Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt auch nach Errichtung der Anlage erhalten.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Im Untersuchungsgebiet befinden sich mehrere Gräben sowie ein wasserführendes Soll.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Das Untersuchungsgebiet befindet sich in einer Region, die klimatisch dem gemäßigten Übergangsbereich zwischen maritimem und kontinentalem Einfluss zuzuordnen ist.
  • Die mittlere Jahrestemperatur liegt in der Region bei etwa 8 bis 10 °C. Die Niederschlagsmengen verteilen sich gleichmäßig über das Jahr, wobei in den letzten Jahren zunehmend trockene Frühjahrs- und Sommermonate beobachtet wurden.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • Im Plangebiet, das vorwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt ist, besteht auf-grund dieser intensiven Bewirtschaftung eine erhöhte Vorbelastung hinsichtlich des Bio-topbestands und der Eignung als Lebensraum für Tiere.
  • Die vorhandenen Lebensräume sind überwiegend anthropogenen Ursprungs und weisen eine eingeschränkte ökologische Vielfalt auf.
  • Zur Vertiefung artenschutzrechtlicher Fragestellungen wurde ein externer Artenschutz-fachbeitrag erstellt.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzfachbeitrag, Biotop-, Brutvogel-, Fledermaus-, Reptilien- und Amphibienkartierungen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Die Landschaft im Umfeld des Vorhabengebiets ist geprägt durch eine großflächige, intensiv bewirtschaftete Agrarstruktur.
  • Die historische Ortslage Plath weist mit seiner erhaltenen dörflichen Struktur, der Angerform und der denkmalgeschützten Kirche aus dem 13. Jahrhundert ein ortsbildprägendes Ensemble auf. Die Kirche bildet mit ihrem Turm ein weithin sichtbares Element im Land-schaftsbild.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

  • Das Vorhaben grenzt unmittelbar an bestehende Wohnbebauung an.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Be-völkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine Baudenkmale. Allerdings befindet sich eine denkmalgeschützte Dorfkirche aus dem 13. Jahrhundert in der Ortlage Plath.
  • Im Bereich des Vorhabens existieren Hinweise auf archäologische Bodendenkmale.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung

  • Im Geltungsbereich befinden sich keine nationalen oder europäischen Schutzgebiete.
  • Auch im erweiterten Untersuchungsraum von 200 m um das Plangebiet sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Umweltbezogene Informationen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligun-gen nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs.1 und 2 BauGB

  • Über das o. g. Plangebiet verläuft ein nach EU-Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer, OTOL-1850-Graben aus Plather See (Gewässer zweiter Ordnung L56). Der konkrete Verlauf der Rohrleitung ist unsicher und muss vor Baubeginn vor Ort ermittelt werden.
  • Innerhalb des o. g. Plangebietes können sich Drainageleitungen befinden.
  • Dem Umweltamt sind Altlasten oder ein entsprechender Altlastenverdacht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt.
  • Im Gebiet des o. g. Vorhabens sind Bodendenkmale bekannt.
  • Der verrohrte Gewässerabschnitt des Gewässers „Graben aus dem Plather See“ darf nicht überbaut werden.
  • Im Gebiet des o. g. Vorhabens sind keine ordnungsgemäß in die Denkmalliste nach § 5 DSchG MV eingetragene bekannte bzw. vermutete Bodendenkmale bekannt.
  • Im Plangebiet ist kein Grabungsschutzgebiet gemäß § 14 DSchG MV ausgewiesen.
  • In dem Geltungsbereich befinden sich keine Festpunkte der amtlichen geodätischen Grundlagennetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass in Mecklenburg-Vorpommern Munitionsfunde nicht auszuschließen sind.
  • Für den Bereich liegen zurzeit keine Bergbauberechtigungen oder Anträge auf Erteilung von Bergbauberechtigungen oder Anträge auf Erteilung von Bergbauberechtigungen vor.
  • Im gesamten Gebiet gibt es keine unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen des ZWA Strasburg.
  • Im Planbereich befinden sich zurzeit keine Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG, Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH und keine von der 50Hertz Transmission GmbH betriebenen Anlagen.
  • Wald befindet sich im nördlichen Bereich des geplanten Geltungsbereichs sowie etwa mittig in der vorgesehenen PVA-Fläche. Betroffen sind die Flurstücke 32, 34 und 36 der Flur 1

hierzu liegen vor: nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs.1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen – eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Lindetal elektronisch an lange@baukonzept-nb.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rah-men der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage (http://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Lindetal ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Lindetal, den 27.10.2025

gez. R. Kroh
Bürgermeisterin

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 03.11.2025 – 05.12.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Stargarder Land (https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/) veröffentlicht.

Bekanntmachung zum Nachrücken einer Ersatzperson in der Stadtvertretung Burg Stargard

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) gebe ich nachstehend die Ersatzperson bekannt, auf die ein Sitz in der Gemeindevertretung Burg Stargard übergegangen ist:

CDU – Herr Sebastian Herrmann für Frau Ulrike Hünniger.

Burg Stargard, 03.11.2025

 

gez. Anja Dielenberg

Stellv. Gemeindewahlleiterin

Jahresabschluss der Gemeinde Cölpin für das Haushaltsjahr 2024

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 08.10.2025 den Jahresabschluss 2024 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 13.10.2025 bis 24.10.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 09.10.2025

gez. Jünger

Bürgermeister

Jahresabschluss der Gemeinde Pragsdorf für das Haushaltsjahr 2024

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 09.10.2025 den Jahresabschluss 2024 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 13.10.2025 bis 24.10.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Pragsdorf, 10.10.2025

gez. Opitz

Bürgermeister

Jahresabschluss der Gemeinde Lindetal für das Haushaltsjahr 2024

Die Gemeindevertretung hat auf ihren Sitzungen am 30.09.2025 den Jahresabschluss 2024 angenommen und der Bürgermeisterin vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 13.10.2025 bis 24.10.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 07.10.2025

gez. Kroh

Bürgermeisterin

 

Jahresabschluss der Gemeinde Holldorf für das Haushaltsjahr 2024

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 29.09.2025 den Jahresabschluss 2024 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 13.10.2025 bis 24.10.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Holldorf, 07.10.2025

 

gez. Borchardt

Bürgermeister

Jahresabschluss der Gemeinde Groß Nemerow für das Haushaltsjahr 2024

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 01.10.2025 den Jahresabschluss 2024 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 13.10.2025 bis 24.10.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Groß Nemerow, 07.10.2025

gez. Lembke

Bürgermeister