Überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2023 der Stadt Burg Stargard

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegen die Berichte über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2023 der Stadt Burg Stargard, des Amtes Stargarder Land sowie der Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf zur Einsichtnahme vom 17.02.2025 bis 28.02.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 10.02.2025

gez. Lorenz

Bürgermeister

Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich, in der Gemeinde Cölpin

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin am 26. September 2024 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich wurde gemäß § 10 Absatz 2 BauGB in der gültigen Fassung durch die höhere Verwaltungsbehörde, dem Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, mit Schreiben vom 04. Dezem-ber 2024, Az: 3709/2024-502, mit Auflagen und Hinweisen genehmigt.
Die Auflagen wurden durch die Gemeinde Cölpin erfüllt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.
Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die beschlossene Satzung sowie die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet „Waldlandschaft bei Cölpin“ werden ab diesem Tag im Amt Stargarder Land, Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard während der Dienststunden

Montag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

zu Jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Cölpin geltend gemacht worden ist.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Ge-meinde Cölpin geltend gemacht worden ist.
Beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Cölpin geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Cölpin geltend gemacht worden ist.

Cölpin, den 29.01.2025

gez. J. Jünger
Bürgermeister (Dienstsiegel)

Verfahrenshinweis:
Diese Bekanntmachung erscheint am 31.01.2025 auf der Homepage der geschäftsführenden Gemeinde, Stadt Burg Stargard, unter www.burg-stargard.de und wird gleichzeitig auf dem Landesportal, www.bauplan-mv.de/bauportal, veröffentlicht.

Durchführung von Baugrunderkundungen B 96 Ausbau Neubrandenburg Neustrelitz 3. Bohrkampagne

Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die B 96 zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz auszubauen.

Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Ausbau werden im Bereich der Gemeinden Groß Nemerow, Holldorf und Blumenholz folgende Vorarbeiten erforderlich:

Baugrunderkundungen durch Kleinbohrtechnik

Die Vorarbeiten werden im Untersuchungsgebiet
ab Tag der Veröffentlichung zunächst bis zum 07.04.2025 durchgeführt.

Die Grundstücke folgender Gemarkungen können betroffen sein:

  • Gemeinde Groß Nemerow: Gemarkungen Klein Nemerow, Groß Nemerow, Krickow, Zachow
  • Gemeinde Holldorf: Gemarkung Rowa
  • Gemeinde Blumenholz: Gemarkungen Usadel, Blumenholz

Eine Übersichtskarte (A3 Format) des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt.

Nach dem § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) bzw. / § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.

Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.

Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit den vor Ort tätigen Planungsbüros oder bei Detailfragen mit dem

                     Straßenbauamt Schwerin

                     Projektgruppe Großprojekte

                     19061 Schwerin, Pampower Straße 68

                     Mail: B96-NB-NZ@sbv.mv-regierung.de

in Verbindung zu setzen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).

 

Im Auftrag

Leiter Projektgruppe Großprojekte

Straßenbauamt Schwerin

 

Übersichtskarte A3_

Haushaltssatzung des Amtes für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 28.01.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf  
  einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.431.200  EUR
  einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.431.200  EUR
  ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0  EUR
2. im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 2.431.200  EUR
  einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von 2.431.200  EUR
  einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 0  EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 0  EUR
  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 0  EUR
  einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 0  EUR

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kassenkredite

 Der Höchstbetrag der Kredite zur Zahlungsfähigkeit wird auf 200.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5 Amtsumlage

  1. Die Amtsumlage wird auf 15,5963 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
  2. Die Sonderamtsumlage wird für die die Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Pragsdorf und Lindetal auf 0,462 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 6 Regelungen und Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt  
  Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0  EUR
2. Zum Finanzhaushalt  
  Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 47.560  EUR
3. Zum Eigenkapital  
  Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 10.759  EUR

 

Burg Stargard, 29.01.2025.

 

gez. Kroh

Amtsvorsteherin

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.01.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine Genehmigungspflichten Teile.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit

 

vom 03.02.2025 bis 14.02.2025

 

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.

 

gez. Kroh

Amtsvorsteherin

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Jahresabschluss des Amtes Stargarder Land für das Haushaltsjahr 2023

Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am 28.01.2025 den Jahresabschluss 2023 angenommen und dem Amtsvorsteher vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 03.02.2025 bis 14.02.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 29.01.2025

 

 

gez. Kroh

Amtsvorsteherin

Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard hier: Bekanntmachung der Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat mit Beschluss vom 19.12.2024 den Planentwurf des Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ in der Fassung vom August 2024 beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 0,58 ha ist in dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er umfasst die Flurstücke 20/5, 20/7, 21/2 tlw. und 23/1 in der Flur 1 der Gemarkung Burg Stargard.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom August 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, während folgender Zeiten:
Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.
aus. (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1. Stellungnahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
2. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
3. Biotoptypenkartierung
4. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
5. FFH-Vorprüfung – GGB DE 2446-301 „Wald und Kleingewässer-landschaft bei Burg Stargard“

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

– Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich unmittelbar zur geplanten Wohngebietsfläche. Ziel des Vorhabens ist es, durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO die Errichtung von Nebenanlagen planungsrechtlich abzusichern.

– Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind mit der Planung generell nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

– Es werden keine Ackerflächen in Anspruch genommen

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

– Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 0,58 ha und ist teilweise versiegelt.

– Der Planungsraum wird aktuell bereits als Hoffläche genutzt.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

– Natürliche Oberflächen- oder Fließgewässer sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden.

– Der Untersuchungsraum befindet sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone bzw. in einem Überschwemmungsgebiet.

– Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. > 10 m.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, Begründung zu Punkt 5.7 Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

– Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.

– Die Niederschläge sind relativ gleichmäßig verteilt und die Temperaturen der vier wärmsten Monate liegt über dem 10°C-Mittel.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

– Ein erhöhter Untersuchungsbedarf ergab sich für Fledermäuse sowie für Brutvögel der Gehölz- und Gebäudebiotope.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

– Der Planungsraum ist anthropogen erheblich vorgeprägt

– Hochwertige Landschaftsbildräume sind von der bestehenden Festsetzung von Wohngebieten nicht betroffen.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

– Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale.

– Im Planungsraum sind keine Bodendenkmale bekannt.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

– Innerhalb der Vorhabenfläche befinden sich keine nationalen oder europäischen Schutzgebiete

– Als nächstgelegenes Schutzgebiet ist das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2446-301 „Wald- und Kleingewässerlandschaft bei Burg Stargard“ zu benennen, welches sich westlich in einer Entfernung von ca. 230 m erstreckt.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und FFH-Vorprüfung

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb@mikavi-planung.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Stadt Burg Stargard, 09.01.2025
gez. Tilo Lorenz
Bürgermeister – Dienstsiegel –

AnlageÜbersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs B-Plan Nr. 27

8. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Burg Stargard – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 19.12.2024 die Aufstellung der 8. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Burg Stargard beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Teilflächennutzungsplanänderung beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 0,58 ha und ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst die Flurstücke 20/5, 20/7, teilweise 21/2 und 23/1 in der Flur 1 der Gemarkung Burg Stargard.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 8. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Burg Stargard mit Stand Oktober 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, während folgender Zeiten:

Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.

ausgelegt. (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/ sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb@mikavi-planung.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Stadt Burg Stargard, 09.01.2025
gez. Tilo Lorenz
Bürgermeister – Dienstsiegel –

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereichs

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs über die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 19.12.2024 die 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof mit dem Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht und der Planzeichnung gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard ist gelegen auf den Flurstücken 55/2, teilweise 58/3, 67/4, teilweise 67/5, teilweise 67/6, teilweise 68/2, teilweise 68/4, 68/5, teilweise 69/1, 69/6, 69/7, 69/9, 70, 73/3, 73/4, 73/5 und teilweise 73/6 der Flur 5 der Gemarkung Quastenberg. Das Plangebiet hat eine Größe von 35.990 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

  • im Norden: die südliche Grenze der Flurstücke 67/6, teilweise 67/7, teilweise 68/4, 69/8 und teilweise 69/10 (Gemeindeweg nach Quastenberg) Flur 5, Gemarkung Quastenberg
  • im Süden/Osten: durch die Landesstraße 33 / Flurstück 71, Flur 5, Gemarkung Quastenberg
  • im Westen: durch die landwirtschaftliche Betriebsfläche der Flurstücke teilweise 58/3, teilweise 67/5, teilweise 68/2, teilweise 68/4, teilweise 69/1 und teilweise 73/6, Flur 5, Gemarkung Quastenberg


Geltungsbereich der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes

Der Entwurf der 6. Änderung des Teilflächennutzungsplanes bestehend aus

  • der Planzeichnung,
  • der Begründung,
  • dem Umweltbericht,
  • sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

– Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 04.09.2023 und vom 13.03.2024

– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) M-V vom 08.09.2023 und vom 16.02.2024

– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte 05.09.2023 und vom 27.03.2024

– Wasser- und Bodenverband Obere Havel/ Obere Tollense vom 30.08.2023 und vom 20.02 2024

– eine Stellungnahme aus der Bürgerbeteiligung vom 20.08.2023 und vom 05.03.2024

liegt

vom 27.01.2025 bis 28.02.2025

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

  • Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:30 – 11:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus. (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@ing-oldenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Schutzgut Kriterium Aussage Quellen
Geschützte Elemente Biotope

nach § 20

NatSchAG M-V

naturnahe Feldhecke (Gis-Code: 0508-412B5136) keine Betroffenheit (Erhaltung) Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Stellungnahme des BUND vom 08.09.23

und vom 16.02.24

  Geschützte Bäume nach §§ 18/19 NatSchAG M-V Alleebäume am südlichen Plangebietsrand (außerhalb) Bestandsaufnahme Luftbilder mit Flurgrenzen Gaia M-V
  weitere Schutzgebiete einschl. Natura-Gebiete keine Betroffenheit Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Mensch Altlasten Keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen bekannt;

Plangebiet Verdachtsfläche aufgrund der Nutzung;

Hinweise zum Bodenschutz

Stellungnahme der uBB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23
  Immissionen Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Orientierungswerte Umweltbericht
  Unfallgefahr Gemäß derzeitigem Kenntnisstand, keine Betroffenheit siehe Punkte 2.2.4; 2.2.7; 3.3 Umweltbericht
  Abfallbehandlung Die bei der geplanten Baumaßnahme anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (§ 7 KrWG) Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen-burgische Seenplatte vom 05.09.23
Flora Biotoptypen Geschützte Biotope werden nicht überbaut Umweltbericht
Fauna Streng geschützte bzw. gefährdete Arten keine Betroffenheit

Bei Umsetzung aller naturschutzrechtlicher Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte lt. §44 BNatSchG

Umweltbericht
Boden Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
    Grundsätzliche Anforderungen der Bodenschutzverordnung und die Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung sind einzuhalten Bodenschutzrechtliche Belange Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und vom 13.03.24
Wasser Besondere Funktion Keine (ein nährstoffbelastetes

Oberflächengewässer)

Umweltbericht
    Gewässer II. Ordnung, N18/22 bzw. OTOL-2700 Rowabach, bei Einleitung wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, Stellungnahme der
uWB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und vom 13.03.2024
    Das Niederschlagswasser von den Dachflächen ist vorzugsweise vor Ort zu versickern Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen-burgische Seenplatte vom 05.09.23
  Trinkwasserschutzgebiet keine Betroffenheit Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Klima Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Landschaftsbild Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Kulturgüter Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Fläche   Vorhandene Nutzungen werden ergänzt Umweltbericht

 

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

 

Burg Stargard, den 09.01.2025

 

gez. Tilo Lorenz                                                         (-Dienstsiegel-)

Bürgermeister

 

 

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 19.12.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ mit dem Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung der Begründung mit dem Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und der Planzeichnung gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ ist gelegen auf den Flurstücken 55/2, teilweise 58/3, 67/4, teilweise 67/5, teilweise 67/6, teilweise 68/2, teilweise 68/4, 68/5, teilweise 69/1, 69/6, 69/7, 69/9, 70, 73/3, 73/4, 73/5 und teilweise 73/6 der Flur 5 der Gemarkung Quastenberg. Das Plangebiet hat eine Größe von 35.990 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

  • im Norden: die südliche Grenze der Flurstücke 67/6, teilweise 67/7, teilweise 68/4, 69/8 und teilweise 69/10 (Gemeindeweg nach Quastenberg) Flur 5, Gemarkung Quastenberg
  • im Süden/Osten: durch die Landesstraße 33 / Flurstück 71, Flur 5, Gemarkung Quastenberg
  • im Westen: durch die landwirtschaftliche Betriebsfläche der Flurstücke teilweise 58/3, teilweise 67/5, teilweise 68/2, teilweise 68/4, teilweise 69/1 und teilweise 73/6, Flur 5, Gemarkung Quastenberg


Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“

Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „HyGas-Anlage Quastenberg“ bestehend aus

  • der Planzeichnung,
  • den textlichen Festsetzungen,
  • dem Vorhaben- und Erschließungsplan,
  • der Begründung,
  • dem Umweltbericht,
  • sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

 

– Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 04.09.2023 und vom 13.03.2024

– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) M-V vom 08.09.2023 und vom 16.02.2024

– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.2023 und vom 27.03.2024

– Wasser- und Bodenverband Obere Havel/ Obere Tollense vom 30.08.2023 und vom 20.02 2024

– eine Stellungnahme aus der Bürgerbeteiligung vom 20.08.2023 und vom 05.03.2024

liegt

vom 27.01.2025 bis 28.02.2025

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

  • Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:30 – 11:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus. (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@ing-oldenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Schutzgut Kriterium Aussage Quellen
Geschützte Elemente Biotope

nach § 20

NatSchAG M-V

naturnahe Feldhecke (Gis-Code: 0508-412B5136) wurde geprüft. Liegt außerhalb der Bauflächen und wird zur Erhaltung festgesetzt. Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Stellungnahme des BUND vom 08.09.23 und vom 16.02.24

Geschützte Bäume nach §§ 18/19 NatSchAG M-V Alleebäume am südlichen Plangebietsrand (außerhalb) Bestandsaufnahme Luftbilder mit Flurgrenzen Gaia M-V
weitere Schutzgebiete einschl. Natura-Gebiete keine Betroffenheit Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Mensch Altlasten Keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen bekannt; Plangebiet Verdachtsfläche aufgrund der Nutzung; Hinweise zum Bodenschutz Stellungnahme der uBB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23
Immissionen Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Orientierungswerte Umweltbericht
Unfallgefahr Gemäß derzeitigem Kenntnisstand, keine Betroffenheit siehe Punkte 2.2.4; 2.2.7; 3.3 Umweltbericht
Abfallbehandlung Die bei der geplanten Baumaßnahme anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (§ 7 KrWG) Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23
Flora Biotoptypen Geschützte Biotope werden nicht überbaut Umweltbericht
Fauna Streng geschützte bzw. gefährdete Arten keine Betroffenheit

Bei Umsetzung aller naturschutzrechtlicher Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte lt. §44 BNatSchG

Umweltbericht
Boden Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Grundsätzliche Anforderungen der Bodenschutzverordnung und die Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung sind einzuhalten Bodenschutzrechtliche Belange Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und vom 13.03.24
Wasser Besondere Funktion Keine (ein nährstoffbelastetes

Oberflächengewässer)

Umweltbericht
Gewässer II. Ordnung, N18/22 bzw. OTOL-2700 Rowabach, zur Einleitungen ist ein wasserrechtlicher Fachbeitrag erforderlich und mit Stellungnahme des STALU dem Bauantragsunterlagen beizufügen. Stellungnahme der
uWB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und vom 13.03.2024
Der bislang nicht ausreichend berücksichtigte 5m Freihaltestreifen ist eingeplant Stellungnahme Wasser- und Bodenverband Obere Havel/ Obere Tollense vom 30.08.23 und vom 20.02 2024
Das Niederschlagswasser von den Dachflächen ist vorzugsweise vor Ort zu versickern Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23
Trinkwasserschutzgebiet keine Betroffenheit Umweltbericht Kartenportal

LINFOS M-V

Klima Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Landschaftsbild Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Kulturgüter Besondere Funktion keine Betroffenheit Umweltbericht
Eingriffsregelung Berechnung nach HzE Umweltbericht
Naturschutzrechtliche Maßnahmen Im Plangebiet Hecke und extern Ökopunkte Umweltbericht
Standortnahe Realkom-pensation bevorzugt Naturschutzfachliche Maßnahmen im Durchführungsvertrag sind in der Begründung aufzuführen Stellungnahme der

UNB des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 05.09.23 und 13.03.2024

Fläche Vorhandene Nutzungen werden ergänzt Umweltbericht

 

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

 

Burg Stargard, den 09.01.2025

 

gez. Tilo Lorenz                                             (-Dienstsiegel-)

Bürgermeister

 

Jahresabschluss der Gemeinde Cölpin für das Haushaltsjahr 2023

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 28.11.2024 den Jahresabschluss 2023 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 27.01.2025 bis 07.02.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 22.01.2025

 

gez. Jünger

Bürgermeister