Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 09.04.2025 den Jahresabschluss 2022 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 05.05.2025 bis 16.05.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 02.05.2025
gez. Lorenz
Bürgermeister
Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 09.04.2025 den Jahresabschluss 2023 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 05.05.2025 bis 16.05.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 02.05.2025
gez. Lorenz
Bürgermeister
Derzeit werden im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) Kartierungen von Brut- und Rastvogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (VSG) DE 2547-471 Feldberger Seenlandschaft und Teile des Woldegker Hügellands durchgeführt. Zuvor wurden bereits in den Jahren 2023 und 2024 Teilbereiche des VSG zur Erfassung von Brutvögeln kartiert.
EU-Vogelschutzgebiet DE 2547-471 – Kulisse für Rastvogelerfassung
Ziel der Beauftragung ist die Erfassung (Kartierung) aller Brutreviere und Rastvorkommen von in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das VSG aufgeführten Vogelarten, sowie von Brutrevieren weiterer im Sinne des Natura 2000-Managements relevanter Brutvogelarten. Grundsätzlich nicht erfasst werden Adler und Störche, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen. Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere oder Rastvorkommen aufweisen bzw. von denen aus mögliche Brutreviere und Rastvorkommen mit Fernglas und Spektiv eingesehen werden können.
Die Erfassungen von Brutvrevieren finden räumlich differenziert zwischen Februar und August 2025 statt. In diesem Zeitraum werden von den beauftragten Unternehmen mehrere Kartierdurchgänge am Tag sowie Dämmerungs-/Nachtbegehungen durchgeführt.
Kartierkulisse für Brutvogelkartierung 2025 im EU-Vogelschutzgebiet DE 2547-471
Die Erfassungen von Rastvorkommen finden zeitlich versetzt im März/April 2025 sowie im November 2025 statt. In diesen Zeiträumen werden von den beauftragten Unternehmen jeweils Kartierdurchgänge am Tag durchgeführt.
Alle kartierenden Personen werden ein vom StALU MS ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen.
Das StALU MS bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU MS in Neubrandenburg.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden
Dezernat 40 – Management Natura 2000
Anja Schlundt
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0385 588 69-400, Fax: 0385 / 588-69160
Email: a.schlundt@stalums.mv-regierung.de
Die Abgrenzung der EU-Vogelschutzgebiete, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können online über das Kartenportal Umwelt M-V (https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php) oder das Geoportal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (https://geoport-lk-mse.de/kvwmap/index.php) eingesehen werden.
Bodo Heise
Abteilungsleiter Naturschutz, Wasser und Boden
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, vertreten durch das Kataster- und Vermessungsamt, hat mit dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Herrn Dr.-Ing. Richard Boerner, Sassenstraße 9, 17235 Neustrelitz,
einen Vertrag zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen. Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem 12. August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Weiterhin ist es erforderlich, Sachdaten, wie die Dachform, die Anzahl der Geschosse unterhalb des Dachstuhls und die maximale Objekthöhe (Firsthöhe) der bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude für die Fortführung von 3D-Gebäudemodellen zu erfassen.
Die Einmessung und die Erfassung der Sachdaten der Gebäude sind für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei.
Es wird gebeten, dem ÖbVI und deren Mitarbeitern, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit § 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen.
Die örtlichen Arbeiten werden vom 14. April bis 28. November 2025 in folgender Gemarkung durchgeführt:
Burg Stargard (Flur 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8)
*) Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist.
Der Spendenbericht wurde am 26.03.2025 erstellt und der Kommunalaufsicht angezeigt.
Entsprechend § 44 Abs. 4 Satz 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Der Spendenbericht liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 15.04.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.6 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 01.04.2025
gez. Opitz
Bürgermeister
Der Spendenbericht wurden am 26.03.2025 erstellt und der Kommunalaufsicht angezeigt.
Entsprechend § 44 Abs. 4 Satz 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Der Spendenbericht liegt zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 15.04.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.6 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 01.04.2025
gez. Lorenz
Bürgermeister
Die Ausführungsanordnung FLT Friedland VIII können Sie unter >> folgendem Link einsehen.
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 20.03.2025 den Jahresabschluss 2023 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 07.04.2025 bis 22.04.2025 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Pragsdorf, 02.04.2025
gez. Opitz
Bürgermeister