Fundsachen sind verlorene Sachen (§ 965 Abs. 1 BGB). Verloren sind Sachen, die nicht nur vorübergehend abhanden gekommen sind. Verloren sind auch gestohlene und dann weggeworfene Sachen. Im Fundbüro werden alle gefundenen Gegenstände, auch Geld, entgegengenommen.

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Amt Stargarder Land
Fundbüro
Mühlenstraße 30
17094 Burg Stargard
Telefon: 039603 25315