Personalausweis

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen – dies ist im §1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) klar geregelt. Jeder deutsche Bundesbürger ist gesetzlich verpflichtet, sich ausweisen zu können. Das Dokument wird normalerweise jedem deutschen Staatsbürger mit dem Erreichen des sechszehnten Lebensjahres ausgestellt – auf Wunsch der Eltern kann dies allerdings auch früher geschehen. Gesetzlich gilt aber, dass man im Alter von 16 Jahren einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss. Bei Minderjährigen können die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter den Personalausweis beantragen.

Wer seinen Personalausweis verloren hat oder wessen Ausweis abgelaufen ist, sollte sich schnellstmöglich um einen neuen Personalausweis kümmern.

Der Personalausweis muss beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in der die Person mit Hauptwohnsitz wohnt. Das Einwohnermeldeamt für die Stadt Burg Stargard sowie dessen Ortsteilen sowie für die Gemeinden Groß Nemerow, Cölpin, Pragsdorf, Lindetal und Holldorf und deren Ortsteile befindet sich in:

Mühlenstraße 30
17094 Burg Stargard.

Der Personalausweis ist für Personen unter 24 Jahren für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig. Für Personen über 24 Jahren ist er 10 Jahre gültig. Danach muss dieser neue beantragt werden. Die Gebühren betragen 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen über 24 Jahren.

Bei Erstausstellung oder Verlust eines Dokumentes muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden, um die jeweilige Person eindeutig zu identifizieren. Sollte es sich um eine Verlängerung des Personalausweises handeln, reicht im Normalfall das Vorlegen des alten Ausweisdokumentes. Weiterhin wird ein aktuelles biometrisches Foto benötigt. Im Rathaus Burg Stargard steht hierfür eine Fotokabine bereit, in der für 10 Euro Fotos direkt vor Ort erstellt werden können. Ein Termin für die Beantragung bzw. Verlängerung eines Personalausweises wird nicht benötigt und kann jederzeit während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erfolgen.

Das deutsche Pass- und Meldegesetz regelt, dass Personaldokumente vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden müssen. Eine Missachtung einer solchen Verlängerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann durch ein Bußgeld geahndet werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt des Amtes Stargarder Land: Kontakte Amt Stargarder Land