Sie möchten angeln? Dazu benötigen Sie einen gültigen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Allgemeine Informationen:
Zur Beantragung eines Fischereischeines des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- abgelegte Fischereischeinprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
- Fischereischein eines anderen Bundeslandes
- Berufsausbildung zum Fischwirt oder eine gleichgestellte Ausbildung
- abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachschulausbildung
Besonderheiten:
- Mindestalter für den Erwerb des Fischereischeines des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist 14 Jahre.
- Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt.
- Fischereischein wird Bürgern erteilt, die im “Bezirk” der örtlichen Ordnungsbehörde ihren Hauptwohnsitz haben oder wo der Fischfang überwiegend ausgeübt wird (mit Hauptwohnung in einem anderen Bundesland).
- es dürfen keine Gründe vorliegen, die zur Versagung führen:
– z. B.: strafbare Handlungen: fischereirechtlich, tierschutzrechtlich innerhalb der letzten 5 Jahre
– z. B.: begangene Ordnungswidrigkeiten: fischereirechtlich, tierschutzrechtlich innerhalb der letzten 3 Jahre.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfungszeugnis
- Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)
Rechtsgrundlagen:
- Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes M-V (FschPrVO M-V)
- Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und Erhebung der Fischereiabgabe (Fischereischeinverordnung – FSchVO M-V)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft
Gebühren:
- Fischereischein: 8,00 Euro – fällig bei Antragstellung
- Fischereiabgabemarke: 10,00 Euro – jährlich
Antragsstellung:
Zur Antragsstellung benutzen Sie bitte das folgende Formular: Antrag Fischereischein und senden es mit den erforderlichen Unterlagen an das Amt Stargarder Land, Einwohnermeldeamt. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Oder Sie kommen zu den entsprechenden Öffnungszeiten persönlich vorbei.