Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere. Haustiere sind Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Tiere oder Tiere, die nicht den hier lebenden Wildtieren zuzuordnen sind.
Wildtiere sind keine Haustiere.
Wenn die findende Person, die Eigentümerin/den Eigentümer oder eine sonstige empfangsberechtigte Person und deren Aufenthalt kennt, hat sie bei diesem/dieser unverzüglichen Anzeige zu machen.
Rechtsgrundlagen
§3 Nr. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§§ 90a, 965 – 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Erforderliche Unterlagen
Fundanzeigeformular sowie Personalausweis der Person, die den Fund anzeigt.
Kosten
grundsätzlich gebührenfrei
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere (Haus- oder Wildtiere) die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen (z.B. unter der Rufnummer 110)
Wenn Sie ein hilfsbedürftiges Wildtier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Einsatzleitstellen (Integrierte Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112). Diese informieren dann die zuständigen Stellen.
Wenn Sie ein Haustier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Ordnungsamt des Fundortes. Das Ordnungsamt des Amtes Stargarder Land ist zuständig für die nachfolgenden Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Pragsdorf. Dort zeigen Sie den Fund des Tieres an und liefern das Tier nach Absprache auch ab. Das Ordnungsamt kümmert sich als Fundbehörde um die Verwahrung des Tieres.
Wie viele Behörden hat das Amt Stargarder Land ein bestimmtes Tierheim mit der Verwahrung der Fundtiere beauftragt. Dieses ist das Tierheim Sadelkow.
Fristen
Die Fundanzeige muss unverzüglich erfolgen. Damit das Tier verhaltensgerecht untergebracht, ernährt, gepflegt und ggf. tiermedizinisch versorgt werden kann, ist das Tier bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei dem von ihr beauftragten Tierheim (Tierheim Sadelkow) schnellstmöglich abzuliefern.
Hinweise
Sie können das Tier nach Anzeige und nur mit vorheriger Zustimmung des Amtes Stargarder Land bzw. der örtlichen zuständigen Behörde selbst verwahren.
Kontakte
Karlo Weber / Christoph Ruchay
Ordnungsamt
Kontakte Amt Stargarder Land