• 18. Mai 2025
  • 10:00
  • Höhenburg Stargard

• Von 10:00 bis 17 Uhr ist unser Flohmarkt für Besucher geöffnet, der Eintritt ist frei.
• Zur Teilnahme als Händler ist jeder willkommen, egal ob Privatpersonen oder Gewerbetreibende.
• Der Aufbau kann ab 7:00 Uhr erfolgen und sollte bis 9:30 Uhr abgeschlossen sein. Tische, Stühle oder Zelte müssen die Händler selbst mitbringen.
• Händler dürfen in diesem Zeitrahmen auf das Burggelände fahren und bekommen einen Platz zugewiesen. Das Fahrzeug kann am Standplatz verbleiben. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
• Jegliche Art von gebrauchten Waren, Trödel oder Antikwaren ist zugelassen. Vom Verkauf ausgeschlossene Waren sind:
– Hieb-, Stich- und Schusswaffen i.S.d. WaffG und Munition
– jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften und Bildträger
– Gegenstände mit nationalsozialistischem oder rechtsradikalem Bezug oder Inhalten
– Lebensmittel und Getränke
– lebende Tiere
• Für Privatpersonen ist die Teilnahme kostenfrei, lediglich Gewerbetreibende zahlen pro Meter 5,00 € Standgebühr. Diese wird vor Ort durch den Veranstalter in bar abkassiert.
• Solange sich Besucher auf dem Gelände befinden, sollte nicht abgebaut werden.
• Das Gelände darf während der Verkaufszeiten nicht befahren werden.
• Müll jeder Art darf nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden. Nicht verkaufte Waren sind vom Händler ausnahmslos wieder mitzunehmen.
• Der Händler hat alle Aktivitäten so auszurichten, dass weder das Baudenkmal noch das Bodendenkmal der Burg Stargard beschädigt werden.
• Wir bitten vorab über Anmeldungen unter ti@burg-stargard.de. Diese ist nicht zwingend notwendig, hilft uns aber bei der Planung. Natürlich kann jeder auch am Sonntagmorgen ganz spontan kommen.
• Neben den Flohmarktständen gibt es für Kinder eine Hüpfburg zum Austoben und für das leibliche Wohl ist mit Kaffee, Kuchen und Herzhaftem vom Grill gesorgt.