- 8. Dezember 2024
- 11:00
- Höhenburg Stargard, Burg 4, 17094 Burg Stargard
Die „Romantische Burgenweihnacht“ auf der Höhenburg Stargard hat seit Jahren einen festen Platz im Veranstaltungskalender und findet traditionell am 2. Adventssonntag statt. So werden auch in diesem Jahr zahlreiche Gäste aus nah und fern erwartet, die sich in besonderer Atmosphäre auf das Weihnachtsfest einstimmen möchten.
Anziehungspunkte sind die festlich geschmückte, mittelalterliche Kapelle sowie der Burginnenhof, auf dem verschiedenste Händler ihre regionalen Produkte, Handwerkskunst sowie Leckereien aller Art zum Verkauf anbieten. Auch in der Vorburg und im sogenannten „Damenflügel“ gibt es weitere Aussteller zu entdecken. Wer individuelle Geschenkideen sucht wird hier bestimmt fündig. Für den kleinen und großen Hunger ist allerlei Süßes und Herzhaftes im Angebot – von Bratwurst über Fischgerichte bis hin zu Kartoffelbällchen und Schmalzkuchen wird für jeden Geschmack etwas dabei sein. Auch Heißgetränke für Groß und Klein, wie Glühweinkreationen oder Trinkschokolade dürfen bei den winterlichen Temperaturen nicht fehlen.
Für leuchtende Kinderaugen wird der Besuch des Weihnachtsmanns sorgen, der sich wieder vor dem liebevoll geschmückten Weihnachtsbaum in der Kapelle positioniert, um die Wünsche unserer kleinen Gäste entgegen zu nehmen. Nebenan im Gewölbekeller treffen wir dann auf die „Märchentante“, die den Kindern spannende Geschichten erzählt. Um dieser besinnlichen Veranstaltung noch mehr festlichen Charakter zu verleihen, gibt es zudem ein buntes Bühnenprogramm mit Live-Musik, Tänzen der Stargarder Edelleute und lokalen Akteuren. Auch der feierliche Stollenanschnitt steht auf dem Programm.
Weihnachtliches Treiben mit Lichtern und Feuerkörben vor der historischen Kulisse der Burg, erzeugt eine besondere, warme Atmosphäre und macht diesen Tag für die ganze Familie zu einem Highlight in der Vorweihnachtszeit. Also markieren Sie sich den 08. Dezember 2024 schon einmal im Kalender. Wir freuen uns auf Sie!
Eintritt frei!
Änderungen vorbehalten!
Hier finden Sie die >>Festordnung für Händler