Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Gemeindevertretung Lindetal in der Sitzung am 10.02.2020 die
3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal (siehe Übersichtsplan), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Die 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal und die Begründung dazu ab diesem Tag im Rathaus der

Stadt Burg Stargard

Bau- und Ordnungsamt

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

während folgender Zeiten:

Montag             8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag          8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch          8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag      8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag              8:30 bis 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lindetal unter Darlegung des Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird hingewiesen.

Nach § 5 Abs. 5 KV M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Alt Käbelich, den 13.03.2020

 

gez. Kroh                                                         (Dienstsiegel)

Bürgermeisterin

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung erscheint am 28.03.2020 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.