Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 04.12.2019 den Jahresabschluss 2018 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­ Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungs­prüfungsamtes liegen zur Einsichtnahme vom 30.09.2020 bis 13.10.2020 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg   Stargard, 29.09.2020

– Dienstsiegel –

gez. Lorenz
Bürgermeister