Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 24.03.2021 den Jahresabschluss 2019
angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende
Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes
liegen zur Einsichtnahme vom 19.04.2021 bis 30.04.2021 im Rathaus
der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss,
Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 12.04.2021
gez. Lorenz
Bürgermeister