Hier: Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung am 02.03.2021 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Leppin, der Gemeinde Lindetal im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durch-führung einer Umweltprüfung beschlossen.

Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden, da die Größe der Grundflächen gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach

§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 von dem Umweltbericht nach § 2a von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4, abgesehen, da durch die Satzung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Ziel der Gemeinde Lindetal ist es, für die Ortslage Leppin nach § 34 Abs. 4 S. 1

Nr. 1 BauGB klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen. Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden.

Im konkreten Fall werden hier also zwei Satzungstypen miteinander kombiniert.

Die Festlegung bzw. Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch Satzung dient dazu, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorha-ben eindeutig ermitteln zu können. Ziel der Satzung ist Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über den im Zusammenhang bebauten Bereich zu erhalten.

Der Beschluss vom 02.03.2021 wird hiermit gemäß § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Lindetal, den 22.03.2021

gez. R. Kroh

                            (Dienstsiegel)

Bürgermeisterin

Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Leppin, der Gemeinde Lindetal: