Aufgrund des§ 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 23.11.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

  1. im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von                                                   2.253.500 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                     2.253.500 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von            0 EUR

 

 

  1. im Finanzhaushalt auf

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von                                         2.253.500 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen² von                                       2.253.500 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von        0 EUR

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von         0 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von        0 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von      0 EUR

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen

 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 § 3 Verpflichtungsermächtigungen

 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kassenkredite

 Der Höchstbetrag der Kredite zur Zahlungsfähigkeit wird auf 200.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5 Amtsumlage

  1. Die Amtsumlage wird auf 17,493 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
  2. Die Sonderamtsumlage wird für die die Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Pragsdorf und Lindetal auf 0,526 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 6 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach§ 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeitentsprechend 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

Nachrichtliche Angaben:

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich                                                                   0 EUR

2. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  10.013 EUR

3. Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich                                      10.759 EUR

Burg Stargard, 23.11.2021

-Dienstsiegel-

Jünger

Amtsvorsteher

 

Hinweis:

 Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehördmeit Schreiben vom 24.11.2021angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit

vom 29.11.2021 bis 10.12.2021

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.

Jünger

Amtsvorsteher