Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Jahresabschluss 2015 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 06.12.2021 bis 17.12.2021 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Burg Stargard, 02.12.2021
-Dienstsiegel-
Lorenz
Bürgermeister