Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat in der Sitzung vom 30.11.2021 den erneuten Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Leppin in der Gemeinde Lindetal bestehend aus der neuen Planzeichnung, der Begründung und der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.

Der erneute Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Leppin in der Gemeinde Lindetal bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung liegt in der Zeit vom

27. Dezember 2021 bis einschließlich 04. Februar 2022

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Hinblick auf das Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, informieren Sie sich bitte im Vorfeld diesbezüglich auf unserer Homepage

Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden:

https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

In diesem Zuge sind unsere geltenden Datenschutzinformationen, die auf vorbenannter Homepageseite zu finden sind, zu beachten.