Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.01.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde „Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 1.036.600 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.034.900 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 1.700 EUR
2. im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 939.900 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von 920.600 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 19.300 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 91.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 78.200 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 13.300 EUR

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kassenkredite

 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

auf 93.900 EUR.

 

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Holldorf“ vom 9.12.2019 festgesetzt und werden hier nur nachrichtlich dargestellt.

 

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 330 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 427 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 381 v. H.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

  

§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -102.891 EUR
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 68.203 EUR
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 875.884 EUR

 

 

 

Burg Stargard, 25.01.2022
-Siegel-
gez. Borchardt

Bürgermeister

 

 

Hinweis:

 Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.01.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine Genehmigungspflichten Teile.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit

vom 31.01.2022 bis 11.02.2022

 

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.

 

gez. Borchardt

Bürgermeister

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen