1. Am 26. Juni 2022 findet in der Stadt Burg Stargard von 08:00 – 18:00 Uhr die Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für den Fall statt, dass am 12. Juni 2022 kein Kandidat die absolute Mehrheit gem. § 67 Absatz 2 Satz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V erreicht hat. Für diese Wahlbekanntmachung zur eventuell erforderlichen Stichwahl gelten die in der öffentlichen Wahlbekanntmachung der Stadt Burg Stargard zur Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 vom 14. April 2022 (enthalten in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung, sowie unter www.burg-stargard.de“) genannten Hinweise, ausgenommen mit nachfolgenden Änderungen:
  2. Der Briefwahlvorstand für die Stichwahl tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 26. Juni 2022 um 15:00 Uhr in der Mühlenstraße 30 (Rathaus) in 17094 Burg Stargard           zusammen.
  3. Die Wahlbenachrichtigung soll anders als bei der Hauptwahl bei der Stichwahl abgegeben werden.
  4. Der Stimmzettel für die Stichwahl enthält die beiden im Wahlgebiet für die Stichwahl zugelassenen Personen unter Angabe ihres Namens sowie des Namens und der Kurzbezeichnung der Parteien oder Wählergruppe oder der Bezeichnung  „Einzelbewerber/in“. Neben dem Namen jedes Bewerbers befindet sich jeweils ein Kreis für die Kennzeichnung.
  5. Für die Stichwahl werden für Wahlberechtigte, die für die Hauptwahl einen Wahlschein erhalten haben, von Amts wegen von der Gemeindewahlbehörde erneut Wahlscheine ausgestellt. Zugleich erhalten sie von Amts wegen für die Stichwahl den grauen   Stimmzettel, den grauen Stimmzettelumschlag, den gelben Wahlschein sowie den gelben Wahlbriefumschlag zugesandt. Sonstige Wahlberechtigte erhalten einen gelben Wahlschein auf Antrag. Hier wird auf die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 in der Stadt Burg Stargard hingewiesen, zu finden in der April-Ausgabe der „Stargarder Zeitung sowie unter www.burg-stargard.de“. Wahlscheine können bis zum 24. Juni 2022, 12:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich (auch elektronischer Brief, Telefax) oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Im Falle des § 19 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V kann der Antrag noch am Wahltag (26. Juni 2022) bis 15:00 Uhr gestellt werden.
    Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass Ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 25. Juni 2022, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diesen Fall ist das Briefwahllokal zur Ausstellung eines neuen Wahlscheines am Tag vor der Wahl von 09:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
  6. Das Briefwahllokal ist für den Fall einer Stichwahl in der Zeit vom 20. Juni 2022 – 24. Juni 2022 in der Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard (Rathaus) eingerichtet und hat       folgende Öffnungszeiten:
    Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr,

Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr,

Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.

  1. Diese Wahlbekanntmachung für die mögliche Stichwahl wird nach der Feststellung des Wahlergebnisses der Hauptwahl durch den Gemeindewahlausschuss nochmals öffentlich bekannt gemacht durch Aushang im Eingangsbereich des Rathauses,        Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard. Zusätzlich ist diese zu finden im          Eingangsbereich der eingerichteten Wahllokale in den Wahlbezirken am Wahltag.

Burg Stargard, 14. April 2022

Christian Walter

Gemeindewahlleiter